9633/J XXVII. GP
Eingelangt am 31.01.2022
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ANFRAGE
der Abgeordneten Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Risiko und Nutzen bei den Corona-Impfstoffen abwägen
Im Nationalrat wurde am 20. Januar 2022 das Covid-19-Impfpflichtgesetz beschlossen. Unter vielen Protesten und fachlicher Kritik wurden mit Mehrheit bedingtzugelassene Impfstoffe, (zwei davon auf mRNA-Basis (eine Technologie, zu welcher es keine Landzeitdaten gibt), als Zwang für die ganze Bevölkerung Österreichs vorgeschrieben.
„Noch nie wurden den Behörden so viele Nebenwirkungen gemeldet, wie bei diesen Impfungen. Nach rund 17 Millionen Covid-Impfungen mit verschiedenen Impfstoffen in Österreich, gingen beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen bis zum 14.1.2022 mehr als 43.000 Meldungen von vermuteten Nebenwirkungen ein.“ [1]
Nur 6% der unerwünschten Arzneimittelreaktionen werden laut Pharmig (Verbandes der pharmazeutischen Industrie Österreichs) in Österreich gemeldet.[2] Somit ist die Dunkelziffer bei 94 % anzusetzen! Wenn 43.000 Meldungen nur 6 % entsprechen, ist die wirkliche Anzahl der Nebenwirkungen wahrscheinlich bei mehr als 716.000!
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1) Steht die Entscheidung, ob eine Patientin/ein Patient geimpft werden soll oder nicht, jeder Ärztin bzw. jedem Arzt zu?
a) Können die Ärztinnen und Ärzte nach der persönlichen Anamnese der Patientin/des Patienten entscheiden?
b) Falls nicht, warum nicht? (Bitte hier eine fachliche, keine politische, Begründung.)
2) Falls eine Ärztin oder ein Arzt der Meinung ist, dass bei einem konkreten Patienten das Risiko den Nutzen übersteigt, wie soll sie/er vorgehen?
3) Wenn eine Patientin/ein Patient der Meinung ist, dass das Risiko für sie/ihn den Nutzen übersteigt, wie soll sie/er vorgehen?
4) Wenn eine Patientin/ein Patient der Meinung ist, dass das Risiko für sie/ihn den Nutzen übersteigt und keine „Befreiung“ von der Zwangsimpfung bekommt, welche Rechte stehen ihr/ihm zu?
5) Wenn eine Patientin/ein Patient der Meinung ist, dass das Risiko für ihn den Nutzen übersteigt und keine „Befreiung“ von der Zwangsimpfung bekommt und dann bei der Impfung einen Schaden erleidet, welche Entschädigungen und von wem stehen ihr/ihm zu?
6) Finden Sie die Anzahl der Meldungen von Nebenwirkungen besorgniserregend?
a) Falls nein, ab welcher Zahl würden Sie die Anzahl der Nebenwirkungen als besorgniserregend einstufen?
b) Falls ja, werden die Impfungen sofort gestoppt?
7) Wie hoch ist die Gefahr der einzelnen Altersgruppen (Aufteilung bitte nach: bis 12 Jahre, 12 – 15 Jahre, 15 – 18 Jahre, 19 – 24 Jahre, 25 – 39 Jahre, 40 – 54 Jahre, 55 – 65 Jahre, 66 – 76 Jahre, älter als 76 Jahre) eine Nebenwirkung zu erleiden?
8) Wie hoch ist die Gefahr der einzelnen Altersgruppen (Aufteilung bitte nach: bis 12 Jahre, 12 – 15 Jahre, 15 – 18 Jahre, 19 – 24 Jahre, 25 – 39 Jahre, 40 – 54 Jahre, 55 – 65 Jahre, 66 – 76 Jahre, älter als 76 Jahre) eine tödliche Nebenwirkung zu erleiden?
9) Erwartet das Gesundheitsministerium in der Zukunft als Folge der Massenimpfungen vermehrt Krankenstände, langfristige Folgen und Todesfälle?
a) Falls ja, in welcher Höhe?
b) Falls nein, auf welche wissenschaftliche Grundlagen stützen Sie diese Behauptung?
10) Gibt es seitens des Bundesministeriums eine Studie, welche den Nutzen und die Risiken der Zwangsimpfungen analysiert?
a) Falls ja, wo ist diese nachzulesen?
b) Falls ja, aber nicht öffentlich, warum ist diese nicht der Öffentlichkeit zugänglich?
c) Falls ja, was sind die wichtigsten Ergebnisse dieser Studie?
d) Falls nein, wie kann man eine so schwerwiegende Entscheidung ohne datenbasierte Analyse machen?