9616/J XXVII. GP
Eingelangt am 31.01.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und
Genossen,
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Nationaler Aktionsplan für Menschenrechte in Österreich
Die Debatte über die Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans Menschenrechte beschäftigt Österreich seit Jahren. Trotz zahlreicher Ankündigungen der wechselnden Regierungen scheint es aber momentan so, als wären in der Vorbereitung eines solchen seit 2017 keine Fortschritte mehr erzielt worden. Der Nationale Aktionsplan Menschenrechte kommt in der laufenden Gesetzgebungsperiode, wenn überhaupt, nur als Argumentation für die Ablehnung zahlreicher gesellschaftspolitischer und menschenrechtlicher Forderungen durch die Abgeordneten der Regierungsfraktionen im Parlament zur Sprache - konkrete Umsetzungsschritte lassen leider auf sich warten.
Dabei kündigte das Regierungsprogramm der gegenwärtigen Bundesregierung Anfang 2020 das nachfolgende Ziel an: „Erarbeitung und Beschluss eines Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte in Österreich. Erarbeitung, Beschlussfassung und Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans Menschenrechtsbildung unter Berücksichtigung der Entschließung der Vereinten Nationen und als wesentlicher Teil des Aktionsplans für Menschenrechte.“
Gerade angesichts der, in Folge der Corona-Pandemie sich verstärkenden, Anzeichen von Spaltung und Hass in der österreichischen Gesellschaft kommt einem solchen Nationalen Aktionsplan besondere Bedeutung zu. Entwicklungen wie die zunehmenden Angriffe auf Minderheiten und das Ansteigen von Hasskriminalität gebieten Eile und eine rasche, breit gestaltete Umsetzung des Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte in Österreich. Dem Bundesministerium für Inneres kommt dahingehend in der Erarbeitung und Umsetzung eines solchen Aktionsplans enorme Bedeutung zu.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. ln welchem Stadium befindet sich die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte in Österreich?
2. Wann wird dieser Nationale Aktionsplan präsentiert und dem Parlament zum Beschluss vorgelegt?
3. Welche Beratungen unter Teilnahme Ihres Bundesministeriums gab es bisher hinsichtlich der Erarbeitung dieses Nationalen Aktionsplans? Bitte um detaillierte Antwort.
4. Welche Stelle ist innerhalb ihres Bundesministeriums für die Verhandlungen über die Erarbeitung eines solchen Nationalen Aktionsplans zuständig?
5. Welche Beratungen gab es bisher zwischen ihrem Ministerium und Vertreter*innen zivilgesellschaftticher Organisationen hinsichtlich der Erarbeitung dieses Nationalen Aktionsplans? Bitte um detaillierte Beantwortung hinsichtlich allfälliger Sitzungen, Austauschtreffen und insbesondere teilnehmender Vertreter*innen der Zivilgesellschaft.
6. Welche konkreten Themen und Zielsetzungen sollen dieser Nationale Aktionsplan aus Sicht Ihres Ministeriums beinhalten?
7. Welche Maßnahmen sollen in diesem Aktionsplan insbesondere für den Kampf gegen gruppenspezifische bzw. vorurteilsmotivierte Hassverbrechen gesetzt werden?
8. Welche budgetären Mittel aus Ihrem Ministerium sind aus welcher Untergliederung für die Umsetzung dieses Nationalen Aktionsplans vorgesehen? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung.