9544/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.01.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Die umsatzsteuerliche Plattformhaftung

 

Um den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel zu unterbinden und gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische und ausländische Unternehmen zu schaffen, wurde in Österreich ab 01.01.2020 mit dem Abgabenänderungsgesetz 2020 die umsatzsteuerliche Plattformhaftung eingeführt.

Die Aufzeichnungspflichten betreffen jene Online-Plattformen, die über eine elektronische Schnittstelle die Lieferungen von Gegenständen unterstützen, deren Beförderung oder Versendung in Österreich endet. Der Aufzeichnungspflicht unterliegen auch jene Online-Plattformen, die sonstige Leistungen an österreichische Nichtunternehmer ermöglichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Meldungen nach § 18 Abs. 11 und 12 UStG wurden seit Inkrafttreten eingebracht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten)
    1. Wie groß ist die übermittelte Datenmenge? (in Terabyte)
    2. Wie werden die übermittelten Angaben überprüft? (Bitte um Prozessbeschreibung)
    3. Wieviele Mitarbeiter in der Finanzverwaltung sind mit der Überprüfung der Meldedeaten beschäftigt?
    4. Welche Vorkehrungen zum Datenschutz wurden getroffen?
  1. Wie wurden § 18 Abs. 11 und 12 UStG seit Inkrafttreten kontrolliert?
    1. Wer ist in der Finanzverwaltung für die Überprüfung der Einhaltung von § 18 Abs. 11 und 12. USt zuständig?
    2. Wie viele Mitarbeiter sind damit beschäftigt?
    3. Wie viele Prüfungen der Einhaltung von § 18 Abs. 11 und 12. USt erfolgten seit der Einführung der Haftung? (bitte um Aufschlüsselung nach Monaten)
  1. Laufen Verfahren für Vergehen gegen die Meldepflicht nach § 18 Abs. 11 und 12 UStG?
    1. Wenn ja: Wie viele?
    2. Wie lange dauern diese Verfahren im Durchschnitt?
  1. Wie beurteilt die Finanzverwaltung den bisherigen Erfolg der Einführung der Plattformhaftung?
    1. Welche Lehren wurde aus den bisherigen Ergebnissen gezogen?
  1. Sucht die Österreichische Finanzverwaltung bei diesem Thema die Zusammenarbeit/Austausch mit anderen EU-MS?
    1. Wenn ja, mit welchen?
    2. Wenn ja, welche Lehren hat die Österreichische Finanzverwaltung aus dieser Zusammenarbeit gezogen?
    3. Wenn nein, warum nicht?
  1. Sucht die Österreichische Finanzverwaltung bei diesem Thema die Zusammenarbeit/Austausch mit der Europäischen Kommission (EK)?
    1. Wenn ja, mit welchen?
    2. Wenn ja, welche Lehren hat die Österreichische Finanzverwaltung aus dieser Zusammenarbeit/Austausch gezogen?
    3. Wenn nein, warum nicht?
  1. Sind von der EK weitere Schritte sind in diesem Bereich geplant?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn ja, wann?
    3. Wie steht die Österreichische Finanzverwaltung zu den Plänen der EK in diesem Bereich?
  1. Sind in diesem Bereich von der Österreichischen Finanzverwaltung weiteren Schritte/Projekte/Gesetzesinitiativen geplant?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn ja, wann?
    3. Wenn nein, warum nicht?