9645/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.02.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend „der komplette Lockdown für Ungeimpfte“ muss sofort aufgehoben werden
Seit dem 15. November 2021 gilt in Österreich durchgehend ein Lockdown für Ungeimpfte. Das sind bereits mehr als 70 Tage. In dieser Zeit konnte man feststellen, dass die Ungeimpften nicht die Infektionstreiber waren, sonst hätte der Lockdown eine Auswirkung auf die Infektionszahlen gehabt. Wir beobachten viel mehr, trotz des Lockdowns für Ungeimpfte, einen Anstieg der Fälle, zuletzt waren es über 43.000 positive Fälle.[1]
Hier die offizielle „Rechtliche Begründung zur 7. Novelle zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung“[2] für die weitere Verlängerung des Lockdowns für Ungeimpfte lautet:
„Die Ausgangsbeschränkungen für Personen, die über keinen 2G-Nachweis verfügen, sind aufgrund des nach wie vor hohen und aktuell sehr stark steigenden epidemiologischen Grundgeschehens, der hohen Infektionszahlen und der weiterhin hohen Auslastung auf den Intensivstationen sowie der Anspannung der medizinischen Versorgungskapazitäten um weitere zehn Tage zu verlängern (s dazu die fachliche Begründung).“
Die aktuelle Auslastung in Spitälern, veröffentlicht am 22. Jänner 2022 auf der AGES-Homepage:

[*] Die 'erweiterbare Kapazität' steht für COVID-19 PatientInnen gewidmete Betten, die aus Sicht des Berichtstages binnen 7 Tagen zu Verfügung stehen könnten. Für Wien liegt aufgrund einer unterschiedlichen Dateneinmeldung diese Information nicht vor.
Quelle: Hospitalisierungen - AGES Dashboard COVID19
Aus der nächsten Grafik erkennen wir, dass derzeit nur 9 % der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind. Dies kann man auf keinen Fall als hohe Auslastung bezeichnen.

Quelle: Hospitalisierungen - AGES Dashboard COVID19
Ursprünglich wurden die Ungeimpften wegen des Stufenplans der Regierung aus dem normalen Leben ausgeschlossen. Hier die damals vorgestellten Stufen:
Der 5-Stufen-Plan[3]
Stufe 1: ab 200 belegten Intensivbetten: Überall dort, wo vor Einführung des "Stufenplans" ein einfacher Gesichtsschutz anzulegen war, ist nun die höherwertige FFP2-Maske zu tragen. Die 3G-Regel wurde mit Inkrafttreten der Stufe eins auf Veranstaltungen ab 25 Personen ausgedehnt (davor ab 100 Personen). Antigen-Testsnur 24 Stunden lang für einen 3G-Nachweis gültig (statt zuvor 48 Stunden).
Stufe 2: Ab 300 belegten Betten. Dann gilt eine 2G-Regel in der Nachtgastronomie und "ähnlichen Settings" wie etwa Après-Ski, sowie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen. Ungeimpfte dürfen also nicht mehr in die Nachtgastro und zu Veranstaltungen.
Stufe 3: Ab 400 Betten bedeutet, nur mehr Zutritt mit 3G, Geimpfte, Genesene oder Personen mit aktuellem PCR-Test.
Stufe 4: Ab 500 Intensivbetten, bedeutet: 2G-Regel: Gastronomie, Events und Zusammenkünfte ab 25 Personen können nur noch von Geimpften und Genesenen besucht werden. Auch ein PCR-Test reicht dann nicht mehr aus.
Stufe 5: Ab 600 Betten, bringt einen Lockdown für Ungeimpfte.
Der Stufenplan der Regierung sieht eine Auslastung von über 600 Intensivbetten als ein Grund für einen Lockdown für Ungeimpfte. Derzeit haben wir eine Auslastung von weniger als 200 Betten und befinden uns somit unter der Stufe 1 des ursprünglichen Plans. Nach dem Stufenplan sind die Ungeimpften wieder aus dem Lockdown zu „entlassen“.
