9614/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.01.2022
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Anfrage
des
Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz betreffend Verbot von Behandlungen bei Minderjährigen, sowie
Volljährigen, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung
abzielen und deren Einwilligung auf Willensmangel beruht - Folgeanfrage
Im Juni 2021 hat der Nationalrat den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Abstimmung mit der Bundesministerin für Justiz aufgefordert, eine Regierungsvorlage zum „Schutz vor Konversions- und ,reparativen' Therapieformen“ auszuarbeiten (vgl. 898 der Beilagen XXVII. GP). Damit soll das Ziel verfolgt werden, die „Durchführung, Bewerbung und Vermittlung von Maßnahmen und Techniken, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen sowie bei Volljährigen, deren Einwilligung auf Willensmangel beruht", zu verbieten. Eine ähnliche Entschließung hat der Nationalrat bereits im Jahr 2019 einstimmig beschlossen. In Deutschland wurde ein Verbot von Konversionstherapien sowie ,reparativen' Therapieformen seit dem Beschluss des Nationalrats 2019 aber bereits gesetzlich verankert. Ein auf der deutschen Regelung aufbauender, Gesetzesentwurf liegt seit diesem Jahr auch im Justizausschuss des Nationalrats, wurde bisher stets vertagt (vgl. 1523/A; XXVII. GP).
In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 7658/AB beantworteten Sie die gestellten Fragen unter anderem mit der Feststellung: „Im Zusammenhang mit dem .Verbot von Behandlungen bei Minderjährigen sowie Volljährigen, deren Einwilligung auf Willensmangel beruht, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung abzielen' finden laufend Gespräche zwischen BMJ und BMSGPK statt, bei denen unterschiedliche Lösungsansätze diskutiert werden. Regelungen, die ausschließlich in den Berufsgesetzen der Gesundheitsberufe getroffen werden würden, die in den Zuständigkeitsbereich des BMSGPK fallen, wären zur Zweckerzielung eines umfassenden Verbotes nicht ausreichend.“
Noch immer hat die Bundesregierung die beiden Beschlüsse des Nationalrats nicht umgesetzt und keine Regierungsvorlage vorgelegt. Diese Vorgehensweise ist nicht nur aus parlamentarischer Sicht höchst bedenklich, sondern verzögert auch den Schutz der Betroffenen - während erst in den wenigen Wochen des heurigen Jahres Frankreich und Kanada ein Verbot von Konversionstherapien umgesetzt haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wird es im Jahr 2022 eine Regierungsvorlage zur Umsetzung eines gesetzlichen Verbots von Konversionstherapien geben?
2. Warum konnte die Entschließung des Nationalrats vom Juni 2021 nicht im selben Jahr umgesetzt werden?
3. Welche konkreten Termine gab es zwischen BMJ und BMSGPK seit der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 7658/AB bei denen diese Thematik besprochen wurde? Bitte um detaillierte Auflistung.
4. Welche konkreten Fortschritte in den Verhandlungen zwischen BMJ und BMSGPK gab es insbesondere seit der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 7642/AB?
5. Welche Verhandlungen wurden bisher zwischen Ihrem Ministerium und Vertreter*innen Ihres Koalitionspartners ÖVP hinsichtlich der Umsetzung der gegenständlichen Entschließung geführt? Bitte um detaillierte Auflistung.