Eingelangt am 25.01.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für
Finanzen
betreffend Die umsatzsteuerliche
Plattformhaftung
Um den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel zu
unterbinden und gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische und
ausländische Unternehmen zu schaffen, wurde in Österreich ab
01.01.2020 mit dem Abgabenänderungsgesetz 2020 die umsatzsteuerliche
Plattformhaftung eingeführt.
Die Aufzeichnungspflichten betreffen jene
Online-Plattformen, die über eine elektronische Schnittstelle die
Lieferungen von Gegenständen unterstützen, deren Beförderung
oder Versendung in Österreich endet. Der Aufzeichnungspflicht unterliegen
auch jene Online-Plattformen, die sonstige Leistungen an österreichische
Nichtunternehmer ermöglichen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie viele Meldungen nach § 18 Abs. 11
und 12 UStG wurden seit Inkrafttreten eingebracht? (Bitte um
Aufschlüsselung nach Monaten)
- Wie groß ist die übermittelte
Datenmenge? (in Terabyte)
- Wie werden die übermittelten Angaben
überprüft? (Bitte um Prozessbeschreibung)
- Wieviele Mitarbeiter in der
Finanzverwaltung sind mit der Überprüfung der Meldedeaten
beschäftigt?
- Welche Vorkehrungen zum Datenschutz wurden
getroffen?
- Wie wurden § 18 Abs. 11 und 12 UStG
seit Inkrafttreten kontrolliert?
- Wer ist in der Finanzverwaltung für
die Überprüfung der Einhaltung von § 18 Abs. 11 und 12.
USt zuständig?
- Wie viele Mitarbeiter sind damit
beschäftigt?
- Wie viele Prüfungen der Einhaltung von
§ 18 Abs. 11 und 12. USt erfolgten seit der Einführung der
Haftung? (bitte um Aufschlüsselung nach Monaten)
- Laufen Verfahren für Vergehen gegen die
Meldepflicht nach § 18 Abs. 11 und 12 UStG?
- Wenn ja: Wie viele?
- Wie lange dauern diese Verfahren im
Durchschnitt?
- Wie beurteilt die Finanzverwaltung den
bisherigen Erfolg der Einführung der Plattformhaftung?
- Welche Lehren wurde aus den bisherigen
Ergebnissen gezogen?
- Sucht die Österreichische
Finanzverwaltung bei diesem Thema die Zusammenarbeit/Austausch mit anderen
EU-MS?
- Wenn ja, mit welchen?
- Wenn ja, welche Lehren hat die
Österreichische Finanzverwaltung aus dieser Zusammenarbeit gezogen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Sucht die Österreichische
Finanzverwaltung bei diesem Thema die Zusammenarbeit/Austausch mit der
Europäischen Kommission (EK)?
- Wenn ja, mit welchen?
- Wenn ja, welche Lehren hat die
Österreichische Finanzverwaltung aus dieser Zusammenarbeit/Austausch
gezogen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Sind von der EK weitere Schritte sind in
diesem Bereich geplant?
- Wenn ja, welche?
- Wenn ja, wann?
- Wie steht die Österreichische Finanzverwaltung
zu den Plänen der EK in diesem Bereich?
- Sind in diesem Bereich von der
Österreichischen Finanzverwaltung weiteren
Schritte/Projekte/Gesetzesinitiativen geplant?
- Wenn ja, welche?
- Wenn ja, wann?
- Wenn nein, warum nicht?