9575/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.01.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Verbot von Außendiensttätigkeit für ungeimpfte Mitarbeiter der Finanzpolizei
Bei der Finanzpolizei soll es - speziell in der Region Mitte (Oberösterreich/Salzburg) - massive personelle Abgänge geben. Dies führt unter anderem dazu, dass die immer mehr werdenden Aufgaben de facto nicht mehr erledigt werden. Die aktuelle Coronakrise wirft zusätzliche Probleme auf; so gibt es offensichtlich eine Anweisung, dass nur mehr "geimpfte" Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Außendiensttätigkeit wahrnehmen dürfen. Dies führt wiederum dazu, dass der Dienstbetrieb de facto nicht aufrechterhalten werden kann.
Die am 20. Jänner 2022 vom Nationalrat beschlossenen Impfpflicht, hat an sich keine direkten Auswirkungen auf den Arbeitsplatz. Es gilt auch nach dem 1. Februar die 3-G-Regel. Also auch ohne Impfung oder genesen zu sein können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem aktuellen Test arbeiten gehen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
ANFRAGE
1. Wie ist die personelle Situation der Finanzpolizei, d.h. wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die Finanzpolizei derzeit, wie viele waren es vor 1, vor 3 bzw. vor 5 Jahren?
2. Wie soll bzw. wird sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommenden 5 Jahren entwickeln?
3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzpolizei sind in den letzten 5 Jahren aus dem Dienst ausgeschieden (aufgegliedert auf Dienstort, Alter, Grund des Ausscheidens)?
4. Welche Maßnahmen hat man bislang gesetzt, um wird den personellen Abgängen aktiv entgegenzuwirken?
5. Welche Maßnahmen wird man kurz-, mittel- bzw. langfristig setzen, um wird den personellen Abgängen aktiv entgegenzuwirken?
6. Welche Unterschiede bei der Entlohnung (insbesondere in Bezug auf Zulagen und andere Vergütungen) gibt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzpolizei im Vergleich zu anderen öffentlich Bediensteten?
7. Welche Unterschiede bei der Entlohnung (insbesondere in Bezug auf Zulagen und andere Vergütungen) gibt für Außendienst versehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzpolizei im Vergleich zu anderen öffentlich Bediensteten mit Außendiensttätigkeit?
8. Würde aus Ihrer Sicht eine Außendienstzulage den Arbeitsplatz „Finanzpolizei“ aufwerten und gleichzeitig für Personal sorgen?
9. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
10. Ist die Finanzpolizei aufgrund der Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch voll Einsatzfähig?
11. Können die Aufgaben der Finanzpolizei durch die Ungleichbehandlung noch vollständig wahrgenommen werden?
12. Ist der Dienstbetrieb durch die Abgänge und neu Auszubildenden noch aufrecht zu erhalten?
13. Wie viele Kontrollen wurden von der Finanzpolizei im Zeitraum von Jänner bis Oktober 2021 – insgesamt bzw. aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer und Monate - durchgeführt?
14. Wie viele Kontrollen wurden – insgesamt bzw. aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer - nach Inkrafttreten der Außendienstsperre im November bzw. im Dezember 2021 von der Finanzpolizei durchgeführt?
15. Wie wurde im Zeitraum von Jänner bis Oktober 2021 auf die Gesundheit der Bediensteten acht genommen und warum konnten auch die ungeimpften Bediensteten in diesem Zeitraum im Außendienst tätig sein?
16. Gelten die Anweisungen bzgl. der Außendiensttätigkeit von (ungeimpften) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzpolizei österreichweit oder gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Handhabe?
17. Zielt diese Ungleichbehandlung von Geimpften bzw. ungeimpften Mitarbeitern lediglich auf eine Erhöhung der Impfquote ab bzw. was waren die Gründe für eine solche Anweisung?
18. Gibt es hier eine merkliche Veränderung der Kontrolltätigkeit (sinkende Anzahl) bzw. feststellbare Mindereinnahmen?