9612/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.01.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Internationale Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC)

 

Gleichgeschlechtliche Ehepaare, die ein Kind bekommen und eine internationale Geburtsurkunde beantragen, stehen vor der Problematik, dass in internationalen Geburtsurkunden angeblich lediglich die Bezeichnungen "Mutter" und "Vater" verwendet werden. Die Eintragung von "Mutter" und "Mutter", "Vater" und "Vater" oder auch "Elternteil" sei laut Auskunft der zuständigen österreichischen Behörden bei gleichgeschlechtlichen Elternteilen in internationalen Geburtsurkunden nicht möglich. Anders verhält es sich mit österreichischen Geburtsurkunden, in denen sehr wohl bereits die Bezeichnung "Elternteil" verwendet wird, die jeglicher Beziehungskonstellation gerecht wird und gleichgeschlechtliche Eltern somit nicht benachteiligt. Nicht nur ist die Regelung der Elternteil-Bezeichnung in internationalen Geburtsurkunden für gleichgeschlechtliche Ehepaare unbefriedigend, sie führt auch zu einer inkorrekten Geschlechtsbezeichnung eines Elternteils.

Laut einer Anfragebeantwortung des ehem. Innenministers und jetzigen Bundeskanzlers Nehammer (7417/AB) sieht auch dieser hier Handlungsbedarf und betont Bestrebungen seines (ehem.) Ressorts, sich für eine Vereinheitlichung auch bei internationalen Geburtsurkunden einzusetzen. Ein von NEOS daraufhin eingebrachter Entschließungsantrag wurde jedoch im Gleichbehandlungsausschuss sowohl am 18.10.2021, als auch am 17.01.2022 vertagt. Die erste Vertagung wurde damit begründet, der Entschließungsantrag sei zu kurzfristig eingebracht worden und die Zuständigkeit noch zu klären - obwohl der ehem. Innenminister Nehammer sich in seiner Anfragebeantwortung durch die erwähnten Bestrebungen bereits zuständig erklärt hatte. Auch eine Neuzuweisung an den Innenausschuss wurde damals abgelehnt. Die zweite Vertagung 3 Monate später wurde von ÖVP-Abg. Marchetti damit begründet, Österreich sei nun gar kein Mitglied in der vom ehem. Innenminister als zuständig genannten Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC). Da es sich hier also scheinbar eher um ein bürokratisches Hindernis und weniger um inhaltliche Uneinigkeit handeln dürfte, möchten wir Klarheit schaffen und diese bürokratische Schikane für gleichgeschlechtliche Eltern aus dem Weg räumen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Ist Österreich Mitglied der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen, die wiederum u.a. für die Erstellung von Formblättern z.B. für internationale Geburtsurkunden zuständig ist?
    1. Wenn ja, seit wann ist Österreich Mitglied und durch welches Ressort bzw. welche Person(en) wird Österreich konkret in der Kommission vertreten?
    2. Wenn nein, seit wann ist Österreich kein Mitglied der Kommission mehr und warum?
    3. Wenn nein, welche Möglichkeiten gibt es, um als Nicht-Mitglied eine Abänderung eines Formblattes zu veranlassen und werden Sie diese ergreifen?
  1. Welches Ressort ist auf Bundesebene konkret zuständig, wenn es darum geht, internationale Geburtsurkunden in der zuständigen Kommission so abändern zu lassen, dass fortan gleichgeschlechtliche Paare als "Mutter" und "Mutter, "Vater" und "Vater" oder neutral als "Elternteil" bezeichnet werden?
  2. Wie sehen die in der Anfragebeantwortung (7417/AB) erwähnten Bestrebungen konkret aus, welche Schritte und Maßnahmen sind hier umfasst?
  3. Haben bereits Gespräche mit der zuständigen Kommission stattgefunden, die die Abänderung des entsprechenden Formblattes für Internationale Geburtsurkunden zum Inhalt hatten und wenn ja, wann und zwischen wem?