969/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.02.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landwirtschaft/Regionen und Tourismus

betreffend österreichische Rolle bei der Lockerung von EU-Importtoleranzen bei Pestizidrückständen

 

Laut Recherchen der Umweltorganisation Global 2000 - mit Verweis auf interne Mitteilungen der EU Kommission - haben sich mehrere Staaten für die Lockerung von EU-Importtoleranzen bzgl. Pestizidrückständen ausgesprochen, darunter auch Österreich. Diese Toleranzgrenzen sollen verhindern, dass mit Pestizidrückständen belastete Nahrungsmittel (gemäß Zulassungsbestimmungen innerhalb der EU) nicht innerhalb Europas verkauft werden können. Eine Lockerung könnte dementsprechend Lebensmittelimporte ermöglichen, welche nicht den gesundheitlichen Standards der EU entsprechen. Konkret geht es bei den Kommissionsdokumenten um eine Sitzungen des PAFF Committees am 26. bzw. 27. September 2018.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wer hat Österreich bei dieser Sitzung am 26. bzw. 27. September 2018 vertreten?

2.    Welche Position hat Österreich bei dieser Sitzung bezüglich Toleranzen bei Pestizidrückständen eingenommen?

3.    Entsprach diese Position jener der Bundesministerin?

4.    Wurde eine derartige Positionierung dem Nationalrat gemäß § 31b NR-GO kommuniziert?

5.    Entspricht die Darstellung von GLOBAL 2000 bzw. des Kommissionsdokuments den Tatsachen aus Sicht des BMLRT?

6.    Wie steht das BMLRT bzw. die Bundesministerin zu einer entsprechenden Lockerung der Toleranzen?

7.    Welche Folgen hätte eine derartige Lockerung der Toleranzen aus Sicht des BMLRT?

8.    Wie ist diesbezüglich der derzeitige Verhandlungsstand auf EU Ebene?