9679/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.02.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Entsendungen zur EMA
Nach medialer Abhandlung der Nachbesetzung der Medizinmarktaufsicht in der Agentur für Ernährungssicherheit, zeigt sich, dass die Besetzung nicht nur Auswirkungen in österreichischen Behörden haben wird. DI Dr. Christa Wirthumer-Hoche, bisherige Abteilungsleiterin ist gleichzeitig Vorsitzende des Management Boards der EMA. Dieser Posten ist allerdings nicht automatisch mit der Entsendung durch Österreich in die EMA einhergehend, sondern durch eine Wahl seitens des EMA Boards. Der Platz in der EMA könnte auch durch das bisherige Ersatzmitglied eingenommen werden, allerdings ist fraglich, ob die von Österreich entsandte Person bei einer Neubesetzung ebenso den prestigeträchtigen Vorsitz erhalten wird.
Klar ist jedenfalls, dass die gerüchteweise gehandelte Nachfolgerin (vgl 9617/J) gemäß der Richtlinien der EMA (1) für drei Jahre lang nicht dem EMA-Managment-Board angehören kann. Nachdem es aber jedenfalls im Interesse der Republik sein muss, dass die Medizinmarktaufsicht des Landes eng mit der Medizinmarktaufsicht durch die EMA verknüpft oder eben im Ideallfall in einer Person zusammengefasst sein muss, stellen sich Fragen nach der Nachfolge Wirthumer-Hoches in der EMA.
(1) (https://www.ema.europa.eu/en/documents/other/policy-58-european-medicines-agency-policy-handling-competing-interests-management-board-members_en.pdf)
Die Stellenausschreibung "Geschäftsfeldleitung Medizinmarktaufsicht" enthält in der Aufzählung der Aufgaben auch den Punkt "Teilnahme und Vertretung bei internationalen Gremien". Hier stellt sich die Frage, ob rechtzeitig überprüft worden ist, welche Compliancevorschriften hier zu beachten sind und wo eventuell cooling off-Phasen (abseits der EMA) vorgegeben sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Ist vorgesehen, dass diese Person auch als Member of the Pharmaceutical Committee entsendet wird?
i. Falls ja: Welche Kriterien gibt es für die Bewerbung um eine Entsendung bei der EMA?
ii. Ist vorgesehen, dass diese Person auch als Member of the Pharmaceutical Committee entsendet wird?
iii. Falls nein: warum nicht und auf welcher Basis wird die Nachfolge ausgewählt?