9700/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.02.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Schnedlitz
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Kosten für Rechtsgutachten
Im Zuge der Covid-19 Situation sahen sich die Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit einer Vielzahl von Rechtsfragen auseinandergesetzt. Die Minister fielen in dieser Zeit auch durch diverse Fehler, von Formalfehlern bis hin zu Brüchen des Verfassungsrechts, auf: So wurde im Frühjahr 2020 etwa ein Erlass mit einer Verordnung verwechselt, weshalb die vermeintlich verordnete Maskenpflicht in Geschäften nicht in Geltung treten konnte und so wurden diverse verordnete Maßnahmen der Bundesminister vom Verfassungsgerichtshof als rechts- bzw. verfassungswidrig aufgehoben.
Eine wichtige Rolle dabei spielen vor allem Rechtsgutachter - meist Verfassungsjuristen - die mit ihrer Expertenmeinung die Regierung unterstützen und mit öffentlichen Auftritten die Maßnahmen vor dem Volk rechtfertigen sollen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1) Wie viele und welche Rechtsgutachten, rechtliche Stellungnahmen, Rechtsmeinungen etc., wurden von Jänner 2020 bis inklusive Jänner 2022 vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bei ministeriumsfremden, natürlichen und juristischen Personen in Auftrag gegeben?
2) Wer waren die jeweiligen Auftragnehmer?
3) Wann wurden die jeweiligen Gutachten, Stellungnahmen etc. in Auftrag gegeben?
4) Wie lauteten die (Kern-)Rechtsfragen der jeweiligen Gutachten, Stellungnahmen etc.?
5) Wie hoch waren die jeweiligen Kosten der einzelnen Rechtsgutachten, Stellungnahmen etc.?