9619/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.01.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Anerkennung von 1G-Nachweis und Eintragung in Grünen Pass

 

Laut aktueller Rechtslage (6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung) kann der Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr u.a. via 1G-Nachweis erbracht werden. Der 1G-Nachweis gilt insbesondere für geimpfte und genesene Personen:

 

Ein Bild, das Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Quelle: BMSGPK, URL: https://corona-ampel.gv.at/aktuelle-massnahmen/bundesweite-massnahmen/, Download vom 19.01.2022

 

Wie aus dieser Informationsseite des BMSGPK ersichtlich, ist ein gültiger 1G-Nachweis dann erbracht, wenn eine Person u.a. eine Impfung sowie einen Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlegen kann. Mit Vorliegen eines 1G-Nachweises müsste in weiterer Folge die Möglichkeit bestehen, einen gültigen Grünen Pass zu erhalten. Zum Thema Antikörpernachweis wurde Anfang des Jahres eine Studie publiziert, die anhand von Blutspender-Daten in Tirol durchgeführt wurde. Diese Studie mit über 35.000 Teilnehmern kam zu dem Ergebnis, dass 83 Prozent aller Studienteilnehmer Antikörper auf das Corona-Virus aufwiesen, 11 Prozent jener, die nicht geimpft waren, glaubten, keine Corona-Infektion durchgemacht zu haben, verfügten jedoch über Antikörper im Blut.[1] Würde man diese Ergebnisse verallgemeinern, würde dies bedeuten, dass jeder neunte Ungeimpfte ohnehin über Antikörper verfügt. Lässt man sich zusätzlich impfen, ist von einer ausreichenden Grundimmunisierung auszugehen, wie auch das Robert Koch Institut in Deutschland bestätigt: „Ist die SARS-CoV-2-Infektion in einem Abstand von 4 Wochen oder mehr zur vorangegangenen 1-maligen Impfung aufgetreten, ist keine weitere Impfung zur Grundimmunisierung notwendig.“[2] Zudem wird in Deutschland von führenden Experten bereits angedacht, eine deutschlandweite Antikörper-Studie durchzuführen und die Gleichstellung von Impf- und Genesenenstatus gefordert: „Wir wissen gar nicht, über was für einen Prozentsatz in der Bevölkerung wir eigentlich reden, womit wir solche drakonischen Maßnahmen einführen wollen wie eine Impfpflicht. Ich habe Sorge, wir rennen da hinterher, um etwas durchzupeitschen, ein Impfwunschquote.“[3]

 

Tatsächlich sieht die Situation in Österreich aktuell anders aus. Obwohl es die gesetzliche Grundlage gibt, wird seitens der Behörden bzw. des zuständigen Ministeriums (BMSGPK) die Ausstellung eines 1G-Nachweises bzw. eines Grünen Passes für Genesene + Geimpfte verwehrt:

 

„Es ist wissenschaftlich noch nicht geklärt, wie viele Antikörper für einen Schutz vor COVID- 19 notwendig sind und laut aktueller Studienlage erlaubt diese Momentaufnahme auch keine Aussage über das Ausmaß eines Schutzes vor Infektion, vor schwerem Krankheitsverlauf sowie Übertragung der Infektion.

Auf Grund dieser Unsicherheiten und der derzeitigen epidemiologischen Lage kann der Nachweis über neutralisierende Antikörper mit dem Inkrafttreten der 1. Novelle der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung am 8.11.2021 nicht mehr als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gewertet werden.

 

 

In diesem Sinne können wir Ihnen keine Anerkennung Ihres Antikörpernachweises in Aussicht stellen.“[4]

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

 

Anfrage

 

1.    Wieviele Personen haben bis zum Stichtag 31.12.2021 in Österreich nachweislich eine Corona-Infektion durchgemacht?

2.    Wieviele Personen haben schätzungsweise unbemerkt bis zum Stichtag 31.12.2021 eine Corona-Infektion durchgemacht?

3.    Ist angesichts der dominierenden Omikron-Variante davon auszugehen, dass sich vermehrt Personen unbemerkt mit dem Virus infizieren werden?

a.    Wenn ja, werden hier zunehmend Antikörper-Studien durchgeführt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Ist für die Ausstellung eines 1G-Nachweises bzw. Grünen Passes ausschließlich die Anzahl von Impfungen maßgeblich oder spielt auch die Anzahl von neutralisierenden Antikörpern eine Rolle und warum?

5.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage kann die Ausstellung eines 1G-Nachweises bei Vorliegen neutralisierender Antikörper (21 Tage vor Impfung) und einer Corona-Impfung, die nicht länger als 270 Tage zurückliegt, verwehrt werden?

6.    Ist bei der Beurteilung, ob ein 1G-Nachweis bzw. die Ausstellung eines gültigen Grünen Passes gewährt wird, jedenfalls die gesetzliche Grundlage ausschlaggebend?

a.    Wenn ja, warum wurde im o.a. Fall die Ausstellung eines 1G-Nachweises bzw. des Grünen Passes verwehrt?

b.    Wenn nein, können behördliche bzw. ministerielle Entscheidungen im Individualfall die gesetzlichen Regelungen aufheben und inwiefern?

