9673/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.02.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Versammlungsgesetz

 

Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ist eine wesentliche Grundlage einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft und muss daher geschützt werden. Gerade die Novelle des Versammlungsgesetzes im Jahr 2017 hat die Rechtslage für die Anmeldung und Abhaltung von Demonstrationen und Kundgebungen wesentlich verschärft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Versammlungen gab es im Jahr 2021 gesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern? 
    1. Wie viele davon waren Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen?
  1. Wie viele Versammlungen wurden im Jahr 2021 untersagt? Aus welchen Gründen? (Bitte um Auflistung nach einzelner Versammlung!)
    1. Wie viele davon waren Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen?
  1. Wie viele Versammlungen wurden im Jahr 2021 aufgelöst? Aus welchen Gründen? (Bitte um Auflistung nach einzelner Versammlung!)
    1. Wie viele davon waren Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen?
  1. Wie viele Versammlungen wurden im Jahr 2021 untersagt bzw. aufgelöst, weil sie im Schutzbereich einer anderen, rechtmäßigen Versammlung stattfinden hätte sollen? (§ 7a Abs 4 VslgG)
    1. Wie viele der untersagten Versammlungen hatten ähnliche Anliegen als die, in deren Schutzbereich sie stattfinden sollten?
  1. Gab es im Jahr 2021 in Wien Untersagungen von Versammlungen aufgrund einer absehbaren Beeinträchtigung des Straßenverkehrs?
    1. Wenn ja, wie viele?
    2. Welche Straßenzüge waren davon betroffen?
    3. Wie oft musste die Ringstraße im Anfragezeitraum gesperrt/teilgesperrt werden (aufgeschlüsselt nach Tagen)?
  1. Bei wie vielen Versammlungen im Jahr 2021 mussten die Veranstalter_innen eine Versammlung an einen anderen Ort außerhalb des Schutzbereichs einer anderen Versammlung verlegen?
  2. Wie viele Versammlungen, welche die Teilnahme von Vertreter_innen ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und anderer Völkerrechtssubjekten beinhalten, wurden im Jahr 2021 gem § 2 Abs 1a VslgG angemeldet?
  3. Wie viele Versammlungen wurden 2021 untersagt, weil sie der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dienen und den anerkannten internationalen Rechtsgrundsätzen und Gepflogenheiten oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen, den demokratischen Grundwerten oder außenpolitischen Interessen der Republik Österreich zuwiderlaufen?