Die Begründung der Verordnung für den Lockdown für Ungeimpfte des Bundesministers entspricht nicht dem aktuellen epidemiologischen Geschehen (konkret: „weiterhin hohen Auslastung auf den Intensivstationen sowie der Anspannung der medizinischen Versorgungskapazitäten“). Somit ist diese obsolet. Die Ungeimpften sind daher schon längst wieder aus dem Lockdown zu „entlassen“.
Gleichzeitig ist die extreme Länge des Lockdowns und die unlogischen Maßnahmen (man darf in einige Geschäfte, in andere wieder nicht; getestete Ungeimpfte sind sicherer als geimpfte Ungetestete) ein Grund für eine sofortige Abschaffung dieser Maßnahme.
Der gesamte Lockdown für Ungeimpfte muss aus diesen Gründen umgehend beendet werden!
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1) Werden Sie sofort den gesamten Lockdown für Ungeimpfte, d.h. auch das Betretungsverbot für die Gastronomie und den gesamten Handel, aus den oben genannten Gründen aufheben?
2) Wie lange wird der gesamte Lockdown für Ungeimpfte (d.h. auch das Betretungsverbot für die Gastronomie und den gesamten Handel) noch dauern, obwohl der Stufenplan der Regierung keine Evidenz dafür hergibt?
3) Ist die rechtliche Begründung zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung im vollem Umfang erfüllt (d.h. hohe Auslastung der Intensivbetten, …)?
4) Ist die 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung obsolet, da die Voraussetzung in der Begründung nicht erfüllt ist?
a) Falls nicht, wie begründen Sie dies?
b) Falls ja, ab wann ist für die Ungeimpften wieder alles zugänglich?
5) Warum hält sich das Gesundheitsministerium nicht an den eigenen Stufenplan?
6) Dürfen derzeit ungeimpfte Personen (auch Erwachsene) Papier- und Schreibwaren für die Arbeit einkaufen?
7) Dürfen derzeit ungeimpfte Personen (auch Erwachsene) Papier- und Schreibwaren, wenn sie diese dringen benötigen (zum Beispiel für schulpflichtige Kinder), einkaufen?
8) Dürfen derzeit ungeimpfte Personen (auch Erwachsene) Zeitung, Zeitschriften und Bücher für die Arbeit einkaufen?
9) Dürfen derzeit ungeimpfte Personen (auch Erwachsene) Zeitung, Zeitschriften und Bücher, wenn sie diese dringen benötigen (zum Beispiel für schulpflichtige Kinder), einkaufen?
10) Dürfen derzeit ungeimpfte Personen (auch Erwachsene) Blumen und Pflanzen für die Arbeit einkaufen?
11) Dürfen derzeit ungeimpfte Personen (auch Erwachsene) Blumen und Pflanzen, wenn sie diese dringen benötigen (zum Beispiel für schulpflichtige Kinder), einkaufen?
12) Dürfen derzeit ungeimpfte Personen (auch Erwachsene) Fotoverbrauchsmaterial für die Arbeit einkaufen?
13) Dürfen derzeit ungeimpfte Personen (auch Erwachsene) Fotoverbrauchsmaterial, wenn sie diese dringen benötigen (zum Beispiel für schulpflichtige Kinder), einkaufen?
14) Dürfen derzeit ungeimpfte Personen (auch Erwachsene) elektronische Ersatzteile und Zubehör für die Arbeit einkaufen?
15) Dürfen derzeit ungeimpfte Personen (auch Erwachsene) elektronische Ersatzteile und Zubehör, wenn sie diese dringen benötigen (zum Beispiel für schulpflichtige Kinder), einkaufen?
16) Dürfen derzeit ungeimpfte Personen (auch Erwachsene) Schuhe und Textilien, wie insbesondere Bekleidung, soweit sie nach Art und Preis Verbrauchsgütercharakter haben für die Arbeit einkaufen?
17) Dürfen derzeit ungeimpfte Personen (auch Erwachsene) Schuhe und Textilien, wie insbesondere Bekleidung, soweit sie nach Art und Preis Verbrauchsgütercharakter haben, wenn sie diese dringen benötigen (zum Beispiel für schulpflichtige Kinder), einkaufen?