9543/J XXVII. GP
Eingelangt am 25.01.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage zu Asyl-Solidaritätsmodell nach Vorstellungen des BMI
Am 23. September 2020 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für einen neuen EU Asyl- und Migrationspakt vorgestellt, welcher seitdem in Verhandlung ist. Wie bereits in der Begründung der Anfrage 7761/J vom 8. September 2021 erwähnt, werden zahlreiche Elemente dieses Pakts vonseiten des Bundesministeriums für Inneres kritisch betrachtet, insbesondere der Verordnungsvorschlag zum Solidaritätsmechanismus für Asyl-Krisensituationen aufgrund des starken Fokus auf Umverteilung und die Rückkehrpartnerschaften. Auch der Schaffung einheitlicher Regelungen für Resettlement steht das österreichischen Regierungsprogramm entgegen.
Die NEOS-Anfrage "Asyl-Solidaritätsmodell nach Vorstellungen des BMI" (7761/J) hatte zum Ziel, die Positionen des BMI hinsichtlich der verschiedenen Aspekte des EU Asyl- und Migrationspaktes, insbesondere Ihre Vorstellungen zu einem solidarischen und funktionierenden EU-Asylsystem, konkreter zu erfassen. Am 8. November 2021 erging von Bundesministerium für Inneres eine Beantwortung (7629/AB). Darin wird angegeben, das BMI befände sich bezüglich EU Asyl- und Migrationspakt „im ständigen Austausch mit Amtskolleginnen und Amtskollegen sowie der Europäischen Kommission“. In Bezug auf Außengrenzverfahren läge der Fokus auf Verhinderung der Sekundärmigration. Bei der Durchführung von Asylverfahren nach Einreise in die EU wird vonseiten des BMI eine dauerhafte Zuständigkeit ohne Möglichkeit eines Zuständigkeitsübergangs gefordert. Hinsichtlich einer gerechten und solidarischen Aufteilung von Verantwortlichkeiten im Rahmen einer EU Asyl- und Migrationspolitik vertritt das Bundesministerium für Inneres ein Konzept der „verpflichtenden, aber flexiblen Solidarität, zum Beispiel im Bereich des Außengrenzschutzes, der Führung von Asylverfahren oder bei Rückführungen“. Jedoch wird das Konzept der "verpflichtenden, aber flexiblen Solidarität" nicht weiters erläutert. Hinsichtlich der Unterstützung von Kindern bekennt sich das Bundesministerium für Inneres laut Beantwortung zum „best interest of the child“ Grundsatz, begründet die genauen Positionen, die in Gesprächen zum EU Asyl- und Migrationspakt vertreten werden, allerdings nicht. Bei der Handhabung von Asylanträgen an den EU- Außengrenzen wird behauptet, dass „ein wirksamer Rechtsbehelf und dadurch eine gerichtliche Überprüfung vorgesehen“ sind, um die Rechtsstaatlichkeit der Asylverfahren inkl. Zugang zum Rechtsmittelverfahren zu gewährleisten. Weiterhin wird in der Beantwortung folgendes angegeben: „Das Erfordernis der Entlastung einzelner Mitgliedstaaten sollte sich am tatsächlichen Migrationsdruck und nicht an rein geographischen Gegebenheiten orientieren. Österreich ist ein besonders belasteter Mitgliedstaat und hat, gemessen an der Bevölkerungszahl, über viele Jahre hinweg deutlich höhere Asylantragszahlen als die meisten EU Außengrenzstaaten.“ Jedoch war Österreich 2016 das letzte Mal unter den Top 3 der höchsten Asylantragszahlen pro 100.000 Einwohner, laut Eurostat liegt Österreich aktuell auf Platz 9. Die höchsten Asylantragszahlen haben weiterhin die EU-Mitgliedstaaten an den Außengrenzen. Maßnahmen und Mechanismen zur Entlastung dieser Mitgliedsstaaten werden nicht weiters detailliert. In Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten zur Verhinderung des Verschwindens von Personen und zur Bekämpfung von Menschenhandel und Schlepperei verweist das Bundesministerium für Inneres lediglich auf die Implementierung der „Joint Coordination Platform (JCP)“ sowie die Einrichtung des „Joint Operational Office (JOO)“. Darüber hinaus wird angegeben, dass die österreichische Bundesregierung sich nicht an Resettlementprogrammen beteiligen möchte. Dies, obwohl legale Zugangswege wie Resettlement es ermöglichen, Flüchtlingen, die dringend Hilfe brauchen, Schutz zu bieten und verhindern, dass Menschen auf der Flucht gefährliche Reisen unternehmen. Gleichzeitig ist Resettlement ein effizientes Mittel zur Bekämpfung von Schlepperei. Dadurch tragen legale Zugangswege auch zur Verringerung irregulärer Migration bei (siehe Mitteilung der Europäischen Kommission zum EU Asyl- und Migrationspakt: https://eur‑lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:85ff8b4f-ff13-11ea-b44f-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_3&format=PDF, S. 28-29). Schließlich geht aus der Beantwortung hervor, dass die österreichische Bundesregierung zur Verhinderung von Fluchtbewegungen auf den afrikanischen Migrationsrouten, insb. aus Süd-, Ost-, Zentral- und Westafrika, in mehreren Drittstaaten Migrationsprojekte in Kooperation mit diesen Drittstaaten und internationalen Partnern unterstützt, wobei zusätzliche Informationen über die Inhalte solcher Kooperationen von Interesse wären. Somit verlangen einige Antworten weitere Präzisierung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, welche Projekte, in welchen Staaten, mit welchen Partnern und für welchen Zeitraum?