9697/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.02.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Steuerliche Einbußen bei Beschäftigten in Kurzarbeit

Folgender Bericht wurde in der Tageszeitung „Krone“ am 31. Jänner 2022 veröffentlicht:

STEUERLICHE EINBUSSe

Urlaubsgeld: Kurzarbeitern droht wieder Kürzung

Ein Bericht in der „Krone“ hat 2020 verhindert, dass Beschäftigte in Kurzarbeit weniger Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekamen. Die Notregelung dagegen ist aber ausgelaufen, es drohen nun wieder Kürzungen, warnen Personalverrechnungsexperten vom „Vorlagenportal“.

Auch bei Kurzarbeit stehen Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu, und es werden begünstigt nur 6 Prozent Lohnsteuer abgezogen. Da jedoch der Kurzarbeitslohn geringer ist als der Normalbezug, sinkt die Basis für diese begünstigte Besteuerung, so Birgit Kronberger und Rainer Kraft, Geschäftsführer von „Vorlagenportal.at“.

Nettoverlust von Hunderten Euro möglich
Dadurch rutscht ein Teil der Sonderzahlungen in die höhere normale Steuerklasse des Mitarbeiters. Das kann einen Nettoverlust von Hunderten Euro ausmachen. In den beiden vorigen Jahren wurde dies nach „Krone“-Anregung durch eine Anhebung der steuerbegünstigten Basis repariert. Die Experten fordern, dass die Notregelung auch heuer gelten soll.

Steuerliche Einbuße - Urlaubsgeld: Kurzarbeitern droht wieder Kürzung | krone.at

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1)   Wie beurteilen Sie als Arbeitsminister diesen drohenden Nettoverlust von mehreren hundert Euro für 2020 und 2021 für Arbeitnehmer, die sich in Kurzarbeit befunden haben?

2)   Werden Sie gemeinsam mit Arbeitsminister Dr. Martin Kocher und Sozialminister Dr. Wolfgang Mückstein an einer rechtlichen „Sanierung“ dieser Ungerechtigkeit arbeiten, um hier eine umgehende Abstellung dieser Ungerechtigkeit zu sorgen?

3)   Wenn nein, warum nicht?

4)   Wenn ja, welchen Maßnahmen werden Sie im Steuerrecht bzw. gemeinsam mit sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtliche Korrekturen, die durch BMSGPK und BMA beizusteuern sind, einleiten, um hier eine „Sanierung“ durchzusetzen?