9588/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.01.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Folgeanfrage zu 8214/AB Handywechsel im türkisen Kabinett und Generalsekretariat?

 

In der Anfragebeantwortung 8214/AB geben Sie auf die Fragen aus 8376/J folgende Antworten:

 

Zu den Fragen 1, 2, 8 und 9:

„Zum Dienstantritt im Jänner 2020 wurde das Kabinett bzw. das Generalsekretariat des damaligen BMAFJ erstmals mit Smartphones ausgestattet.

Darüber hinaus wurden Diensthandys wie folgt getauscht:

05.03.2020: 1 Stück

08.07.2020 1 Stück

28.08.2020 1 Stück

19.12.2020 1 Stück

24.02.2021 2 Stück

Am 08.09.2021 wurde mein Smartphone aufgrund eines Modellwechsels getauscht.“

 

Zur Frage 3:

„Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kabinetts bzw. des Generalsekretariats des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend waren im angefragten Zeitraum von zumindest einem der unten angeführten Wechsel betroffen. Dem Generalsekretariat des Bundesministeriums für Arbeit sind derzeit keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugeordnet.“

 

Zur Frage 4:

„Gründe für einen Wechsel waren die Migration vom IT-System des Bundeskanzleramtes in das IT-System des damaligen Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend, Funktionsstörungen bei den Smartphones sowie Modellwechsel.“

 

Zur Frage 5:

„Die ehemalige Frau Bundesministerin a.D. hat ihr ehemals dienstliches Smartphone herausgekauft und somit in ihren Privatbesitz übernommen.“

 

Zu den Fragen 6 und 7:

„Nein, die Nachrichten auf dem ehemaligen Diensthandy der Frau Bundesministerin a.D. wurden nicht an das Österreichische Staatsarchiv übermittelt, da das Diensthandy auch zu privaten Zwecken genutzt wurde und somit nicht klar zwischen beruflichen und privaten Nachrichten differenziert werden konnte.“

Wir halten fest, dass diese „Nicht-Antwort“ und das Nichteingehen auf die einzelnen Fragen, offensichtlich der bewussten Verschleierung von Vorgängen und Sachverhalte in dem von Ihnen geführten Bundesministerium für Arbeit (BMA) dienen sollen. Angesichts der Tag für Tag und Woche für Woche ans Tageslicht kommenden Sachverhalte aus dem „Regime Bundeskanzler Sebastian Kurz“ der letzten Jahre kann diese Anfragebeantwortung nur als ein Versuch gewertet werden, Vorgänge und Sachverhalte gegenüber der Öffentlichkeit und der parlamentarischen Kontrolle zu verschleiern. Diese „Verschleierungs- und Vertuschungstaktik“ dient offensichtlich dazu dieses Tatsachensubstrat sowohl der öffentlichen Diskussion, der parlamentarischen Kontrolle, als auch allfälliger strafrechtlicher Bewertungen und Schlussfolgerungen für das BMA, und die dort in Funktion stehenden Organwaltern zu entziehen.

Eine solche „Verschleierungs- und Vertuschungstaktik“ ist aber wieder dazu geeignet, nicht nur die öffentliche Diskussion oder die parlamentarische Kontrolle, sondern auch allfällige strafrechtlichen Bewertungen und Schlussfolgerungen für das BMA und die dort in Funktion stehenden Organwaltern auszulösen und zu befördern.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)     Mit welchem Smartphone haben Sie als Arbeitsminister zwischen dem 11.1.2021 und dem 8.9.2021 telefoniert und kommuniziert?

2)     Verwenden Sie dieses Smartphone auch „privat“, wie Ihre Amtsvorgängerin BM a. D. Christine Aschbacher?

3)     Haben bzw. hatten Sie im Zeitraum seit dem 11.1.2021 neben dem Ihnen vom Bundesministerium für Arbeit zugeteilten Smartphone auch noch ein oder mehrere andere Mobiltelefone in Betrieb, auf denen auch amtliche Vorgänge in Ihrer Funktion als Bundesminister kommuniziert wurden bzw. werden?

4)     Wenn ja, wie definieren Sie die „private Nutzung“ gegenüber der „amtlichen Nutzung“ des von Ihnen verwendeten Smartphones?

5)     Wenn ja, werden Sie die Kommunikationsinhalte auf diesem Smartphone wegen dieser „privaten“ Verwendung auch nicht dem Staatsarchiv nach Ihrem Ausscheiden aus dem Ministeramt zur Verfügung stellen?

6)     Welchem Kabinettsmitglied war bzw. ist das am 05.03.2020 getauschte Mobiltelefon (Diensthandy) zuzuordnen?

7)     Welchem Kabinettsmitglied war bzw. ist das am 08.07.2020 getauschte Mobiltelefon (Diensthandy) zuzuordnen?

8)     Welchem Kabinettsmitglied war bzw. ist das am 20.08.2020 getauschte Mobiltelefon (Diensthandy) zuzuordnen?

9)     Welchem Kabinettsmitglied war bzw. ist das am 19.12.2020 getauschte Mobiltelefon (Diensthandy) zuzuordnen?

10)  Welchen Kabinettsmitgliedern waren bzw.  sind die am 24.02.2020 getauschten Mobiltelefone (Diensthandys) zuzuordnen?

11)  Bei welchen Mobiltelefonen (Diensthandys) war der Grund des Tausches die Migration aus dem IT-System des Bundeskanzleramtes in das IT-System des damaligen Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend?

12)  Bei welchen Mobiltelefonen (Diensthandys) war der Grund des Tausches Funktionsstörungen?

13)  Bei welchen Mobiltelefonen (Diensthandys) war der Grund des Tausches Modellwechsel?

14)  Wie erfolgte bei BM a.D. Christine Aschbacher die Trennung zwischen der „privaten Nutzung“ gegenüber der „amtlichen Nutzung“ des von Ihr verwendeten

Mobiltelefon (Diensthandy)?

15)  Wie können Sie bzw. kann das BMA ausschließen, dass mit der Übertragung des bis zum 11.1.2021 durch Frau BM a.D. Christine Aschbacher genutzten Mobiltelefon (Diensthandy) dem Amtsgeheimnis unterliegende Informationen weitergegeben worden sind und aktuell jedem, der Zugang zum privat genutzten Mobiltelefon (Diensthandy) hat, zur Verfügung stehen?

16)   Zu welchem Preis wurde das durch Frau BM a.D. Christine Aschbacher genutzten Mobiltelefon (Diensthandy) für den Privatgebrauch am bzw. nach dem 11.1.2021 erworben?