960/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.02.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz/Umwelt/Energie/Mobilität/Innovation und Technologie

betreffend Artensterben in österreichischen Flüssen, Seen und Feuchtgebieten

 

Eine am 19. Februar 2020 präsentierte Studie unterstreicht den nationalen und internationalen Handlungsbedarf beim Artensterben in Flüssen, Seen und Feuchtgebieten. Die Studie, an der auch der international renommierte österreichische Biologe Klement Tockner beteiligt war (Tickner et al. (2020) Bending the Curve of Global Freshwater Biodiversity Loss: An Emergency Recovery Plan, BioScience), unterstreicht nicht nur den Artenschwund und die existenzielle Bedrohung für viele Tierarten und Lebensräume, sondern präsentiert auch konkrete Maßnahmen in Form eines Notfallplans. Konkret werden Maßnahmen in sechs Kernbereichen gefordert: (1) um Flüsse natürlicher fließen zu lassen, (2) Verschmutzung zu vermeiden, (3) kritische Feuchtgebietslebensräume zu schützen, (4) Überfischung und Übernutzung zu stoppen (5) invasive Arten zu kontrollieren und (6) die Vernetzung von Süßwasser-Naturräumen zu erreichen.

In Österreich ist sowohl der Biodiversitätsverlust, als auch die Situation der Gewässer nach wie vor besorgniserregend, was auch ein RH Bericht aus dem Jahre 2019 bestätigt: Nur 40% der österreichischen Gewässer befinden sich in gutem Zustand. Es gibt zwar einen gewissen politischen Konsens, Verbesserungen zu erreichen, wie der einstimmige Nationalratsbeschluss im September 2019 über die Bereitstellung der dringend benötigten 150 Millionen Euro für Gewässerschutz und Renaturierung.  Ebenfalls im Regierungsprogramm finden sich grundsätzlich begrüßenswerte Ankündigungen wie etwa "Ausreichend UFG-Fördermittel für gewässerökologische Maßnahmen zur Erreichung der Wasserrahmenrichtlinie" oder die "Weiterentwicklung der integrativen wasserwirtschaftlichen Planung im dritten Nationalen Gewässerschutzplan im Rahmen des Unionsrechts". Andererseits gibt es beim Gewässerschutz schon seit Jahrzehnten politische Lippenbekenntnisse ohne konkrete Maßnahmen und auch im Regierungsübereinkommen fehlen einige wichtige Details.  Zum Beispiel welche Rolle der Kleinwasserkraft beim naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren zukommen soll, oder wie der Naturraumschutz oder natürliche Hochwasserschutz ohne überregionale, länderübergreifende grüne Infrastrukturplanung bzw. ohne Bundeskompetenzen praktisch funktionieren soll.

Es bedarf aufgrund der Biodiversitätskrise und der ökologischen Schlüsselrolle von Flüssen, Seen und Feuchtgebieten jetzt dringend konkreter politischer Maßnahmen und einer transparenten und partizipativen Gestaltung der Umweltpolitk und des Naturraumschutzes.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie sieht aus Sicht des BMK die derzeitige Datenlage im Zusammenhang mit Biodiversitätsverlust, insbesondere bezüglich Flussgebieten, Seen und Feuchtgebieten aus?

2.    Welche konkreten Maßnahmen plant das BMK, um die Renaturierung von Flusslandschaften zu gewährleisten und den natürlichen Durchfluss wiederherzustellen bzw. wie sollen diese Maßnahmen auf Landesebene gewährleistet werden?

3.    Welche konkreten Maßnahmen plant das BMK, um Kontamination von Gewässern durch chemischen Pflanzenschutz zu vermeiden bzw. wie sollen diese Maßnahmen auf Landesebene gewährleistet werden?

4.    Welchen Einfluss hat aus Sicht des BMK und der Bundesministerin der Einsatz von chemischem Pflanzenschutz in Österreich auf den Biodiversitätsverlust?

5.    Welche konkreten Maßnahmen plant das BMK, um Kontamination von Gewässern durch exzessive Düngung zu vermeiden bzw. wie sollen diese Maßnahmen auf Landesebene gewährleistet werden?

6.    Welche konkreten Maßnahmen plant das BMK, um die Kontamination von Gewässern durch Mikroplastik zu vermeiden bzw. wie sollen diese Maßnahmen auf Landesebene gewährleistet werden?

7.    Wann soll die in der Anfragebeantwortung 2784/AB (2019) für Ende 2019 in Aussicht gestellte Fertigstellung des Fachentwurfes der novellierten Kompostverordnung fertiggestellt werden und welche Konsquenzen wird diese für die Gewässerkontamination durch Mikroplastik haben?

8.    Welche konkreten Maßnahmen plant das BMK, um kritische Feuchtgebietslebensräume zu schützen bzw. wie sollen diese Maßnahmen auf Landesebene gewährleistet werden?

9.    Welche konkreten Maßnahmen plant das BMK, um die Verbreitung von invasiven Arten zu verhindern und wie sollen diese Maßnahmen auf Landesebene gewährleistet werden?

10. Welche konkreten Maßnahmen plant das BMK, um die Vernetzung von Süßwasser-Naturräumen zu erreichen und wie sollen diese Maßnahmen auf Landesebene gewährleistet werden?

11. Welche konkreten Maßnahmen plant das BMK, um den natürlichen Hochwasserschutz zu forcieren?

12. Wie soll der überregionale Schutz von Flusslandschaften bzw. Feuchtgebieten ohne eine überregionale, länderübergreifende Umwelt- bzw. Raumplanungspolitik funktionieren?

13. Aus Sicht von Umweltbundesamt, Österreichischer Raumordnungskonferenz und Bundesministerin Patek (siehe hierzu Anfragebeantwortung 142/AB) hat die derzeitige Raumordnungspolitik einen wesentlichen Einfluss auf den Naturraumverlust und den Biodiversitätsverlust. Welche konkreten Schritte wird das BMK bzgl. Raumordnung und Widmungskompetenzen setzen?

14. Wie soll die Verbauung von Flusslandschaften, Feuchtgebieten bzw. Natur- und Grünraum insgesamt verhindert werden, ohne Änderung der Widmungskompetenz auf Gemeindeebene bzw. ohne die stärkere Überprüfung dieser?

15. Welche Maßnahmen werden konkret gesetzt, um die im Regierungsprogramm beschriebene "Weiterentwicklung der integrativen wasserwirtschaftlichen Planung im dritten Nationalen Gewässerschutzplan im Rahmen des Unionsrecht" umzusetzen und wie sollen die Länder dazu bewegt werden?

16. Ist die im September 2019 im Nationalrat beschlossene Sicherstellung von 150 Millionen € für Gewässerschutz und Renaturierung budgetär gesichert und wie werden diese Mittel eingesetzt werden?

17. Welche Rolle soll die Kleinwasserkraft für die Erreichung des im Regierungsprogramm verankerten Ausbauziels für die Wasserkraft von 5TWh hinsichtlich deren Naturverträglichkeit spielen?

18. Wie hoch schätzt das BMK die Effizenzsteigerungspotentiale bei der Kleinwasserkraft ein und wie sollen diese erreicht werden?

19. Soll es für die Erreichung der Energieziele für 2030 einen Neubau von Kleinwasserkraftanlagen geben und unter welchen Kriterien?

20. Soll es einen Rückbau von Kleinwasserkraftanlagen geben und unter welchen Kriterien?