9532/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.01.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Alois Kainz
und weiterer Abgeordneten
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Folgeanfrage Intensivpatienten vom Ausland
Immer wieder hört man, dass auf unseren heimischen Intensivstationen Personen aus dem Ausland behandelt werden. Gemeint sind hier aber nicht etwa Personen mit Migrationshintergrund, welche in Österreich leben, sondern Personen, welche im Ausland leben, im Ausland erkrankt sind, auch keine österreichische Staatsbürgerschaft haben und auch nie hier gelebt haben, aber von Österreich zur Behandlung aufgenommen wurden. Grund ist, dass die Intensivstationen in den eigenen Ländern keine Kapazitäten mehr haben oder generell nicht für die Covid-19 Behandlung ausgelegt sind.
Diversen Medienberichten ist zu entnehmen, dass wir beispielsweise schon Personen aus Frankreich, aus Portugal oder auch aus Rumänien bei uns aufgenommen haben und so den Ländern bei der Behandlung von Infizierten unter die Arme griffen. Im Sinne der europäischen Gemeinschaft unterstützt man sich hier sofern die Möglichkeit besteht, natürlich gegenseitig. Die derzeitigen Corona-Maßnahmen sind jedoch auf die Auslastung der Intensivstationen gestützt, daher ist es fraglich, inwiefern die Aufnahme von Intensivpatienten aus dem Ausland Folgen für die gesamte österreichische Bevölkerung hat.
Die Beantwortung der Anfrage Nr. 8457/J beinhaltete nur Behandlungsanzahl in Österreich für das Jahr 2021 bis zum 30. September 2021.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1) Wie viele Staatsangehörige aus dem Ausland wurden im Oktober, November und Dezember 2021 zur Behandlung aufgenommen? Bitte um detaillierte Erläuterung nach Monat, Staatsangehörigkeit der aufgenommenen Person sowie in welchem Krankenhaus die Behandlung erfolgte.
2)
Im Falle der
Aufnahme von Covid-19 Infizierten aus dem Ausland, wer kommt für die
Kosten konkret auf? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung.
a) Wer trägt die Transportkosten nach Österreich?
b) Wer trägt die Behandlungskosten?
c) Wer trägt die Rückreisekosten?
d) Sollte Österreich die Kosten oder einen Teil der Kosten tragen, wie
hoch sind die Kosten die im Oktober, November und Dezember 2021 in Bezug auf
die Behandlung von Covid-19 Erkrankten aus dem Ausland bereits entstanden sind?
Bitte auch um Aufschlüsselung der Kosten nach Monaten sowie ob es
Differenzierungen zwischen den einzelnen Ländern, von denen die Erkrankten
stammen, gibt.
3)
Gibt es ein
gewisses Kontingent, welches für die Aufnahme von Corona-Erkrankten aus
dem Ausland zur Verfügung steht?
a) Falls ja, wie wird das genau bemessen und wer legt das Kontingent fest?
b) Falls ja, wie hoch ist das Kontingent genau?
c) Falls ja, wird das Kontingent herabgesetzt wenn wir in Österreich
selbst überlastet sind?
d) Falls nein, wie wird dann entschieden, ob eine Person aufgenommen wird oder
nicht?
4)
Inwiefern
fallen die Intensivpatienten aus dem Ausland in unsere heimische Statistik?
a) Falls diese in die Statistik hineinfallen, wie rechtfertigen Sie das?
b) Falls diese nicht in die Statistik fallen, sollte im Sinne der Transparenz
nicht genauso ein einzelner Wert für Personen aus dem Ausland, welche auf
unseren österreichischen Intensivstationen behandelt werden,
veröffentlicht werden?
5) Wie rechtfertigen Sie generell die Aufnahme von Covid-19 Patienten aus dem Ausland, obwohl der heimischen Bevölkerung tagtäglich kundgetan wird, dass die Intensivstationen so voll sind und sollten sie noch voller werden, es strengere Maßnahmen bis hin zu einem Lockdown geben wird?