9643/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.02.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

des Abgeordneten Kainz

und weiterer Abgeordneten

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Folgeanfrage Blackout Vorsorge des Österreichischen Bundesheeres

 

Laut der Anfragebeantwortung 8462/AB der Anfrage Blackout Vorsorge des Österreichischen Bundesheeres 8623/J ist derzeit noch keine einzige der 100 wichtigsten Liegenschaften des Österreichischen Bundesheeres im vollen Umfang autark. „Die Realisierung des Autarkieplanes im Sinne eines Vollausbaus erfolgt, in Entsprechung eines 5-jährigen Umsetzungsplans, zeitlich gestaffelt von 2021 bis 2025.“ Auch der Ausbau der „Verpflegungsreserve“ soll erst bis zum Jahr 2025 fertig gestellt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

 

 

 

Anfrage

 

1.    Wie rechtfertigen Sie die Tatsache, dass bis dato für keine einzige der 100 wichtigsten Liegenschaften des Bundesheeres zumindest eine 14-tägige Autarkie hergestellt wurde? Bitte um detaillierte Erläuterung.

2.    Anhand welcher Kriterien wird der Ausbau der Autarkie der 100 wichtigsten Liegenschaften entschieden? Bitte um detaillierte Auflistung aller Kriterien die ausschlaggebend sind für die Entscheidung, welche Kasernen früher ausgebaut werden sollen.

3.    Für welche 25 Liegenschaften soll die Autarkie, entsprechend des 5-jährigen Ausbauplans, bis Ende 2022 sichergestellt werden? Bitte um Auflistung aller Liegenschaften sowie die Höhe der Kosten pro Liegenschaft.

4.    Von den 100 wichtigsten Liegenschaften, wie viele Kasernenstandorte befinden sich dort konkret? Bitte um Aufzählung aller Kasernenstandorte. 

5.    Wie viele Kasernen des Bundesheeres verfügen derzeit über ein Notstromaggregat?
a.) In welchen Abständen werden die Notstromaggregate auf die Funktionsfähigkeit überprüft?
b.) Wie viele der Notstromaggregate sind reparaturbedürftig? Bitte auch um Zuordnung nach Kasernen.

6.    Wie viele Kasernenstandorte des Bundesheeres verfügen über eine eigene Wasserversorgungsanlage mit Brunnen?
a.) Sind diese Brunnen alle einsatzbereit oder sind sie reparaturbedürftig?

b.)  Falls Reparaturen notwendig sind, bitte um Angabe nach Kasernen sowie der jeweiligen Reparaturkosten.

7.    Warum werden Standorte, welche gar nicht zu Sicherheitsinseln ernannt wurden, bereits mit der „Verpflegungsreserve“ versorgt? Bitte um konkrete Angabe aller Gesichtspunkte für diese Entscheidung.

8.    Wo wurden Container, welche für die „Verpflegungsreserve“ benötigt werden, angemietet oder angekauft? Bitte um konkrete Angabe pro Kasernenstandort.
a.) Wie hoch waren die Kosten für die Anschaffung der Container pro Kasernenstandort?
b.) Falls die Container gemietet werden, auf welche Dauer und wie hoch sind die Kosten pro Monat und Kasernenstandort?

9.    Anhand welcher Kriterien wurde entschieden, ab wann welche Kaserne mittels der „Verpflegungsreserve“ versorgt werden soll? Bitte um detaillierte Erläuterung aller Kriterien.

10. Warum planen Sie die Umsetzung der „Verpflegungsreserve“ für das Lager Kaufholz und den Truppenübungsplatz Allentsteig erst für das Jahr 2025? Bitte um konkrete Angabe der Gründe für diese Entscheidung.