9632/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.01.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend AMS-Förderungen für Scheinfirmen in Österreich

 

Auf der Homepage des Finanzministeriums wird eine Liste der ab 01. Jänner 2016 rechtskräftig per Bescheid festgestellten Scheinunternehmen aufgeführt. Insgesamt umfasst diese Tabelle mit Stand 28. Jänner 2022, 548 Einträge.

 

„Gemäß § 8 des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) ist das Bundesministerium für Finanzen verpflichtet eine Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen im Internet zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung auf der BMF-Homepage dient als Informationsquelle für Unternehmen und soll diese vor möglichen Haftungen für Entgelte im Sinne des § 9 SBBG schützen. Nach § 9 SBBG haftet die/der Auftrag gebende Unternehmer/in ab der rechtskräftigen Feststellung des Scheinunternehmens zusätzlich zum Scheinunternehmen als Bürgin/Bürge und Zahler/in nach § 1357 ABGB, wenn sie/er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass es sich beim Auftrag nehmenden Unternehmen um ein Scheinunternehmen nach § 8 SBBG handelt. Das Auftrag gebende Unternehmen haftet diesfalls für Ansprüche auf das gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertragliche Entgelt für Arbeitsleistungen im Rahmen der Beauftragung der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen.“

 

Die aktuelle Liste der 548 Einträge ist hier abrufbar:

BMF - Liste der Scheinunternehmen

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Haben die oben gelisteten Scheinfirmen (Unternehmen und Einzelunternehmer), die per Bescheid 2021 erfasst worden sind, zu irgendeinem Zeitpunkt AMS-Förderungen bezogen?

2.    Wenn ja, wann, in welcher Höhe und auf welcher rechtlichen Grundlage?

3.    Wurden AMS-Förderungen für die oben gelisteten Scheinfirmen (Unternehmen und Einzelunternehmer), die per Bescheid 2021 erfasst worden sind, wieder zurückgefordert?

4.    Wenn ja, in welcher Höhe bei jedem einzelnen Unternehmen?

5.    Wenn ja, in welcher Höhe waren diese AMS-Förderungen wieder einbringbar?