9539/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.01.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Litigation-PR der ÖVP
Das sogenannte CASAG-Verfahren (17 St 5/19d) begann mit dem 1. Juli 2019. Zu diesem Zeitpunkt lagen primär Verdachtslagen zu FPÖ-VertreterInnen (HC Strache, Johann Gudenus, Peter Sildo) und Personen aus der Novomatic (Johann Graf, Harald Neumann) vor. Ab dem 14. Oktober 2019 wurden allerdings erstmalig Personen aus dem Dunstkreis der ÖVP, wie Hartwig Löger und Walter Rothensteiner, als Beschuldigte geführt. Von da an begann die ÖVP eine noch nie dagewesene Kampagne gegen die WKStA. Als damaliger Höhepunkt wurde am 20. Jänner 2020 ein Hintergrundgespräch vom damaligen Kanzler Sebastian Kurz mit MedienvertreterInnen organisiert, in dem er unwahre Gerüchte über rote Netzwerke innerhalb der WKStA streute. Auch unfaire und politisch motivierte Ermittlungen wurden von Kurz in den Raum gestellt. Von Seiten der Justizministerin kam, wie zu oft, nichts.
Umso mehr wurde ab dem Zeitpunkt als Gernot Blümel (22.12.2020) und Sebastian Kurz (6.5.2021) als Beschuldigte geführt wurden, die Kampagne gegen die WKStA immer stärker forciert. So kam es zu grotesken Pressekonferenzen und Interviews von ÖVP-VertreterInnen, in denen Dirty Campaigning gegen die WKStA betrieben wurde. Immer wieder wurde von ÖVP-VertreterInnen wiederholt, dass es sich hierbei um unfaire, überzogene und politisch motivierte Ermittlungen handelt. Selbst ein fragwürdiges Gefälligkeitsgutachten wurde von der ÖVP zu den Vorwürfen rund um Sebastian Kurz in Auftrag gegeben und gezielt an Medien gespielt. Von Seiten der Justizministerin kam, wie zu oft, nichts.
Bei genauer Aktenkenntnis fällt allerdings auf, dass die übliche rechtsstaatliche Vorgangsweise, die Beschuldigte wählen, wenn sie mit unfairen und überzogenen Ermittlungen konfrontiert sind, nämlich die Beschwerde, von den ÖVP-nahen beschuldigten PolitikerInnen- soweit medial bekannt- nicht in Anspruch genommen wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende