9593/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.01.2022
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm,
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Folgeanfrage zu 8214/AB Handywechsel im türkisen Kabinett und Generalsekretariat?
In der Anfragebeantwortung 8214/AB gab BM Univ.Prof. Dr. Martin Kocher auf die Fragen aus 8376/J folgende Antworten:
Zu den Fragen 1, 2, 8 und 9:
Zum Dienstantritt im Jänner 2020 wurde das Kabinett bzw. das Generalsekretariat des damaligen BMAFJ erstmals mit Smartphones ausgestattet.
Darüber hinaus wurden Diensthandys wie folgt getauscht:
05.03.2020: 1 Stück
08.07.2020 1 Stück
28.08.2020 1 Stück
19.12.2020 1 Stück
24.02.2021 2 Stück
Am 08.09.2021 wurde mein Smartphone aufgrund eines Modellwechsels getauscht.
Zur Frage 3:
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kabinetts bzw. des Generalsekretariats des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend waren im angefragten Zeitraum von zumindest einem der unten angeführten Wechsel betroffen. Dem Generalsekretariat des Bundesministeriums für Arbeit sind derzeit keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugeordnet.
Zur Frage 4:
Gründe für einen Wechsel waren die Migration vom IT-System des Bundeskanzleramtes in das IT-System des damaligen Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend, Funktionsstörungen bei den Smartphones sowie Modellwechsel.
Zur Frage 5:
Die ehemalige Frau Bundesministerin a.D. hat ihr ehemals dienstliches Smartphone herausgekauft und somit in ihren Privatbesitz übernommen.
Zu den Fragen 6 und 7:
Nein, die Nachrichten auf dem ehemaligen Diensthandy der Frau Bundesministerin a.D. wurden nicht an das Österreichische Staatsarchiv übermittelt, da das Diensthandy auch zu privaten Zwecken genutzt wurde und somit nicht klar zwischen beruflichen und privaten Nachrichten differenziert werden konnte.
Wir halten fest, dass diese „Nicht-Antwort“ und das Nichteingehen auf die einzelnen Fragen, offensichtlich der bewussten Verschleierung von Vorgängen und Sachverhalte in dem von Ihnen geführten Bundesministerium für Arbeit (BMA) dienen sollen. Angesichts der Tag für Tag und Woche für Woche ans Tageslicht kommenden Sachverhalte aus dem „Regime Bundeskanzler Sebastian Kurz“ der letzten Jahre kann diese Anfragebeantwortung nur als ein Versuch gewertet werden, Vorgänge und Sachverhalte gegenüber der Öffentlichkeit und der parlamentarischen Kontrolle zu verschleiern. Diese „Verschleierungs- und Vertuschungstaktik“ dient offensichtlich dazu dieses Tatsachensubstrat sowohl der öffentlichen Diskussion, der parlamentarischen Kontrolle, als auch allfälliger strafrechtlicher Bewertungen und Schlussfolgerungen für das BMA, und die dort in Funktion stehenden Organwaltern zu entziehen.
Eine solche „Verschleierungs- und Vertuschungstaktik“ ist aber wieder dazu geeignet, nicht nur die öffentliche Diskussion oder die parlamentarische Kontrolle, sondern auch allfällige strafrechtlichen Bewertungen und Schlussfolgerungen für das BMA und die dort in Funktion stehenden Organwaltern auszulösen und zu befördern.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1) Wie oft gab es im Kabinett bzw. dem Generalsekretariat des BMSGPK einen Wechsel der Diensthandys seit dem 1.1.2020?
2) Wann fand dieser Wechsel der Diensthandys terminmäßig statt?
3) Welche Mitarbeiter des Kabinetts bzw. dem Generalsekretariat des BMSGPK betraf der Diensthandywechsel?
4) Welche Gründe gab es für diesen Diensthandywechsel bei den einzelnen Mitarbeitern?
5) Wann gab Ihr Amtsvorgänger BM a.D. Rudolf Anschober sein Diensthandy zurück?
6) Wurden die Nachrichten auf dem ehemaligen Diensthandy Ihres Amtsvorgängers BM a.D. Rudolf Anschober an das Staatsarchiv übermittelt?
7) Wenn ja, wann?
8) Haben Sie persönlich als amtierender Sozial-, Gesundheits- und Konsumentenschutzminister seit Ihrem Amtsantritt einen Wechsel des Diensthandys vorgenommen?
9) Wenn ja, wann und aus welchem Grund?