9590/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.01.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Folgeanfrage zu 8217/AB Druck auf Wirtschaftsforschungsinstitute durch türkise Prätorianer?

 

In der Anfragebeantwortung 8217/AB geben Sie auf die Fragen aus 8381/J folgende Antworten:

 

Zur Frage 1:

„Das Bundesministerium für Arbeit stand im angefragten Zeitraum mit folgenden Wirtschaftsforschungsinstituten im Austausch, bzw. hatte ein Vertragsverhältnis: - FORBA - Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt - IHS - Institut für Höhere Studien - L&R Sozialforschung - Lechner, Reiter & Riesenfelder Sozialforschung OG - OGM - Gesellschaft für Marketing Ges.m.b.H. - SORA - Institut für Social Research and Consulting, Ogris & Hofinger GmbH - Synthesis Forschung GmbH - WIFO - Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung“

Zu den Fragen 2 bis 4:

„Eine Bearbeitung bzw. eine themenspezifische Auseinandersetzung erfolgt durch die jeweils zuständigen Fachreferentinnen und Fachreferenten sowie den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern laut Geschäfts- und Personaleinteilung.“

Zur Frage 5:

„Es gibt und gab keine Kontakte.“

Zur Frage 6:

„Für mein Büro kann ich das jedenfalls ausschließen und laut den mir vorliegenden Informationen auch für das gesamte Ressort.“

Zu den Fragen 7 bis 10:

„Einleitend darf ich darauf hinweisen, dass ich erst seit dem 11.01.2021 mit dem Amt des Bundeministers für Arbeit betraut bin. Dennoch möchte ich anmerken, dass die Mitwirkung des IHS am Standing Commitee zur Arbeitsmarktlage öffentlich bekannt war und ist. Dabei war natürlich der Kontakt mit der jeweiligen Fachreferentin bzw. dem jeweiligen Fachreferenten im Ministerbüro Bestandteil der Planungen. In diesem Kontext fanden und finden regelmäßige Austauschrunden zum Projektfortschritt und der weiteren Vorgehensweise sowie teilweise medienöffentliche Termine statt.“

 

Wir halten fest, dass diese „Nicht-Antwort“ und das Nichteingehen auf die einzelnen Fragen, offensichtlich der bewussten Verschleierung von Vorgängen und Sachverhalte in dem von Ihnen geführten Bundesministerium für Arbeit (BMA) dienen sollen. Angesichts der Tag für Tag und Woche für Woche ans Tageslicht kommenden Sachverhalte aus dem „Regime Bundeskanzler Sebastian Kurz“ der letzten Jahre kann diese Anfragebeantwortung nur als ein Versuch gewertet werden, Vorgänge und Sachverhalte gegenüber der Öffentlichkeit und der parlamentarischen Kontrolle zu verschleiern. Diese „Verschleierungs- und Vertuschungstaktik“ dient offensichtlich dazu dieses Tatsachensubstrat sowohl der öffentlichen Diskussion, der parlamentarischen  Kontrolle, als auch allfälliger strafrechtlicher Bewertungen und Schlussfolgerungen für das BMA, und die dort in Funktion stehenden Organwaltern zu entziehen.

Eine solche „Verschleierungs- und Vertuschungstaktik“ ist aber wieder dazu geeignet, nicht nur die öffentliche Diskussion oder die parlamentarische Kontrolle, sondern auch allfällige strafrechtlichen Bewertungen und Schlussfolgerungen für das BMA und die dort in Funktion stehenden Organwaltern auszulösen und zu befördern.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)       Wer war seit dem 1.1.2020 im Bundesministerium für Arbeit, Familien und Jugend im Kabinett von Frau Bundesminister a.D. Christine Aschbacher tätig (bis zum 11.1.2021)?

2)       Nennen Sie bitte Namen, akademischen Grad und Datum des Eintritts in den Personalstand des BMAFJ (Frage 1)?

3)       Für welche Fachbereiche waren die einzelnen Kabinettsmitglieder seit dem 1.1.2020 Bundesministerium für Arbeit, Familien und Jugend im Kabinett von Frau Bundesminister a.D. Christine Aschbacher (bis zum 11.1.2021) zuständig?

4)       Nennen Sie bitte Namen und Fachbereich (Frage 3)?

5)       Wer ist seit dem 11.1.2021 im Bundesministerium für Arbeit, Familien und Jugend bzw. Bundesministerium für Arbeit im Kabinett von BM Univ. Prof. Dr. Martin Kocher tätig?

