9585/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.01.2022
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Folgeanfrage zu 8199/AB betreffend AMS-Förderungen für Scheinfirmen
In der Anfragebeantwortung 8199/AB geben Sie auf die Fragen aus 8336/J folgende Antworten:
Zu den Fragen 1 bis 3: Welche Delikte wurden bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht (Fragen 11 und 12 6830/AB}?
Gegen wen wurde im einzelnen Anzeige erstattet (Fragen 11 und 12 6830/AB)?
Wie ist der Stand der Strafverfahren im Zusammenhang mit den einzelnen Anzeigen jeweils bei den Firmen und (Ex-) Organwaltern (Fragen 11 und 12 6830/AB)?
Das Arbeitsmarktservice teilt bei derartigen Schadensfällen lediglich den Sachverhalt der Finanzprokuratur mit. Diese entscheidet dann, ob sie sich einem eventuell eingeleiteten Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligter anschließt. Die eigentliche Strafverfolgung obliegt den Strafverfolgungsbehörden. Ob und welches Delikt einer allfälligen Strafverfolgung zugrunde gelegt wird, liegt somit auch in deren Verantwortung.
Seitens des Arbeitsministeriums ist daher eine Beantwortung der Fragen nicht möglich.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende
ANFRAGE
1) Wie viele Rechtsfälle (Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht) hat das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend im Zeitraum 1.1.2020 bis 11.1.2021 (Amtszeit BM a.D. Christine Aschbacher) insgesamt an die Finanzprokuratur zur Begutachtung bzw. Rechtsvertretung weitergeleitet?
2) Wie viele Rechtsfälle betreffen das Zivilrecht (Frage 1)?
3) Wie viele Rechtsfälle betreffen das Strafrecht (Frage 1)?
4) Wie viele Rechtsfälle betreffen das Verwaltungsrecht (Frage 1)?
5) Wie viele Rechtsfälle (Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht) hat das Bundesministerium für Arbeit seit 11.1.2021 ( Amtszeit BM Univ. Prof. Dr. Martin Kocher) insgesamt an die Finanzprokuratur zur Begutachtung bzw. Rechtsvertretung weitergeleitet?
6) Wie viele Rechtsfälle betreffen das Zivilrecht (Frage 5)?
7) Wie viele Rechtsfälle betreffen das Strafrecht (Frage 5)?
8) Wie viele Rechtsfälle betreffen das Verwaltungsrecht (Frage 5)?
9) Wie viele Rechtsfälle (Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht) hat das Arbeitsmarktservice (AMS) seit dem 1.1.2020 insgesamt an die Finanzprokuratur zur Begutachtung bzw. Rechtsvertretung weitergeleitet?
10) Wie viele Rechtsfälle betreffen das Zivilrecht (Frage 9)?
11) Wie viele Rechtsfälle betreffen das Strafrecht (Frage 9)?
12) Wie viele Rechtsfälle betreffen das Verwaltungsrecht (Frage 9)?
13) Besteht keinerlei Reporting der Finanzprokuratur an den „Klienten“ AMS bzw. das Bundesministerium für Arbeit, welchen Stand die einzelnen Rechtsfälle haben?
14) Wenn ja (Frage 13), warum nicht?
15) Wenn ein Reporting an den „Klienten“ AMS bzw. das Bundesministerium für Arbeit besteht (Frage 13), wie viele AMS-Förderungen von Scheinfirmen konnten als Privatbeteiligter bzw. als Förderungsgeber seit dem 1.1.2020 auf dem Rechtsweg wieder zurückgeholt werden?
16) Entscheidet die Finanzprokuratur „autonom“, dh. ohne Konsultation des „Klienten“ AMS bzw. des Bundesministeriums für Arbeit, ob gegen eine Scheinfirme bei AMS-Förderungen vorgegangen wird, oder entscheiden doch die betroffenen „Klienten“, die ja die Finanzprokuratur beauftragt haben?