9627/J XXVII. GP
Eingelangt am 31.01.2022
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend Unvereinbarkeiten bei Mitgliedern der Bioethikkommission
Die „Bioethikkommission“ ist als Beratungsgremium im Bundeskanzleramt. Eigentlich sollte diese „Bioethikkommission“ unabhängig sein, - durch die Tätigkeit von Frau Dr Christiane Druml als „Chef-Propagandistin“ des Impfzwangs und Leiterin der Bioethik-Kommission, in ein anhaltend schiefes Licht gerückt:
Bioethikkommission
Beratungsgremium für den Bundeskanzler zu Bioethik mit Geschäftsstelle im Bundeskanzleramt
Am 29. Juni 2001 wurde im Bundeskanzleramt eine Bioethikkommission eingesetzt. Sie berät den Bundeskanzler in gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Fragen, die sich auf dem Gebiet der Humanmedizin und Humanbiologie aus ethischer Sicht ergeben.
Rechtsgrundlage
In ihrer Beratungstätigkeit für den Bundeskanzler gibt die Bioethikkommission Empfehlungen für die Praxis, arbeitet Vorschläge über notwendige legistische Maßnahmen aus und erstellt Gutachten zu besonderen Fragen. Sie ist in Ausübung ihrer Beratungstätigkeit unabhängig. Ihre Geschäftsstelle ist im Bundeskanzleramt angesiedelt.
Dokumente
Kontakt
Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt –
Geschäftsstelle
1010 Wien, Ballhausplatz 2
E-Mail: bioethikkommission@bka.gv.at
Die Geschäftsordnung der Bioethikkommission sieht auch eine „Offenlegung von Interessenskonflikten“ vor:
Offenlegung von Interessenskonflikten
§ 8. (1) Interessenskonflikte bei der Wahrnehmung der Aufgaben in der Kommission nach § 4 Abs 4 Verordnung können sich auf finanzielle, akademische oder sonstige Interessen beziehen.
(2) Die Meldung des Vorliegens oder des Nichtvorliegens von Interessenskonflikten erfolgt durch das Ausfüllen des zu diesem Zweck erstellten Formblattes und durch die Übermittlung des unterschriebenen Formblattes an die Geschäftsstelle, welche die Formblätter dem oder der Vorsitzenden zuleitet. Änderungen in den Interessenskonflikten sind in gleicher Weise bekannt zu geben.
(3) Die Geschäftsstelle macht die Meldungen bezüglich des Vorliegens oder des Nichtvorliegens von Interessenskonflikten in geeigneter Weise auf der Homepage der Kommission öffentlich zugänglich.
Die „gemeldeten Interessenskonflikte“ werden folgendermaßen eingeleitet und aufgelistet:
Mitglieder der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt haben gem. § 4 (4) Verordnung des Bundeskanzlers über die Einsetzung einer Bioethikkommission nach deren Bestellung möglicherweise entstehende Interessenskonflikte bei der Wahrnehmung der Aufgaben in der Kommission offen zu legen. Auch danach sind Änderungen in den Interessenkonflikten unverzüglich der oder dem Vorsitzenden bekannt zu geben. Die Geschäftsstelle gibt die offengelegten Interessenskonflikte durch Veröffentlichung auf der Homepage der Bioethikkommission bekannt.
Von den insgesamt 25 Mitgliedern der Bioethikkommission haben lediglich fünf überhaupt „Interessenskonflikte“ gemeldet.
Univ.-Prof. Dr. Markus Hengstschläger: Vorstand des Instituts für medizinische Genetik, MedUniWien (genetische Diagnostik u. Forschung): Privatwirtschaftliche Tätigkeit im Bereich Genetik, genetische Diagnostik.
Univ.-Prof. Dr. Christian Egarter: Leiter der Klin. Abteilung für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Med Uni Wien Präsident der Österr. Gesellschaft für Sterilität, Fertilität und Endokrinologie
OA Dr. Thomas Frühwald: Regelmäßige, gelegentlich honorierte, Vortragstätigkeit im Rahmen von Fort- und Ausbildungs-veranstaltungen diverser Institutionen d. Gesundheits- und Sozialwesens zu geriatrischgerontologischen, auch bioethischen Themen. In den vergangenen mindestens 5 Jahren keine Vortragstätigkeit für bzw. Honorare von Unternehmen der pharmazeutischen od. medizinischen Industrie. Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Geriatrie und Gerontologie.
Univ.-Prof. Dr Ursula Köller: MPH: Kooperationen mit Diagnostika-Herstellern im Zuge meiner Tätigkeit als Institutsvorstand
Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Mayrhofer: Rechtsgutachterliche Tätigkeit sowie Vortragstätigkeit im Bereich des Medizinrechts einschließlich des Arzneimittelrechts
Prof.Dr.phil. Mag.phil. Barbara Prainsack: Mitgliedschaft European Group on Ethics FRSA and New Technologies, Mitgliedschaft Beirat Genom Austria
Die Mitglieder der Bioethikkommission Dr. Christiane Druml, Univ.-Prof. DDr. Matthias Beck, Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer, Dr. Andrea Bronner, Dr. Ludwig Kaspar, Univ.-Prof. Dr. Lukas Kenner, Dr. Maria Kletecka-Pulker, Univ.-Prof. Dr. Johannes Meran, MA, Univ.-Prof. Dr. Siegfried Meryn, Dr. Stephanie Merckens, Univ.-Prof. Dr. Christina Peters, Univ.-Prof. DDr. Walter Schaupp, Univ.-Prof. Dr. Andreas Valentin, MBA; Univ.-Prof. Dr. Ina Wagner; Priv.-Doz. Dr. Jürgen Wallner, MBA; Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M; Univ.-Prof. Dr. Gabriele Werner-Felmayer sind unter der Rubrik haben „keine Interessenskonflikte“ angegeben.
Die Mitglieder der Bioethikkommission Univ.-Prof. Dr. Peter Kampits und Dr. Klaus Voget haben „keine Interessenskonflikte deklariert“.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
Anfrage
1) Welche Personen waren bzw. sind seit der Gründung der Bioethikkommission 2001 Mitglieder der Bioethikkommission?
2) Wann wurden diese Personen jeweils zu Mitgliedern der Bioethikkommission bestellt bzw. wiederbestellt?
3) Welche Mitglieder der Bioethikkommission haben im Zeitraum ihrer aktiven Mitgliedschaft seit 2001 zu diesem Gremium „Interessenskonflikte“ gemäß § 8 Geschäftsordnung gemeldet?
4) Um welche „Interessenskonflikte“ hat es sich bei den einzelnen Mitgliedern gehandelt?
5) Welche Mitglieder der Bioethikkommission haben im Zeitraum ihrer aktiven Mitgliedschaft seit 2001 zu diesem Gremium „Interessenskonflikte“ gemäß § 8 Geschäftsordnung „nicht deklariert“?
6) Wer beurteilt, ob ein „Interessenskonflikt“ vorliegt?
7) Nimmt diese Beurteilung bzw. Qualifikation das Bundeskanzleramt vor (Frage 6)?
8) Wenn diese Beurteilung bzw. Qualifikation durch das Bundeskanzleramt vorgenommen wird (Fragen 6&7), welche Fachabteilung, Gruppe bzw. Sektion nimmt diese Beurteilung bzw. Qualifikation vor?