9671/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.02.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper,  Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Vorenthalten von Informationen gegenüber Zerbes-Kommission

Strafrechtsprofessorin Ingeborg Zerbes war Leiterin der Kommission, die untersuchte, ob das Terrorattentat in Wien vor einem Jahr zu verhindern gewesen wäre. Im Februar 2021 hat die Untersuchungskommission ihren Abschlussbericht vorgelegt.

Ihren Aussagen zufolge wurden im Zuge der Aufarbeitung der Terrornacht durch die "Zerbes"-Kommission Informationen vorenthalten: https://tvthek.orf.at/profile/Langfassung/13893271/Langfassung-Untersuchungsleiterin-Zerbes-zur-Terrornacht/14111438.

Dies betraf insbesondere Nachfragen zu dem Umstand, wie die behördliche (fachliche) Spitze informiert wurde und welche Informationen diese im Vorfeld des Anschlages im Hinblick auf die Terrorzelle bzw. auch im Hinblick auf den Täter hatte. Offenbar konnte dies bis zum Abschluss des Berichtes nicht geklärt werden (siehe auch: 5810/AB (XXVII. GP) - Folgeanfrage Terror in Wien: Eingeräumte Fehler und Abschieben von Verantwortung | Parlament Österreich).

Weitere mediale Berichte zeigen Ungereimtheiten im Vorfeld des Anschlages auf: Warum eine Wohnung in St. Pölten für die Terrorermittlungen zentral ist - Terroranschlag in Wien - derStandard.at › Inland sowie Ein Jahr nach dem Anschlag in Wien: Weder Angst noch Hass - Terroranschlag in Wien - derStandard.at › Inland. Aus den Berichten wird klar, dass insbesondere eine Wohnung des amtsbekannten IS-Sympathisanten A.G., die der Attentäter öfters frequentierte, eine zentrale Stellung in den Ermittlungen einnimmt. In über 70 Dokumenten kommt der Name der Straße vor, in der sie situiert ist. Zahlreiche Zeugen wurden darauf angesprochen. Doch gerichtstaugliche Beweise wurden bisher keine gesammelt. Wie aus Ermittlungsakten hervorgeht, beobachtete der Verfassungsschutz schon damals, dass die Wohnung "des Öfteren frequentiert wurde". Trotz dieser Ermittlungen wurde sie erst drei Wochen nach dem Terroranschlag durch die Polizei ausfindig gemacht und durchsucht. Auch die internationalen Kontakte des Attentäters werden nun vermehrt publik. Laut einem Bericht des "Standard" wurden auf dem Treffen von österreichischen, deutschen und schweizerischen Islamisten in Wien in der Zeit von 16. - 20. Juli 2020 genauere Anschlagspläne besprochen. Zudem wurden DNA-Spuren des deutschen Beschuldigten B.S. auf einem Klebeband gefunden, das für eine Sprengstoffgürtel-Attrappe verwendet wurde, die der Attentäter am Tag des Anschlags getragen hat (https://www.derstandard.at/story/2000130947197/dna-auf-sprengstoffguertel-attrappe-terrorkonnex-nach-deutschland).

Aber auch die Vorfälle rund um den versuchten Munitionskauf in der Slowakei werfen Fragen auf. Schon Monate vor dem Attentat lagen Verfassungsschützern Fotos davon vor. Das Wissen wurde nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet – unter anderem weil der Attentäter noch "nicht eindeutig" identifiziert werden konnte. Man wartete auf die Bestätigung der slowakischen Behörden. Aus Sicht von Ingeborg Zerbes ein großer Fehler.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wann erhielt Ihr Vorgänger laut der Aktenlage bzw. eingeholter Informationen erstmals Kenntnis davon, dass im Umfeld der Wohnung des IS-Sympathisant A.G. in St. Pölten islamistische Netzwerke aktiv sind (bitte um Datum und Uhrzeit bzw. wenn dies nicht im Detail möglich ist um Angabe, ob das bereits vor Ihrer ersten Kritik an der bedingten Entlassung aus der Haftstrafe am 3.11.2020 der Fall war)?
    1. Durch wen erfolgte diese Information?
    2. Was war der genaue Inhalt der Information?
    3. Welche Schritte veranlasste Ihr Vorgänger laut der Aktenlage bzw. eingeholter Informationen in der Folge?
    4. Wem wurde wann diese Information auf höchster Beamtenebene bzw. auf politischer Ebene bekannt?

