Eingelangt am 04.02.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an
den Bundesminister für Finanzen
betreffend Auskünfte
aus dem Kontenregister im Jahr 2021
Abgabenbehörden haben
seit 1. Oktober 2016 die Möglichkeit, Einschau in das Kontenregister und
in Bankkonten zu nehmen. In besonderen Fällen, wenn also begründete
Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Steuerpflichtigen bestehen, kann der
Abgabenbehörde mit Genehmigung durch eine_n Einzelrichter_in beim
Bundesfinanzgericht auch Einschau in die Konten/Depots bei Kreditinstituten
gewährt werden. Dies beispielsweise dann, wenn relevante Bankbelege trotz
Aufforderung durch die Abgabenbehörde nicht vorgelegt werden. Die Einschau
muss vorab angekündigt werden, wobei dem/der Steuerpflichtigen Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben ist. Außerdem muss das Auskunftsverlangen der
Abgabenbehörde zusammen mit der Niederschrift über die Anhörung
des/der Steuerpflichtigen und einer Begründung dem Bundesfinanzgericht
vorgelegt werden. Dieses entscheidet darüber binnen drei Tagen mit
Beschluss. Zugriffe von Behörden auf Kontodaten stellen einen Eingriff in
die Privatsphäre der Bürger_innen dar. Derartige Maßnahmen sind
daher mit großer Sorgfalt einzusetzen, da sonst das berechtigte Interesse
am Schutz privater Daten auf der Strecke bleibt.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Wie oft wurden im Jahr
2021 den Staatsanwaltschaften für strafrechtliche Zwecke gem § 4
Abs 1 Z 1 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
- Wie oft wurden im
Jahr 2021 den Strafgerichten für strafrechtliche Zwecke gem § 4
Abs 1 Z 1 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
- Wie oft wurden im Jahr
2021 den Finanzstrafbehörden für finanzstrafrechtliche Zwecke
gem § 4 Abs 1 Z 2 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister
erteilt?
- Wie oft wurden im Jahr
2021 dem Bundesfinanzgericht für finanzstrafrechtliche Zwecke gem
§ 4 Abs 1 Z 2 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
- Wie oft wurden im Jahr
2021 den Abgabenbehörden des Bundes für abgabenrechtliche Zwecke
gem § 4 Abs 1 Z 3 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister
erteilt?
- Wie oft wurden im
Jahr 2021 dem Bundesfinanzgericht für abgabenrechtliche Zwecke gem
§ 4 Abs 1 Z 3 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
- Wie oft wurden im Jahr
2021 den Abgabenhörden in Verfahren zur Veranlagung der
Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer oder der Umsatzsteuer gem
§ 4 Abs 5 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
- Wie oft wurde im Jahr
2021 von Abgabepflichtigen die Gelegenheit zur Stellungnahme gem § 4
Abs 5 KontRegG ergriffen?
- Wie oft wurde im
Jahr 2021 von den Abgabenbehörden gem § 9 KontRegG beim
Bundesfinanzgericht um Bewilligungen von Auskunftsverlangen (§ 8
KontRegG) angesucht?
- Wie oft wurde die
Bewilligung erteilt?
- Welche Behörde war
jeweils Antragsteller?
- Wie oft wurde im
Jahr 2021 von den Abgabenhörden gem § 9 KontRegG beim
Bundesfinanzgericht in Verfahren zur Veranlagung der Einkommensteuer, der
Körperschaftsteuer oder der Umsatzsteuer um Bewilligungen von
Auskunftsverlangen (§ 8 Abs 3 KontRegG) angesucht?