9569/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.01.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Alois Kainz

und weiterer Abgeordneten

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Corona-Regeln in Bezug auf die Sterbebegleitung

 

Am 19. Jänner 2022 berichtete die Tageszeitung Heute folgendes:

 

Corona-Regeln: Wienerin konnte Papa nicht verabschieden

 

Weil ein schwer kranker Wiener (70) im Spital nicht als Notfall eingestuft wurde, konnte ihn seine Familie nicht beim Sterben begleiten.

 

Michelle S. befindet sich in tiefer Trauer:  Nach langer Krankheit verstarb ihr geliebter Vater – wegen der Besuchsregelung im Krankenhaus konnten sie und ihre Mutter sich nicht von ihm verabschieden. Der 70-Jährige wurde am 6. Jänner ins Spital eingeliefert, sein Zustand war von Beginn an kritisch. "Mein Papa war Diabetiker und hatte eine Herz- und Lungenerkrankung. In einem anderen Spital im 13. Bezirk wurde uns schon vorher gesagt, dass er nicht mehr lange leben wird. Er bestand darauf, im 14. Bezirk behandelt zu werden. Dort starb er dann", berichtet Tochter Michelle. 

Die 21-Jährige ist überzeugt, man hätte den gravierenden Gesundheitszustand ihres Vaters auf einen Blick erkennen können: "Er war nur noch Haut und Knochen. Im Krankenhaus sagte man uns, wir könnten ihn erst nach einer Woche besuchen." Doch so weit kam es nie – am fünften Tag seines Aufenthaltes verstarb der 70-Jährige. 

Nur in der Pathologie konnten Tochter und Ehefrau sich noch verabschieden. "Ich verstehe nicht, wieso man nicht eine Ausnahme machen kann, wenn es offensichtlich ist, dass ein Patient nicht mehr lange lebt", klagt Michelle. Erst vor Kurzem durchlitt eine Wienerin ein ähnliches Schicksal  – ihr schwer kranker Vater verstarb alleine wegen der geänderten Besuchsregelung. 

Die Vorschrift der Stadt Wien besagt: "Pro Patient ist eine Person pro Woche gestattet, sofern der Patient länger als eine Woche stationär aufgenommen ist." Ausnahmen gibt es beispielsweise bei Notfällen und bei der Sterbebegleitung. Warum in Fall von Michelles Vater nicht erkannt wurde, dass er nicht mehr lange leben würde, und warum er nicht als Notfall eingestuft wurde, ist derzeit noch nicht bekannt.“ [1]


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1)    Wie sehen die Corona-Regeln in Bezug auf die Sterbebegleitung konkret aus?

2)    Haben Sie als Gesundheitsminister hier Empfehlungen für die Corona-Regeln in Bezug auf die Sterbebegleitung erlassen?

a.) Falls ja, wie sehen diese konkret aus?
b.) Falls nein, warum nicht?

3)    Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass im vorliegenden Fall die Wienerin und ihre Familie sich aufgrund der geltenden Regelungen nicht vom sterbenden Vater verabschieden konnten?
a.) Wird es hier aufgrund des Vorgehens irgendwelche Konsequenzen geben und falls ja, welche?

4)    Wie rechtfertigen Sie die Tatsache, dass pro Patient nur eine Person pro Woche gestattet ist und das auch nur sofern der Patient länger als eine Woche stationär aufgenommen ist?
a.) Warum wird hier in Einzelfällen keine Ausnahme gemacht?

5)    Wie rechtfertigen Sie derartig strikte Besuchsregelungen in Anbetracht der Tatsache, dass für Besucher ohnedies die 3G Regel gilt bzw. teilweise sogar 2G+ oder generell sogar nur mit negativem Covid-Test?

6)    Planen Sie hier künftig ein Umdenken in Bezug auf die Besuchsregelungen, insbesondere in Anbetracht der Sterbebegleitung durch Familienangehörige?

a.) Falls ja, was ist konkret geplant?
b.) Falls nein, warum nicht?



[1] https://www.msn.com/de-at/nachrichten/inland/corona-regeln-wienerin-konnte-papa-nicht-verabschieden/ar-AASVyT0?ocid=msedgntp