9613/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.01.2022
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Anfrage

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen, an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Verbot von Behandlungen bei Minderjährigen, sowie Volljährigen, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung abzielen und deren Einwilligung auf Willensmangel beruht - Folgeanfrage

Im Juni 2021 hat der Nationalrat den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Abstimmung mit der Bundesministerin für Justiz aufgefordert, eine Regierungsvorlage zum „Schutz vor Konversions- und ,reparativen' Therapieformen“ auszuarbeiten (vgl. 898 der Beilagen XXVII. GP). Damit soll das Ziel verfolgt werden, die „Durchführung, Bewerbung und Vermittlung von Maßnahmen und Techniken, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen sowie bei Volljährigen, deren Einwilligung auf Willensmangel beruht“, zu verbieten. Eine ähnliche Entschließung hat der Nationalrat bereits im Jahr 2019 einstimmig beschlossen. In Deutschland wurde ein Verbot von Konversionstherapien sowie ,reparativen1 Therapieformen seit dem Beschluss des Nationalrats 2019 aber bereits gesetzlich verankert. Ein auf der deutschen Regelung aufbauender, Gesetzesentwurf liegt seit diesem Jahr auch im Justizausschuss des Nationalrats, wurde bisher stets vertagt (vgl. 1523/A; XXVII. GP).

in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 7642/AB beantworteten Sie insgesamt acht Fragen und sechs Unterfragen mit dem spärlichen Satz: „Im Zusammenhang mit dem Verbot von ,Konversionstherapien“ finden laufende Gespräche zwischen BMJ und BMSGPK statt, bei denen unterschiedliche Lösungsansätze und eine Orientierung an Deutschland diskutiert werden.“ Noch immer hat die Bundesregierung die beiden Beschlüsse des Nationalrats nicht umgesetzt und keine Regierungsvorlage vorgelegt. Diese Vorgehensweise ist nicht nur aus parlamentarischer Sicht höchst bedenklich, sondern verzögert auch den Schutz der Betroffenen - während in den erst wenigen Wochen des heurigen Jahres Frankreich und Kanada ein Verbot von Konversionstherapien umgesetzt haben.

Insbesondere die Nicht-Beantwortung zahlreicher Fragen in der genannten parlamentarischen Anfrage stellen die dringende Notwendigkeit weiterer Nachfragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.      Wird es im Jahr 2022 eine Regierungsvorlage zur Umsetzung eines gesetzlichen Verbots von Konversionstherapien geben?

2.       Warum konnte die Entschließung des Nationalrats vom Juni 2021 nicht im selben Jahr umgesetzt werden?

3.       Liegt die führende Zuständigkeit für die Umsetzung der gegenständlichen Entschließung in Ihrem Ressort?

4.       Welche konkreten Termine gab es bisher zwischen BMJ und BMSGPK, bei denen diese Thematik besprochen wurde? Bitte um detaillierte Auflistung.

5.      Welche konkreten Fortschritte in den Verhandlungen zwischen BMJ und BMSGPK gab es insbesondere seit der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 7642/AB?

6.      Welche Verhandlungen wurden bisher zwischen Ihrem Ministerium und Vertreter*innen Ihres Koalitionspartners ÖVP hinsichtlich der Umsetzung der gegenständlichen Entschließung geführt? Bitte um detaillierte Auflistung.

7.      Welche Abteilung Ihres Ressorts ist für die Umsetzung der gegenständlichen Entschließung zuständig?

8.       Ist Ihr Ressort mit anderen Ressorts hinsichtlich der Umsetzung der gegenständlichen Entschließung im Austausch?

a.      Wenn ja, mit welchen Ressorts und in welcher Form?

b.      Wenn nein, warum nicht?

9.       Ist Ihr Ressort bez. der Umsetzung der gegenständlichen Entschließung mit externen Expert*innen, NGOs etc. im Austausch?

a.      Wenn ja, mit welchen Organisationen und in welcher Form?

b.      Wenn nein, warum nicht?

10.   Welche weiteren Schritte, die über die Forderungen der gegenständlichen Regelung hinausgehen, plant Ihr Ressort zum Schutz von Bürger*innen vor Konversions- und ,reparativen' Therapien?

a.      Wenn Schritte geplant sind, welche? (bitte um detaillierte Auflistung)

b.      Wenn keine Schritte geplant sind, warum nicht?