Eingelangt am 04.02.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an
den Bundesminister für Inneres
betreffend Versammlungsgesetz
Das Recht auf freie
Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ist eine wesentliche
Grundlage einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft und muss daher
geschützt werden. Gerade die Novelle des Versammlungsgesetzes im Jahr 2017
hat die Rechtslage für die Anmeldung und Abhaltung von Demonstrationen und
Kundgebungen wesentlich verschärft.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Wie viele Versammlungen
gab es im Jahr 2021 gesamt und aufgeschlüsselt nach
Bundesländern?
- Wie viele davon waren
Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen?
- Wie viele Versammlungen
wurden im Jahr 2021 untersagt? Aus welchen Gründen? (Bitte um
Auflistung nach einzelner Versammlung!)
- Wie viele davon waren
Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen?
- Wie viele Versammlungen
wurden im Jahr 2021 aufgelöst? Aus welchen Gründen? (Bitte um
Auflistung nach einzelner Versammlung!)
- Wie viele davon waren
Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen?
- Wie viele Versammlungen
wurden im Jahr 2021 untersagt bzw. aufgelöst, weil sie im
Schutzbereich einer anderen, rechtmäßigen Versammlung
stattfinden hätte sollen? (§ 7a Abs 4 VslgG)
- Wie viele der
untersagten Versammlungen hatten ähnliche Anliegen als die, in deren
Schutzbereich sie stattfinden sollten?
- Gab es im Jahr 2021 in
Wien Untersagungen von Versammlungen aufgrund einer absehbaren
Beeinträchtigung des Straßenverkehrs?
- Wenn ja, wie viele?
- Welche
Straßenzüge waren davon betroffen?
- Wie oft musste die
Ringstraße im Anfragezeitraum gesperrt/teilgesperrt werden
(aufgeschlüsselt nach Tagen)?
- Bei wie vielen
Versammlungen im Jahr 2021 mussten die Veranstalter_innen eine Versammlung
an einen anderen Ort außerhalb des Schutzbereichs einer anderen
Versammlung verlegen?
- Wie viele Versammlungen,
welche die Teilnahme von Vertreter_innen ausländischer Staaten,
internationaler Organisationen und anderer Völkerrechtssubjekten
beinhalten, wurden im Jahr 2021 gem § 2 Abs 1a VslgG angemeldet?
- Wie viele Versammlungen
wurden 2021 untersagt, weil sie der politischen Tätigkeit von
Drittstaatsangehörigen dienen und den anerkannten
internationalen Rechtsgrundsätzen und Gepflogenheiten oder den
völkerrechtlichen Verpflichtungen, den demokratischen Grundwerten oder
außenpolitischen Interessen der Republik Österreich
zuwiderlaufen?