9678/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.02.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie
betreffend "Evaluierung" der S18
Das Nein zum Lobautunnel in Wien lässt befürchten, dass eine baldige Umsetzung der Bodensee-Schnellstraße S18 wieder in weite Ferne rückt. Auch hier läuft eine sogenannte „Evaluierung" durch das Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).
Das gegenständliche Projekt dient der Entlastung zahlreicher Landes- und Gemeindestraßen von den täglichen Staus beim Transit aus der und in die Schweiz. Obwohl der Verkehr zwischen den beiden Staaten ein beträchtliches Ausmaß erreicht hat, wartet Vorarlberg nun seit Jahrzehnten auf eine leistungsfähige Entlastung durch eine Verbindung der Autobahnen im unteren Rheintal, die mehrere Gemeinden an der Grenze vom massiven Grenzverkehr entlasten würde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird die „Evaluierung" durchgeführt?
2. Wer führt konkret diese Evaluierung durch?
a. Wird das Vorhaben intern durch Expert:innen des BMK geprüft?
b. Wenn nein, welche externen Sachverständigen wurden herangezogen?
c. Auf welche Weise und nach welchen Kriterien wurden diese Sachverständigen ausgewählt?
d. Nach welchen Kriterien wurde die Methodik der „Evaluierung“ festgelegt?
3. Welchen Vorteil hat eine im gesetzesfreien Raum durchgeführte „Evaluierung“ gegenüber der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorgaben der UVP-RL bzw. einer naturschutzrechtlich erforderlichen Alternativprüfung?
4. Wurde seitens der Ministerin oder nachgeordneter weisungsberechtigter Personen eine Weisung erteilt, um das Projekt S18 zu verzögern oder gar zu verhindern?
a. Wenn ja, durch wen und an wen ist eine solche Weisung erfolgt?
5. Welche Rechte kommen in Bezug auf die “Evaluierung“ den betroffenen Bürger:innen zu? Wie wird die Öffentlichkeit eingebunden?
6. Welche Rechte kommen im Rahmen dieser "Evaluierung" den betroffenen Gemeinden zu?
7. Welche Rechte kommen im Rahmen dieser "Evaluierung" dem Land Vorarlberg zu?
8. Welche Möglichkeiten bestehen nach der geltenden Rechtslage, die Ergebnisse der „Evaluierung“ zu bekämpfen?
9. Welchen rechtlichen Genehmigungsstand hat die S18 (wir bitten um genaue Anführung des derzeitigen Verfahrensstandes mit Datum des ergangenen Bescheides, der erhobenen Rechtsmittel, Entscheidungen über die eingebrachten Rechtsmittel und Rechtskraft)?
10. Werden im Rahmen der "Evaluierung" Trassenalternativen für die S18 untersucht?
a. Wenn ja, wie verlaufen diese?
11. Wie lange hat die Auswahl der jetzt „evaluierten“ Trasse bereits gedauert?
12. Wie beurteilt die BMK die von ihr angeordnete „Evaluierung“ im Verhältnis zum Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V- Gesetz), BGBl. I Nr. 96/2005? Kommt die strategische Bewertung von Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur nicht nach den geltenden rechtlichen Vorgaben der Bundesregierung als Kollegialorgan zu, und nicht der Ministerin im Alleingang? Welchen zusätzlichen Nutzen erwartet sich die Ministerin von einer „Evaluierung“?
13. Welchen wesentlichen objektiven Nutzen erwartet die BMK von einer im gesetztesfreien Raum durchgeführten „Evaluierung“ gegenüber den gesetzlich vorgesehenen Genehmigungsverfahren?
14. Wurde die „Evaluierung“ angeordnet, um die S18 zu verzögern oder zu verhindern? Welche Rechtsmittel kann die ASFINAG, welche die anderen Parteien der durchzuführenden Genehmigungsverfahren ergreifen, um die Ergebnisse der „Evaluierung“ durch unabhängige Gerichte prüfen zu lassen?
15. Wie bringt das BMK den Umstand mit der Rechtsstaatlichkeit in Einklang, dass die Ergebnisse der von ihr angeordneten rechtsraumfreien „Evaluierung“ die gesetzlich vorgesehenen Genehmigungsverfahren präjudizieren und die zur Prüfung zuständigen Behörden unsachlich beeinflussen werden?
16. Wann war der Baubeginn, die Verkehrsfreigabe und Baufertigstellung für die S18 vorgesehen, bevor die Weisung erteilt wurde beabsichtigt?
a. Wann wird der Baubeginn, die Verkehrsfreigabe und die Baufertigstellung nach dieser Weisung erfolgen, sofern die „Evaluierung“ positiv ausfällt?
b. Zu welchen Verzögerungen wird es bei dem Bauprojekt kommen?
c. Welche Schritte plant die Ministerin, um im Falle der positiven „Evaluierung“ den durch die Verzögerung bewirkten Umweltschaden zu kompensieren?
17. Wurden Ausschreibungen für das Vorhaben gestoppt, verzögert, verteuert oder die Auflage der Ausschreibung verhindert?
a. Um welche Ausschreibungen handelt es sich?
b. Welches Auftragsvolumen haben diese Ausschreibungen?
c. Wurden im Vorfeld der Weisung die Haftungsfragen und
Ausfallsentschädigungen bei den einzelnen Beauftragungen geklärt und zu welchem Ergebnis ist man bei der Klärung bei den einzelnen Ausschreibungen gekommen?
18. Wie hoch waren die gesamten finanziellen Aufwendungen mit dem heutigen Stand, die für das Projekt S18 für Planung, Genehmigungsverfahren, Untersuchungen getätigt wurden? (Wir bitten um tabellarische Aufschlüsselung.)
19. Sollte die Evaluierung derS18 zu einem negativen Ergebnis kommen, gibt es aus heutiger Sicht (noch) ein Alternativprojekt, das in den bisherigen Trassenauswahlprozessen nicht bereits geprüft und beurteilt wurde?
a. Wenn ja, wie sieht dieses aus?
b. Wenn nein, wie will die Ministerin die Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung dann umsetzen?
c. Bis wann könnte dieses fertiggestellt werden?
d. Wer trägt die Mehrkosten (auch für Gesundheit- und Umweltschäden), die durch die „Evaluierung“ verursacht wurden?