                                          i.    Wann wurde diese Information mit dem Bundeskanzler geteilt?

                                        ii.    Wann wurde diese Information mit dem Ministerin Raab geteilt?

                                       iii.    Wann wurde diese Information mit welcher Organisationseinheit im Bundesministerium für Justiz geteilt?

                                       iv.    Wann wurde diese Information mit der Justizministerin geteilt?

                                        v.    Wann wurde wer in Ihrem Kabinett davon in Kenntnis gesetzt?

                                       vi.    Wann wurde der zuständige Sektionschef in Kenntnis gesetzt?

                                      vii.    Wann wurde der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Franz Ruf in Kenntnis gesetzt?

                                     viii.    Wann wurde diese Information mit Mitarbeiter_innen im Bereich der Kommunikation und Presse geteilt?

                                       ix.    Wann wurde diese Information mit wem sonst geteilt?

    1. Wer erhielt diese Information im BMI als erstes wann und durch wen?
    2. Welche Schritte wurden in der Folge von wem gesetzt?
    3. Wurden der Zerbes-Kommission über alle oben angeführten Informationswege Akten vorgelegt?

                                          i.    Wenn nein, über welche nicht und warum nicht?

                                        ii.    Wenn ja, wann erst und warum erst dann?

  1. Wann erhielt Ihr Vorgänger laut der Aktenlage bzw. eingeholter Informationen - nachdem der Verfassungsschutz bereits informiert war - erstmals Kenntnis von der Intention des Täters im Sommer 2020 ein weiteres Mal nach Syrien zu reisen (bitte um Datum und Uhrzeit bzw. wenn dies nicht im Detail möglich ist um Angabe, ob das bereits vor Ihrer ersten Kritik an der bedingten Entlassung aus der Haftstrafe am 3.11.2020 der Fall war)?
    1. Durch wen erhielten Sie diese Information?
    2. Was war der genaue Inhalt der Information?
    3. Welche Schritte veranlasste Ihr Vorgänger laut der Aktenlage bzw. eingeholter Informationen in der Folge?
    4. Wem wurde wann diese Information auf höchster Beamtenebene bzw. auf politischer Ebene bekannt?

                                          i.    Wann wurde diese Information mit dem Bundeskanzler geteilt?

                                        ii.    Wann wurde diese Information mit dem Ministerin Raab geteilt?

                                       iii.    Wann wurde diese Information mit welcher Organisationseinheit im Bundesministerium für Justiz geteilt?

                                       iv.    Wann wurde diese Information mit der Justizministerin geteilt?

                                        v.    Wann wurde wer in Ihrem Kabinett davon in Kenntnis gesetzt?

                                       vi.    Wann wurde der zuständige Sektionschef in Kenntnis gesetzt?

                                      vii.    Wann wurde der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Franz Ruf in Kenntnis gesetzt?

                                     viii.    Wann wurde diese Information mit Mitarbeiter_innen im Bereich der Kommunikation und Presse geteilt?

                                       ix.    Wann wurde diese Information mit wem sonst geteilt?

    1. Wer erhielt diese Information im BMI als erstes wann und durch wen?
    2. Welche Schritte wurden in der Folge von wem gesetzt?
    3. Wurden der Zerbes-Kommission über alle oben angeführten Informationswege Akten vorgelegt?

                                          i.    Wenn nein, über welche nicht und warum nicht?

                                        ii.    Wenn ja, wann erst und warum erst dann?

  1. Wann erhielt Ihr Vorgänger laut der Aktenlage bzw. eingeholter Informationen erstmals Kenntnis vom amtsbekannte IS-Sympathisant A.G. und dessen Verbindung zum Attentäter sowie der jihadistischen Szene in St. Pölten (bitte um Datum und Uhrzeit bzw. wenn dies nicht im Detail möglich ist um Angabe, ob das bereits vor Ihrer ersten Kritik an der bedingten Entlassung aus der Haftstrafe am 3.11.2020 der Fall war)?
    1. Durch wen erhielten Sie diese Information?
    2. Was war der genaue Inhalt der Information?
    3. Welche Schritte veranlasste Ihr Vorgänger laut der Aktenlage bzw. eingeholter Informationen in der Folge?
    4. Wem wurde wann diese Information auf höchster Beamtenebene bzw. auf politischer Ebene bekannt?

