9533/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Hermann Brückl, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Dienstfreistellung von impfkritischen Schulärzten

 

Ein von „FPÖ TV“ veröffentlichtes Video wurde vom Medium „OE24“ online verbreitet. Darin wird die Beendigung eines Dienstverhältnisses einer Schulärztin thematisiert, die sich offenkundig anhand eines offenen Briefs an den Ärztekammerpräsidenten kritisch über die COVID-Impfung von Kindern geäußert hatte. Unsäglich ist dabei der Umstand, dass anscheinend die Ärztekammer an die Bildungsdirektion herangetreten ist, um diese Kündigung zu erwirken. „OE24“ schreibt dazu am 19.12.2021 wie folgt:

„Impfung abgelehnt: Kärntner Schulärztin droht Entlassung

Kärntnerin empört sich über "Meinungsdiktat der Ärztekammer". "Warum soll man als Arzt nicht mehr seine Meinung sagen dürfen?" 

Einer Kärntner Schulärztin, die die Impfung ablehnt, droht laut verschiedener Medienberichte am Sonntag die Entlassung. Die sich in Bildungskarenz befindende Klagenfurter Allgemeinmedizinerin wurde von einer Mitarbeiterin der Bildungsdirektion über die Auflösung ihres Dienstverhältnisses als Schulärztin informiert. Das Gespräch hat die Ärztin aufgenommen und auf verschiedenen sozialen Medien bzw. Kanälen gepostet. Auslöser ist ihre Positionierung zur Corona-Impfung.

Bildungsdirektion prüft rechtliche Schritte

Sie hatte mit zwölf anderen Kärntner Ärztinnen und Ärzten den offenen Brief an den Präsidenten der österreichischen Ärztekammer, Thomas Szekeres, unterschrieben. Laut Kleiner Zeitung habe sie sich als Impfskeptikerin deklariert und stehe besonders Kinderimpfungen kritisch gegenüber. Sie fordere unter anderem, ihren Patientinnen und Patienten auch von einer Impfung gegen Covid-19 abraten zu dürfen. "Warum soll man als Arzt nicht mehr seine Meinung sagen dürfen?", und empörte sich über das "Meinungsdiktat der Ärztekammer".

Da sie das Gespräch ohne Zustimmung der Mitarbeiterin veröffentlichte, was aber verpflichtend gewesen wäre, prüfe die Bildungsdirektion jetzt rechtliche Schritte. Über die beabsichtigte Kündigung sagte Bildungsdirektorin Isabella Penz, dass dies bundesweit mit dem Ministerium abgestimmt sei. Sollte es zu einer Entlassung kommen, kündigte die Ärztin bereits rechtliche Schritte dagegen an.“

https://www.oe24.at/coronavirus/impfung-abgelehnt-kaerntner-schulaerztin-droht-entlassung/503922562

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Welche Stellungnahme geben Sie dazu ab, wonach die besagten Kündigungen von den im Artikel genannten Ärzten, ausgesprochen von den Bildungsdirektionen, mit der Österreichischen Ärztekammer abgesprochen gewesen waren?

2)    Waren in diesem Zusammenhang Mitarbeiter Ihres Ministeriums involviert?

3)    Wenn ja, welche?

4)    Wenn ja, welchen Einfluss hatten diese auf die ausgesprochenen Kündigungen?

5)    Wenn ja, welche Schriftsätze und Aktenvermerke gibt es dazu?

6)    Welchen Einfluss hatten Sie auf die ausgesprochenen Kündigungen?

7)    Welche Stellungnahme geben Sie zur im Video getätigten Bemerkung ab, wonach Mitarbeitern im Bildungswesen (welche auch Schulärzte sind) aufgrund Ihrer persönlichen Meinung die Kündigung droht oder verhängt wird?

8)    Sind COVID-Maßnahmen- bzw. impfkritische Bemerkungen von Mitarbeitern im Bildungswesen im Schulumfeld zugelassen?

9)    Wenn nein, warum nicht?

10) Wenn ja, warum gab es Konsequenzen?

11) Sind COVID-Maßnahmen- bzw. impfkritische Bemerkungen von Mitarbeitern im Bildungswesen im Privaten zugelassen?

12) Wenn nein, warum nicht?

13) Wenn ja, warum gab es Konsequenzen?

14) Inwiefern verstößt die besagte Schulärztin gegen die Wissenschaft, wenn Sie die Impfung kritisiert?

15) Inwiefern kann dieser Umstand zu einer Kündigung führen?

16) Können Sie in diesem Zusammenhang ausschließen, dass andere Mitarbeiter im Bildungswesen gegen die Wissenschaftlichkeit anderer wissenschaftlicher Disziplinen (etwa geistes- und naturwissenschaftlicher Unterrichtsfächer) verstoßen?

17) Wenn nein, warum nicht?

18) Drohen Mitarbeitern im Bildungswesen, die gegen die Wissenschaftlichkeit anderer wissenschaftlicher Disziplinen (etwa geistes- und naturwissenschaftlicher Unterrichtsfächer) verstoßen, Konsequenzen, die bis zu einer Kündigung reichen können?

19) Wenn ja, in welchen konkreten Fällen?

20) Wenn ja, inwiefern wirken in diesen Fällen welche Behörden bzw. Institutionen ein?

21) Befürworten Sie diese Kündigungen?

22) Wenn ja, anhand welcher Argumente befürworten Sie die Kündigungen?

23) Wenn nein, welche Schritte werden Sie unternehmen, um diese Kündigungen rückgängig zu machen?

24) Können Sie ausschließen, dass das Handel des Ärztekammerpräsidenten aufgrund einer subjektiv wahrgenommenen Beleidung erfolgte?

25) Wenn nein, warum nicht?

26) Steht es Angestellten im Bildungswesen zu, sachliche Kritik über die Entscheidungen und Vorgaben des Dienstgebers bzw. der Ärztekammer zu äußern?

27) Wenn nein, inwiefern ist in diesem Umstand das Recht auf Gewissens- und Meinungsfreiheit des Dienstnehmers zu wahren?