9622/J XXVII. GP
Eingelangt am 31.01.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Alois Kainz
und weiterer Abgeordneten
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Rechtswidrige Vergabe der Schultestungen an die „Covid Fighters“
Am 21. Jänner 2022 wurde auf www.orf.at folgendes berichtet:
„Covid Fighters“: Vergabe war rechtswidrig
Die Vergabe von Schultestungen an das in Niederösterreich ansässige Unternehmen Artichoce Computing GmbH, auch bekannt unter dem Namen „Covid Fighters“, im September des Vorjahres hat sich als rechtswidrig erwiesen. Dieses Urteil fällte gestern das Bundesverwaltungsgericht. Die Republik muss nun 500.000 Euro Strafe bezahlen, berichtete die ZIB1.
In der Causa ging es um einen Großauftrag für PCR-Tests an 2.900 Schulstandorten in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich. Doch dieser Auftrag war rechtswidrig, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem heute ergangenen Erkenntnis festhält.
Grund dafür war der Einspruch des Anbieters Lifebrain, jenes Labors, das in Wien die „Alles gurgelt“-PCR-Tests auswertet. Dem Vernehmen nach hatte das Unterrichtsministerium unter Ex-ÖVP-Bildungsminister dieses nicht gewollt, so die ZIB1.
Problematisch sei schließlich gewesen, dass das Ministerium kurzfristig weitere Testkits verlangt habe, weshalb Artichoke laut Geschäftsführer Boris Fahrnberger den Preis erhöhen habe müssen. Es habe sich um mehr als zwei Millionen Euro als ursprünglich vereinbart gehandelt, so Fahrnberger zur ZIB1.“ [1]
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1) Nach welchem Gesetz erfolgte das Vergabeverfahren im vorliegenden Fall?
2)
Wie viele
Angebote gab es insgesamt für das Vergabeverfahren der PCR-Tests an 2.900 Schulstandorten in
Wien, Niederösterreich und Oberösterreich?
a.) Welche Firmen haben ein Angebot dargelegt?
3) Anhand welcher Kriterien wurde schlussendlich die Artichoce Computing GmbH mit den Schultestungen beauftragt? Bitte um detaillierte Erläuterung.
4) Anhand welcher Kriterien hat man sich gegen die Lifebrain GmbH entschieden? Bitte um detaillierte Erläuterung.
5)
Welche Leistungen
wurden ursprünglich mit der Artichoce Computing GmbH vertraglich
vereinbart? Bitte um konkrete Angabe wie viele Testkits geliefert werden
sollten und zu welchem Preis.
a.) Warum wurden kurzfristig mehr Testkits verlangt?
b.) Wie viele Testkits wurden zusätzlich verlangt?
c.) Warum wurde für die Anschaffung der zusätzlichen Testkits kein
neues Vergabeverfahren eingeleitet?