9537/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.01.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie

betreffend Umsetzung der neuen technischen Leitlinien für die Sicherung der Klimaverträglichkeit von Infrastrukturprojekten in UVP Verfahren

 

Die Europäische Kommission hat im Juli die neuen technische Leitlinien für die Sicherung der Klimaverträglichkeit von Infrastrukturprojekten im Zeitraum 2021–2027 veröffentlicht, welche klare, europaweit einheitliche Vorgaben für UVP Verfahren schafft. Die Leitlinien werden dazu beitragen, dass bei künftigen Investitionen und der Entwicklung von Infrastrukturprojekten (von Gebäuden und Netzinfrastrukturen bis zu einem breiten Spektrum an baulichen Systemen und Vermögenswerten) Klimaerwägungen durchgängig berücksichtigt werden. So soll auch sichergestellt werden, dass europäische institutionelle Anleger und private Investoren fundierte Entscheidungen über Projekte treffen, die mit dem Übereinkommen von Paris und den Klimazielen der EU vereinbar sind.

Zur Gültigkeit der technischen Leitlinien heißt es dazu im Amtsblatt 373/2021 der Kommission:

"Ab dem Tag ihrer ersten Veröffentlichung durch die Europäische Kommission sollten diese Leitlinien bei der Ausarbeitung von Infrastrukturprojekten für den Zeitraum 2021-2027 und bei der Sicherung ihrer Klimaverträglichkeit berücksichtigt werden. Infrastrukturprojekte, die bis spätestens Ende 2021 die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchlaufen und die Genehmigung erhalten sowie die erforderlichen Finanzierungsvereinbarungen (auch über EU-Mittel) abgeschlossen haben und ihre Bauarbeiten spätestens 2022 beginnen, werden nachdrücklich dazu angehalten, entsprechend diesen Leitlinien die Sicherung der Klimaverträglichkeit durchzuführen."

Allerdings wurden einige UVP Verhandlungen sehr kurzfristig vor der Veröffentlichung der Leitlinien fertiggestellt. Bzgl. des ÖBB Projekts der "Attraktivierung der Verbindungsbahn" im Westen Wiens wurde z.B. in einem Antwortschreiben (Geschäftszahl: 2021-0.807.8492021-0.807.849) darauf verwiesen, dass obwohl das UVP Verfahren noch nicht abgeschlossen sei, die Verhandlungen bereits abgeschlossen seinen, und so die neuen Leitlinien noch nicht anwendbar.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wurden entsprechend der Kommissionsvorgaben auch sämtliche laufende UVP Verfahren ab Juli 2021 entsprechend der neuen Leitlinien angepasst?
    1. Wenn ja aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen und wie erfolgte die konkrete rechtliche Umsetzung?
  1. Ab wann wurden bzw. werden UVP Verfahren anhand der neuen Leitlinen umgesetzt?
  2. Welche praktischen Unterschiede ergeben sich durch die neuen Leitlinien für UVP Verfahren für Infrastrukturprojekte in Österreich?
  3. Was sind die klimapolitischen Implikationen der neuen Leitlinien?
  4. Inwiefern werden die neuen Leitlinien die geplanten Klimachecks für Infrastrukturprojekte beeinflussen?
  5. Warum wurden die neuen Leitlinien nicht mehr für das ÖBB Projekt "Attraktivierung der Verbindungsbahn" angewendet, obwohl das UVP Verfahren per Juli 2021 noch nicht abgeschlossen war?
  6. Wäre es möglich gewesen die neuen Leitlinien in diesem Projekt bereits anzuwenden?