6)       Nennen Sie bitte Namen, akademischen Grad und Datum des Eintritts in den Personalstand des BMAFJ bzw. BMA (Frage 5)?

7)       Für welche Fachbereiche sind die einzelnen Kabinettsmitglieder seit dem 11.1.2021 im Bundesministerium für Arbeit, Familien bzw. Bundesministerium für Arbeit im Kabinett von BM Univ. Prof. Dr. Martin Kocher zuständig?

8)       Nennen Sie bitte Namen und Fachbereich (Frage 7)?

9)       Welchen inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Umfang umfasst das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer FORBA - Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt?

10)    Wann wurde dieses Vertragsverhältnis geschlossen (Frage 9)?

11)    Welchen inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Umfang umfasst das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer IHS - Institut für Höhere Studien?

12)    Wann wurde dieses Vertragsverhältnis geschlossen (Frage 11)?

13)    Welchen inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Umfang umfasst das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer L&R Sozialforschung - Lechner, Reiter & Riesenfelder Sozialforschung OG?

14)    Wann wurde dieses Vertragsverhältnis geschlossen (Frage 13)?

15)    Welchen inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Umfang umfasst das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer OGM - Gesellschaft für Marketing Ges.m.b.H.?

16)    Wann wurde dieses Vertragsverhältnis geschlossen (Frage 15)?

17)    Welchen inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Umfang umfasst das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer SORA - Institut für Social Research and Consulting, Ogris & Hofinger GmbH?

18)    Wann wurde dieses Vertragsverhältnis geschlossen (Frage 17)?

19)    Welchen inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Umfang umfasst das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer Synthesis Forschung GmbH?

20)    Wann wurde dieses Vertragsverhältnis geschlossen (Frage 19)?

21)    Welchen inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Umfang umfasst das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer WIFO - Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung

22)    Wann wurde dieses Vertragsverhältnis geschlossen (Frage 21)?

23)     Welche Institutionen und Firmen wirken am Standing Commitee zur Arbeitsmarktlage aktuell mit?

24)    Welche Aufträge, die noch in Ihrer Zeit als Vorstand des IHS mit dem BMA bzw. dem AMS oder anderen Institutionen im organisatorischen Umfeld des BMA geschlossen worden sind, dauern noch an?

25)    Welche Aufträge, die noch in Ihrer Zeit als Vorstand des IHS mit dem BMA bzw. dem AMS oder anderen Institutionen im organisatorischen Umfeld des BMA geschlossen worden sind, sind noch nicht abgerechnet?

26)    Wie viele regelmäßige Austauschrunden zum Projektfortschritt und der weiteren Vorgehensweise sowie teilweise medienöffentliche Termine im Zusammenhang mit dem Standing Commitee zur Arbeitsmarktlage haben seit dem 1.1.2020 stattgefunden und wann?

27)    Warum können Sie für die Zeit vom 1.1.2020 bis zum 11.1.2021 nicht dezitiert ausschließen, dass Mitarbeiter des Kabinetts Ihrer Vorgängerin Frau BM a.D. Christine Aschbacher, des Generalsekretariats des seinerzeitigen BMAFJ bzw. BMA oder sonstige Mitarbeiter Ihres Ressorts Druck auf die Organwalter von Wirtschaftsforschungsinstituten ausgeübt haben?

28)    Wer hat Ihnen Informationen über diesen Zeitraum und den Umgang mit Wirtschaftsforschungsinstituten im BMA zukommen lassen (Frage 27)?

29)    Stimmt es, dass diese Informationen ausschließlich durch Mitarbeiter Ihres Kabinetts bzw. des Generalsekretariats an Sie übermittelt worden sind (Fragen 27 und 28)?

30)    Welcher Fachreferent (inklusive Kabinettschefin) in Ihrem Kabinett war für die abschließende Beantwortung der 8217/AB „Druck auf Wirtschaftsforschungsinstitute durch türkise Prätorianer“ zuständig?

31)     Nennen Sie bitte Namen, akademischen Grad und Eintritt des Fachreferenten (inklusive Kabinettschefin) (Frage 30)?

32)    Wann fanden Besprechungen zwischen Fachbeamten des BMA und Fachreferenten des Kabinetts (inklusive Kabinettschefin) zur abschließende Beantwortung der 8217/AB „Druck auf Wirtschaftsforschungsinstitute durch türkise Prätorianer“ statt?

33)    Nennen Sie bitte Namen, akademischen Grad und Eintritt in den Dienst im BMA (Frage 32)?

34)    Gilt für diese Beantwortung der Fragen 1) bis 33) noch die Unschuldsvermutung im strafrechtlichen Sinn?