9547/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.01.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend längst überfällige Umsetzung von qualitätsvoller sexueller Bildung in Schulen

Die Frage von sexueller Bildung in Schulen erhielt in den letzten Jahren besondere Aufmerksamkeit. Insbesondere die Tätigkeiten des Vereins Teen Star führten bereits ab 2018 zu medialen und politischen Debatten über die Sicherstellung von qualitätsvoller sexueller Bildung in Schulen. In einer Anfragebeantwortung vom Mai 2019 stellte ihr Vorgänger fest, dass durch ein Akkreditierungsverfahren die „Beurteilung der Qualität und Seriosität dieser Angebote“ gewährleistet werden soll, und dass durch das „Ergebnis der Überprüfungen und die Veröffentlichung der Liste (von zugelassenen externen Anbieter*innen in diesem Bereich, Anm.)“ eine „neue Regelung dann ab dem Frühjahr 2020 erfolgen“ wird. Der entsprechende Akkreditierungsbeirat sollte dabei im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung angesiedelt werden.

Zahlreiche parlamentarische Anfragen zeigen, dass dieser Prozess auch zwei Jahre später noch nicht umgesetzt wurde. In der parlamentarischen Anfragebeantwortung 6264/AB stellte Ihr Vorgänger dazu fest, dass „das Akkreditierungsverfahren (...) voraussichtlich mit Beginn des zweiten Semesters 2021/22 den Schulen zur Verfügung stehen“ wird. Die langen Verzögerungen stellen gerade in einer pandemie-bedingt ohnehin schwierigen Situation für ganze Jahrgänge von Schüler*innen eine zusätzliche Belastung dar. Sexuelle Bildung auf wissenschaftlicher Basis ist eine Grundaufgabe schulischer Bildung und eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und sicheres Erwachsenwerden - der Aufgabe einer Sichersteilung dieser Angebote kommt Ihr Ministerium bisher nicht nach.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wird das Akkreditierungsverfahren, wie in der parlamentarischen Anfragebeantwortung 6264/AB angekündigt, mit Beginn des zweiten Semesters 2021/22 starten?

a.    Wenn ja, wie genau wird das Verfahren gestaltet sein?

b.      Wenn nein, warum verzögert sich der Start einmal mehr?

c.     Wenn nein, wann wird das Akkreditierungsverfahren endlich umgesetzt werden?

2,    Wie weit ist die, in der parlamentarischen Anfragebeantwortung 6264/AB angekündigte, Umsetzung eines webbasierten „Expert/inn/entools“ für Lehrkräfte fortgeschritten?

a.    Von welchen Stellen wird dieses Tool umgesetzt?

b.      Ab wann wird das Tool allen Schüler*innen zur Verfügung stehen?

3.    Liegt ihnen inzwischen der Bericht der Online-Erhebung unter Lehrkräften, die im April 2021 (abgeschlossen in der Kalenderwoche 17/2021) durchgeführt wurde, vor?

a.   Wenn ja, fügen Sie diesen Bericht bitte Ihrer Anfragebeantwortung bei.

b.    Wenn ja, welche konkreten Schlüsse ziehen Sie aus diesen Ergebnissen?

c.     Wenn nein, warum liegt der Bericht noch nicht vor?

d.      Wenn nein, wann wird Ihnen dieser Bericht endlich vorliegen?

4.    Wie gestaltet sich die Nutzung der in den Landesbildungsdirektionen eingerichteten Clearing-Stellen im Schuljahr 2021/22 bisher? Bitte um detaillierte Antwort.

5.    Können Sie inzwischen beantworten, welche konkreten Aufgaben diese Clearing-Stellen nach der Umsetzung des Akkreditierungsverfahrens wahrnehmen werden?

6.    Liegen Ihrem Ministerium bzw. den nachgelagerten Dienststellen aus dem Schuljahr 2021/22 bisher Beschwerden, Anfragen etc. durch Schulen oder Lehrkräfte bez. externer Anbieter*innen von Workshops zur sexuellen Bildung in Schulen vor? Bitte um detaillierte Antwort.

7.    Kann Ihr Ministerium ausschließen, dass der Verein Teen Star im Schuljahr 2020/21 und bisher im Schuljahr 2021/22 Workshops an Schulen durchgeführt hat?

a. Wenn nein, warum können Sie das trotz gegenteiliger Ankündigung Ihres Vorgängers nicht ausschließen?

8.    Plant Ihr Ministerium im Zuge der Umsetzung des angekündigten Akkreditierungsverfahrens Maßnahmen zur besseren finanziellen Absicherung von zugelassenen Vereinen, die sexualpädagogische Workshops in Schulen durchführen?

a.    Wenn ja, welche Mittel sollen dafür ab welchem Zeitpunkt konkret zur Verfügung gestellt werden?

b.    Wenn nein, warum sehen Sie dazu trotz gegenteiliger Expert*innen- Meinungen keine Notwendigkeit?