                                          i.    Wann wurde diese Information mit dem Bundeskanzler geteilt?

                                        ii.    Wann wurde diese Information mit dem Ministerin Raab geteilt?

                                       iii.    Wann wurde diese Information mit welcher Organisationseinheit im Bundesministerium für Justiz geteilt?

                                       iv.    Wann wurde diese Information mit der Justizministerin geteilt?

                                        v.    Wann wurde wer in Ihrem Kabinett davon in Kenntnis gesetzt?

                                       vi.    Wann wurde der zuständige Sektionschef in Kenntnis gesetzt?

                                      vii.    Wann wurde der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Franz Ruf in Kenntnis gesetzt?

                                     viii.    Wann wurde diese Information mit Mitarbeiter_innen im Bereich der Kommunikation und Presse geteilt?

                                       ix.    Wann wurde diese Information mit wem sonst geteilt?

    1. Wer erhielt diese Information im BMI als erstes wann und durch wen?
    2. Welche Schritte wurden in der Folge von wem gesetzt?
    3. Wurden der Zerbes-Kommission über alle oben angeführten Informationswege Akten vorgelegt?

                                          i.    Wenn nein, über welche nicht und warum nicht?

                                        ii.    Wenn ja, wann erst und warum erst dann?

  1. Wann erhielt Ihr Vorgänger laut der Aktenlage bzw. eingeholter Informationen erstmals Kenntnis von der möglichen Beteiligung deutscher Jihadisten an der Vorbereitung des Terroranschlags und der möglichen Absprache auf dem Treffen von österreichischen, deutschen und schweizerischen Islamisten in Wien in der Zeit von 16. - 20. Juli 2020 (bitte um Datum und Uhrzeit bzw. wenn dies nicht im Detail möglich ist um Angabe, ob das bereits vor Ihrer ersten Kritik an der bedingten Entlassung aus der Haftstrafe am 3.11.2020 der Fall war)?
    1. Durch wen erhielten Sie diese Information?
    2. Was war der genaue Inhalt der Information?
    3. Welche Schritte veranlasste Ihr Vorgänger laut der Aktenlage bzw. eingeholter Informationen in der Folge?
    4. Wem wurde wann diese Information auf höchster Beamtenebene bzw. auf politischer Ebene bekannt?

                                          i.    Wann wurde diese Information mit dem Bundeskanzler geteilt?

                                        ii.    Wann wurde diese Information mit dem Ministerin Raab geteilt?

                                       iii.    Wann wurde diese Information mit welcher Organisationseinheit im Bundesministerium für Justiz geteilt?

                                       iv.    Wann wurde diese Information mit der Justizministerin geteilt?

                                        v.    Wann wurde wer in Ihrem Kabinett davon in Kenntnis gesetzt?

                                       vi.    Wann wurde der zuständige Sektionschef in Kenntnis gesetzt?

                                      vii.    Wann wurde der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Franz Ruf in Kenntnis gesetzt?

                                     viii.    Wann wurde diese Information mit Mitarbeiter_innen im Bereich der Kommunikation und Presse geteilt?

                                       ix.    Wann wurde diese Information mit wem sonst geteilt?

    1. Wer erhielt diese Information im BMI als erstes wann und durch wen?
    2. Welche Schritte wurden in der Folge von wem gesetzt?
    3. Wurden der Zerbes-Kommission über alle oben angeführten Informationswege Akten vorgelegt?

                                          i.    Wenn nein, über welche nicht und warum nicht?

                                        ii.    Wenn ja, wann erst und warum erst dann?

  1. Inwiefern standen vermeintliche Muslimbrüder im Jahre 2020 im Fokus von Ermittlungen?
  2. Wurde Herr F. von Ihren Behörden als Muslimbruder eingeschätzt?
    1. Wenn nein, warum nicht? 
    2. Wenn ja, seit wann?
    3. Wenn ja, warum war er nicht im Fokus von Ermittlungen- dies im Gegensatz den Beschuldigten in den Fällen, zu denen die Operationen Luxor und Ramses gesetzt wurden?
  1. Wann erhielt Ihr Vorgänger laut der Aktenlage bzw. eingeholter Informationen im Jahre 2020 operative Lagebilder in inhaltlichem Konnex zu Muslimbrüdern, FTFs bzw. islamistischem Terrorismus?
    1. Durch wen erhielten Sie diese Lagebilder?
    2. Was war der genaue Inhalt der Information?
    3. Welche Schritte veranlasste Ihr Vorgänger laut der Aktenlage bzw. eingeholter Informationen in der Folge?
    4. Wem wurden wann diese Lagebilder auf höchster Beamtenebene bzw. auf politischer Ebene bekannt?