7.    Mit welchem medizinischen Ziel wird die COVID-19-Impfung verabreicht?

8.      Nachdem laut schriftlicher Aussage der Behörde noch nicht geklärt ist, wie viele Antikörper für einen Schutz vor COVID-19 notwendig sind und diese Momentaufnahme auch keine Aussage über das Ausmaß eines Schutzes vor Infektion, vor schwerem Krankheitsverlauf sowie Übertragung der Infektion erlaubt, wie kann dann die Wirkung einer Impfung festgestellt werden?

9.      Wurde eine derartige Feststellung bereits durchgeführt?

a.    Wenn ja, wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

10. Sagt der Antikörpernachweis etwas darüber aus, ob jemand immun gegen das COVID-19-Virus ist oder nicht?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, warum nicht?

11. Warum gilt ein Genesener mit konstant hohen Antiköpertitern nach drei Monaten nicht mehr als genesen?

12.  Warum sind Antiköpernachweise nach drei Monaten irrelevant für die Immunlage?

13.  Wie kommt es, dass die COVID-19-Antikörperserologie der PCR unterlegen sein soll?

14.  Warum soll sich die Pandemie-Situation in Deutschland von jener Österreichs unterscheiden, sodass dort über eine Angleichung von Genesenen- und Impfstatus nachgedacht wird, während in Österreich hauptsächlich in der Impfung ein „Allheilmittel“ gesehen wird?

15.  Wird es für Österreich – ähnlich wie für Deutschland – eine österreichweite Antikörper-Studie geben?

a.    Wenn ja, wann und wie wird diese durchgeführt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

16. Kann der Grüne Pass nach zeitlichem „Ablaufen“ der letzten Impfung ausschließlich mit einer weiteren Impfung verlängert bzw. erneuert werden?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, welche Möglichkeiten gibt es noch?

17.  Warum wird nach zeitlichem „Ablaufen“ des Grünen Passes nicht zuerst ein Antikörpertest durchgeführt, bevor eine weitere Impfung empfohlen bzw. vorgeschrieben wird?

18.  Ist die COVID-19-Impfung medizinisch unbedenklich?

a.    Wenn ja, warum und auf welchen Studien bzw. Untersuchungen stützt sich diese Evidenz?

b.    Wenn nein, welche medizinischen Bedenken können nicht ausgeschlossen werden?

19.  Kann ausgeschlossen werden, dass eine oder mehrere COVID-19 Impfungen zu gesundheitlichen Schäden führen können?

20.  Kann ausgeschlossen werden, dass eine oder mehrere Impfungen nach einer durchgemachten COVID-19 Erkrankung zu gesundheitlichen Schäden führen können?

21. Welche Impfreaktionen sind bislang bekannt und wie häufig sind diese aufgetreten?

22.  Wer haftet für ggf. auftretende Impfschäden?

23. Kann aufgrund der Tiroler Antikörperstudie mit 35.000 Teilnehmern davon ausgegangen werden, dass österreichweit 83 Prozent der Bevölkerung bereits einmal eine COVID-19-Infektion durchgemacht haben?

a.    Wenn ja, warum und welche Schlussfolgerungen können daraus im Hinblick auf eine Immunisierung der Bevölkerung gezogen werden?

b.    Wenn nein, warum nicht?

24. Warum werden Personen trotzdem zu Impfungen verpflichtet, obwohl viele Ärzte davon abraten, sich nach einer durchgemachten COVID-19-Infektion und bei einer hohen Anzahl von Antikörpern zusätzlich noch impfen zu lassen?

25. Ist es aus medizinischer Sicht sinnvoll, eine genesene Person zu impfen?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, warum nicht?

26. Wie viele Menschen in Österreich haben sich bereits ein zweites Mal infiziert bzw. drittes Mal infiziert?

27. Wie viele Personen davon waren geimpft und wann wurde die jeweilige Impfung durchgeführt? (Mit der Bitte um Auflistung des Zeitpunktes der 1., 2. oder 3. Impfung und ob diese vor oder nach der Infektion stattgefunden hat)

28. Ist aus medizinischer Sicht die natürlich aufgebaute Immunität nach einer durchgemachten Erkrankung, der Immunität durch künstlich aufgebaute Antikörper mittels Impfung überlegen?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, warum nicht?

29. Ist es möglich, dass eine Impfung das Immunsystem schwächt?

a.    Wenn ja, für wie lange und gibt es diesbezüglich bereits Erfahrungswerte bzw. Studien?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1] Vgl. APA (2022): Corona - 83 Prozent von Tirols Blutspendern im Herbst mit Antikörpern, URL: https://science.apa.at/power-search/2921847963575977777, Download vom 19.01.2022

 

[2] RKI (2021): Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatten?, URL: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Genesene_Impfdosis.html, Download vom 19.01.2022.

[3] Streeck, Hendrick (2022): Virologe Streeck: Können die Pandemie nicht wegimpfen, URL: https://www.oe24.at/coronavirus/virologe-streeck-koennen-die-pandemie-nicht-wegimpfen/508509023

[4] BMSGPK (2022): E-Mail des S5 Krisenstab COVID-19 vom 12. Jänner 2022 mit dem Betreff: „WG: Schreiben von Erwin Angerer Abg. NR.pdf [20211213-15043956/20220111-125904487].