9694/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.02.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Alois Kainz

und weiterer Abgeordneten

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Folgeanfrage Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes

 

 

Der Anfragesteller übermittelte bereits eine Anfrage zu diesem Thema, jedoch blieben sämtliche Fragen offen.

 

Laut ÖAMTC müsste das amtliche Kilometergeld schon seit 2017 um mindestens 15 Prozent mehr ausmachen. In den vergangenen 12 Monaten ist der Spritpreis für die Autofahrer aber noch einmal explodiert und liegt derzeit bei 1,35 Euro für Super und 1,50 Euro für Super plus! Das sind um 8,50 Euro mehr für eine durchschnittliche Tankfüllung!

 

Nichtsdestotrotz beträgt das amtliche Kilometergeld bereits seit Juli 2008 für Pkw und Kombis 0,42 Euro pro Kilometer. Für Motorfahrräder und Motorräder beträgt es 0,24 Euro und ein Mitfahrer bringt 0,05 Euro pro Kilometer zusätzlich. Für Fahrräder beträgt es sogar sage und schreibe 0,38 Euro pro Kilometer.

 

Das Kilometergeld im Sinne der Reisegebührenvorschrift 1955 (RGV) soll nach § 1 Abs. 1 RGV den Mehraufwand abdecken, der durch die Benützung eines eigenen Kraftfahrzeuges anfällt. Dieser Mehraufwand umfasst insbesondere die Kosten für den benötigten Kraftstoff, Park- und Garagierungskosten, kilometerbezogene Wertminderung des Kraftfahrzeuges sowie Verschleiß von Reifen und anderen Verschleißteilen. Die Kosten für all diese Ausgaben sind über die Jahre stetig gestiegen und steigen auch künftig immer weiter, wie man an der derzeitigen Spritpreisentwicklung sieht. Das einzige was nicht gestiegen ist, ist das amtliche Kilometergeld. „Das bedeutet aber, dass alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch diese gestiegenen Kosten selbst zu tragen haben und sie damit gleichsam ihre Arbeitgeber finanziell unterstützen müssen“, kritisiert die Arbeiterkammer bereits seit einigen Jahren. Die extremen Kostensteigerungen sollten daher auch durch die Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes abgegolten werden. 

 

Das amtliche Kilometergeld ist in der Reisegebührenvorschrift 1955 geregelt. Gemäß § 78 ist mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes die Bundesregierung, in Angelegenheiten jedoch, die nur den Wirkungsbereich eines Bundesministers betreffen, dieser Bundesminister betraut.

 

 

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.     Warum wurde das amtliche Kilometergeld seit Jahren nicht erhöht?

2.     Entspricht das derzeitige amtliche Kilometergeld aus Ihrer Sicht noch dem ursprünglichen Zweck als Pauschalabgeltung für Kosten, die aus dem Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges für dienstliche Fahrten entstehen?

a.) Kann durch das derzeitige amtliche Kilometergeld der entstandene Mehraufwand tatsächlich noch gedeckt werden?

3.     Wie rechtfertigen Sie die Tatsache, dass das Kilometergeld für Fahrräder 0,38 Euro beträgt und somit sogar höher ist, als jenes für Motorfahrräder und Motorräder?

a.) Planen Sie hier zumindest eine Anpassung für Motorfahrräder und Motorräder an das Kilometergeld für Fahrräder?

4.     Planen Sie generell die Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes?

a.) Wenn ja, wann?

b.) Wenn ja, auf welchen Betrag soll es erhöht werden?

c.) Wenn nein, warum nicht?

5.     Gab es in Bezug auf die Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes schon Gespräche im Ministerrat?

a.) Wenn ja, in welcher bzw. in welchen Sitzungen wurde darüber gesprochen?

b.) Wenn ja, was wurde konkret besprochen?

c.) Wenn nein, warum nicht?

6.     Planen Sie noch in dieser Legislaturperiode die Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes für Kraftfahrzeuge sowie für Motorfahrräder und Motorräder?

a.) Wenn ja, wann soll die Erhöhung tatsächlich kommen?

b.) Wenn nein, warum nicht?

7.     Wenn Sie für das amtliche Kilometergeld nicht zuständig sind,

a.)   welches Ressort ist aus ihrer Sicht hierfür zuständig und wie begründet sich diese Zuständigkeit?

b.)   Aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für Finanzen in der XXII. GP die Regierungsvorlage 1066 d.B. eingebracht, mit der u.a. die Reisege-bührenvorschrift 1955 geändert wurde?