                                          i.    Wann wurden diese Lagebilder mit dem Bundeskanzler geteilt?

                                        ii.    Wann wurden diese Lagebilder mit dem Ministerin Raab geteilt?

                                       iii.    Wann wurden diese Lagebilder mit welcher Organisationseinheit im Bundesministerium für Justiz geteilt?

                                       iv.    Wann wurden diese Lagebilder mit der Justizministerin geteilt?

                                        v.    Wann wurde wer in Ihrem Kabinett davon in Kenntnis gesetzt?

                                       vi.    Wann wurde der zuständige Sektionschef in Kenntnis gesetzt?

                                      vii.    Wann wurde der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Franz Ruf von den Lagebildern in Kenntnis gesetzt?

                                     viii.    Wann wurde diese Information mit Mitarbeiter_innen im Bereich der Kommunikation und Presse geteilt?

                                       ix.    Wann wurde diese Information mit wem sonst geteilt?

    1. Wer erhielt diese Lagebilder im BMI als erstes wann und durch wen?
    2. Welche Schritte wurden in der Folge von wem gesetzt?
    3. Wurden der Zerbes-Kommission über diese Lagebilder und alle oben angeführten Informationswege Akten vorgelegt?

                                          i.    Wenn nein, über welche nicht und warum nicht?

                                        ii.    Wenn ja, wann erst und warum erst dann?

  1. Wann erhielt Ihr Vorgänger laut der Aktenlage bzw. eingeholter Informationen im Jahre 2020 operative Lagebilder in inhaltlichem Konnex zum Attentäter des 2.11.2020 bzw. zu weiteren in der Folge in der Causa Beschuldigte und Verdächtige?
    1. Durch wen erhielten Sie diese Lagebilder?
    2. Was war der genaue Inhalt der Information?
    3. Welche Schritte veranlasste Ihr Vorgänger laut der Aktenlage bzw. eingeholter Informationen in der Folge?
    4. Wem wurden wann diese Lagebilder auf höchster Beamtenebene bzw. auf politischer Ebene bekannt?

                                          i.    Wann wurden diese Lagebilder mit dem Bundeskanzler geteilt?

                                        ii.    Wann wurden diese Lagebilder mit dem Ministerin Raab geteilt?

                                       iii.    Wann wurden diese Lagebilder mit welcher Organisationseinheit im Bundesministerium für Justiz geteilt?

                                       iv.    Wann wurden diese Lagebilder mit der Justizministerin geteilt?

                                        v.    Wann wurde wer in Ihrem Kabinett davon in Kenntnis gesetzt?

                                       vi.    Wann wurde der zuständige Sektionschef in Kenntnis gesetzt?

                                      vii.    Wann wurde der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Franz Ruf von den Lagebildern in Kenntnis gesetzt?

                                     viii.    Wann wurde diese Information mit Mitarbeiter_innen im Bereich der Kommunikation und Presse geteilt?

                                       ix.    Wann wurde diese Information mit wem sonst geteilt?

    1. Wer erhielt diese Lagebilder im BMI als erstes wann und durch wen?
    2. Welche Schritte wurden in der Folge von wem gesetzt?
    3. Wurden der Zerbes-Kommission über diese Lagebilder und alle oben angeführten Informationswege Akten vorgelegt?

                                          i.    Wenn nein, über welche nicht und warum nicht?

                                        ii.    Wenn ja, wann erst und warum erst dann?

  1. Was sind die Operationstools, über die der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit zu Themen in inhaltlichem Konnex zu Muslimbrüdern, FTFs bzw. islamistischem Terrorismus im Jahre 2020 informiert wurde?
  2. Wann gingen Dr. Ruf diese Informationen jeweils zu?
  3. Enthielten diese Informationen Fakten über den Attentäter des 2.11.2020 bzw. zu weiteren in der Folge in der Causa Beschuldigte und Verdächtige? 
    1. Wann erhielt er diese Informationen zu diesen Fakten jeweils?