9604/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.01.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Folgeanfrage zu 8218/AB und 7043/AB PR-Agentur Schütze und Lobbying für Hygiene Austria

 

In der Anfragebeantwortung 8218/AB geben Sie auf die Fragen aus 8382/J folgende Antworten:

Zu den Fragen 1 bis 5:

„Ich darf erneut darauf hinweisen, dass das vormalige Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend mit Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz-Novelle 2021, BGBl. I Nr. 30/2021, im Zusammenhang mit der Entschließung des Bundespräsidenten gemäß Art. 77 Abs. 3 B-VG, BGBl. II Nr. 41/2021 in das Bundesministerium für Arbeit umgewandelt wurde. Wie bereits aus der Fragestellung hervorgeht, beziehen sich diese Fragen somit auf das Ressort beziehungsweise die Amtshandlungen meiner Vorgängerin. Die mir vorliegenden Informationen zu den Betriebsbesuchen meiner Vorgängerin wurden bereits in mehreren einschlägigen (Vor-)Anfragen dargelegt, auf die ich hiermit höflichst verweisen darf.“

 

Zu den Fragen 6 bis 10:

„In der Funktion als zuständige Ressortleitung über den Arbeitsmarkt finden regelmäßig zahlreiche Betriebsbesuche in unterschiedlichsten Branchen statt, um gemeinsam mit den anwesenden Personen durch Information und Austausch neue, effiziente Maßnahmenansätze zu entwickeln. Bei den Betriebsbesuchen werde ich von der zuständigen Fachreferentin begleitet. Ich bitte um Verständnis, dass aufgrund des hohen verwaltungsökonomischen Aufwands keine Angabe zur Anzahl der Betriebsbesuche als auch der anwesenden Personen gemacht werden kann, da diesbezüglich keine Listen geführt werden.“

 

Zu den Fragen 11 und 12:

„Unter dem Interpellationsrecht versteht man einen für eine funktionierende Demokratie äußert wichtigen parlamentarischen Kontrollmechanismus, mit welchem gemäß Art 52 Abs. 1 B-VG jeder und jedem Abgeordneten das Recht eingeräumt wird, Auskünfte von den Mitgliedern der Bundesregierung einzufordern. Das Interpellationsrecht umfasst die gesamte Vollziehung des Bundes, soweit sie der Geschäftsführung der Bundesregierung unterliegt. In diesem Sinne darf ich auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im Bundes-Verfassungsgesetz sowie im Geschäftsordnungsgesetz 1975 des Nationalrates verweisen. Selbstverständlich werden sämtliche einlangenden Parlamentarischen Anfragen nach den mir vorliegenden Informationen und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beantwortet.“

 

Wir halten fest, dass diese „Nicht-Antwort“ und das Nichteingehen auf die einzelnen Fragen, offensichtlich der bewussten Verschleierung von Vorgängen und Sachverhalte in dem von Ihnen geführten Bundesministerium für Arbeit (BMA) dienen sollen. Angesichts der Tag für Tag und Woche für Woche ans Tageslicht kommenden Sachverhalte aus dem „Regime Bundeskanzler Sebastian Kurz“ der letzten Jahre kann diese Anfragebeantwortung nur als ein Versuch gewertet werden, Vorgänge und Sachverhalte gegenüber der Öffentlichkeit und der parlamentarischen Kontrolle zu verschleiern. Diese „Verschleierungs- und Vertuschungstaktik“ dient offensichtlich dazu dieses Tatsachensubstrat sowohl der öffentlichen Diskussion, der parlamentarischen  Kontrolle, als auch allfälliger strafrechtlicher Bewertungen und Schlussfolgerungen für das BMA, und die dort in Funktion stehenden Organwaltern zu entziehen.

Eine solche „Verschleierungs- und Vertuschungstaktik“ ist aber wieder dazu geeignet, nicht nur die öffentliche Diskussion oder die parlamentarische Kontrolle, sondern auch allfällige strafrechtlichen Bewertungen und Schlussfolgerungen für das BMA und die dort in Funktion stehenden Organwaltern auszulösen und zu befördern.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)     Wurden im Zeitraum 1.1.2020 bis zum 11.1.2021 Dienstreisen für BM a.D. Christine Aschbacher mit dem BMA abgerechnet?

2)     Wenn ja, wie viele Dienstreisen wurden für BM a.D. Christine Aschbacher mit dem BMA abgerechnet (Frage 1)?

3)     Wurden im Zeitraum 1.1.2020 bis zum 11.1.2021 Dienstreisen des Kabinetts von BM a.D. Christine Aschbacher mit dem BMA abgerechnet?

4)     Wenn ja, wie viele Dienstreisen wurden für das Kabinett von BM a.D. Christine Aschbacher mit dem BMA abgerechnet (Frage 3)?

5)     Wie viele Dienstreisen für BM a.D. Christine Aschbacher mit dem BMA wurden im Zeitraum 1.1.2020 bis zum 11.1.2021 jeweils für Zielorte in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien abgerechnet?

6)     Wie viele Dienstreisen für das Kabinett von BM a.D. Christine Aschbacher mit dem BMA wurden im Zeitraum 1.1.2020 bis zum 11.1.2021 jeweils für Zielorte in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien abgerechnet (Frage 5)?

7)     Wurden im Zeitraum 11.1.2021 bis zum 31.12.2021 Dienstreisen für BM Univ. Prof Dr. Martin Kocher mit dem BMA abgerechnet?

8)     Wenn ja, wie viele Dienstreisen wurden für BM Univ. Prof Dr. Martin Kocher mit dem BMA abgerechnet (Frage 7)?

9)     Wurden im Zeitraum 11.1.2021 bis zum 31.12.2021 Dienstreisen des Kabinetts von BM Univ. Prof Dr. Martin Kocher mit dem BMA abgerechnet?

10)  Wenn ja, wie viele Dienstreisen wurden für das Kabinett von BM Univ. Prof Dr. Martin Kocher mit dem BMA abgerechnet (Frage 9)?

11)  Wie viele Dienstreisen für BM Univ. Prof Dr. Martin Kocher mit dem BMA wurden im Zeitraum 11.1.2021 bis zum 31.12.2021 jeweils für Zielorte in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien abgerechnet?

12)  Wie viele Dienstreisen für das Kabinett von BM Univ. Prof Dr. Martin Kocher mit dem BMA wurden im Zeitraum 11.1.2021 bis zum 31.12.2021 jeweils für Zielorte in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien abgerechnet (Frage 11)?

13)  Mit welchem Datum und welchen genauen Zielort wurden die Dienstreisen für BM a.D. Christine Aschbacher bzw. ihr Kabinett im Zeitraum 1.1.2020 bis 11.1.2021 abgerechnet und in welcher jeweiligen Höhe?

14)  Mit welchem Datum und welchen genauen Zielort wurden die Dienstreisen für BM Univ.Prof. Dr. Martin Kocher bzw. sein Kabinett im Zeitraum 11.1.2021 bis 31.11.2021 abgerechnet und in welcher jeweiligen Höhe?

15)  Schließen Sie aus, dass eine nicht vollständige bzw. nicht wahrheitsgemäße Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage und die in diesem Zusammenhang stehenden mutmaßlichen beitrags- und bestimmungsmäßigen Handlungen den strafrechtlichen Tatbestand eines Amtsmissbrauchs verwirklichen?