9707/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.02.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Klimaschutz,
Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend B317-Planungsstopp ist rechtswidrig
Nach dem Aus für den Ausbau der Friesacher Straße (B317) durch Ministerin Leonore Gewessler liegt jetzt ein brisantes Rechtsgutachten auf dem Tisch.
Im November hat Verkehrs- und Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Zuge der Evaluierung österreichweiter Straßenbauvorhaben der Asfinag auch das Aus für den Sicherheitsausbau der Friesacher Straße B317 (von Scheifling in der Steiermark bis nach St. Veit-Nord) verkündet. Das Land Kärnten will diese Entscheidung auf keinen Fall hinnehmen und hat bereits im Dezember den renommierten Verfassungsjuristen Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Dieses sollte die Frage klären, ob die Ministerin überhaupt befugt gewesen ist, das bereits laufende und im Bundesstraßengesetz verankerte Projekt zur Planung des Sicherheitsausbaus einseitig aus Klimaverträglichkeitsgründen zu stoppen? Weiters sollte geklärt werden, ob die Asfinag aufgrund vertraglicher Regelungen bereits eine Verpflichtung entstanden ist, die Übernahme für den Ausbau voranzutreiben?
Jetzt liegt das Gutachten des Juristen auf dem Tisch. "Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass die Ministerin rechtswidrig gehandelt und ihre Kompetenzen ganz klar überschritten hat", sagt Straßenbaureferent Landesrat Martin Gruber (ÖVP). Im Gutachten, das der Kleinen Zeitung vorliegt, heißt es wörtlich: "Die zuständige Bundesministerin ist nicht befugt, in das operative Geschäft der Asfinag in der Form einzugreifen, dass sie geplante Straßenbauvorhaben – im konkreten Fall den Sicherheitsausbau der B317 – einseitig stoppen kann." Weiters heißt es, dass durch die Aufnahme ins Bundesstraßengesetz die gesetzliche Verpflichtung bestehe, "die dort angeführten Bundes- und Schnellstraßen möglichst zeitnah zu realisieren. Es besteht daher für die Bundesministerin die rechtliche Verpflichtung, den Sicherheitsausbau der B317 weiter voranzutreiben".
Das Land Kärnten überlegt sich jetzt, rechtlich gegen den Stopp des Ausbaus vorzugehen. In Betracht kommen eine Amtshaftungsklage gegen die Ministerin und zivilrechtliche Schritte gegen die Asfinag. Die Schadenersatzansprüche können sich laut Gutachten auf alle Kosten beziehen, die dem Land Kärnten durch weitere Verzögerungen des Sicherheitsausbaus erwachsen. "Ein Rechtsstreit ist aber nicht unser Ziel", sagt Gruber. "Unser Ziel ist es, dass die Planungen wieder aufgenommen werden." Man werde die Ministerin jetzt neuerlich zu einem Lokalaugenschein auf die unfallträchtige B317 einladen und das Gespräch suchen. Bis Mitte Feber wolle man ihr Zeit einräumen. Bis dahin müsse die Ministerin zu diesem Thema parlamentarische Anfragen beantworten. Aus ihren Antworten würden sich dann weitere Schritte ergeben.
Wirtschaftsreferent Landesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) bekräftigt ebenfalls die immense Bedeutung des Ausbaus dieser unfallträchtigen Strecke und spricht von einer "katastrophalen Fehlentscheidung", welche man sowohl politisch als auch gegebenenfalls rechtlich bekämpfen werde.
Matthias Zernatto, stellvertretender Landesdirektor des ÖAMTC, spricht sich ebenfalls klar für einen Ausbau aus. Die S37/B317 von Klagenfurt zur Landesgrenze "entspricht nicht den heutigen Sicherheitsstandards", sagt er. Es fehlen sowohl Pannenstreifen als auch Mitteltrennungen. "Es gibt dringenden Handlungsbedarf", sagt er.
Astrid Maria Legner, Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Kärnten, verweist auf eine jüngst durchgeführte Umfrage unter den Mitgliedern: So hätten 78 Prozent der Unternehmer gesagt, dass eine Absage für sie negative Auswirkungen hätte. Über 50 Prozent beanstanden den Straßenzustand bis St. Veit, über 70 Prozent den Zustand der B 317 (ab St. Veit-Nord bis Landesgrenze).
Die B317 gehört zu den unfallträchtigen Strecken Kärntens. In den vergangenen 20 Jahren hat es allein hier über 340 Unfälle mit 529 Verletzten und 17 Todesopfern gegeben. 25.000 Fahrzeuge sind täglich auf der S37/B317 von Klagenfurt bis zur Landesgrenze unterwegs, wobei eine Verlagerung des Schwerverkehrs auf diese Strecke festgestellt wurde.
FPÖ-Parteichef Erwin Angerer fordert Landesrat Gruber zum sofortigen Handeln auf: "Statt zu einem Lokalaugenschein einzuladen, muss das Land die Ministerin auffordern, für die sofortige Freigabe des B317-Ausbaus zu sorgen. Wenn das nicht geschieht, sind rechtliche Schritte einzuleiten."“
https://www.kleinezeitung.at/kaernten/6094677/Ministerin-unter-Zugzwang_B317Planungsstopp_Gutachten-stellt
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachstehende
ANFRAGE
1. Wie rechtfertigen Sie sich im Zusammenhang mit dem Gutachten von Verfassungsjurist Peter Bußjäger, wonach sie mit dem Stopp der B317 rechtswidrig gehandelt und Ihre Kompetenzen überschritten haben?
2. Mit welcher Befugnis haben Sie als zuständige Bundesministerin in das operative Geschäft der Asfinag eingegriffen, um den Sicherheitsausbau der B317 einseitig zu stoppen?
3. Wie rechtfertigen Sie den Stopp des Ausbaus im Zusammenhang mit seiner Aufnahme ins Bundesstraßengesetz, durch welche die gesetzliche Verpflichtung bestehe, die dort angeführten Bundes- und Schnellstraßen möglichst zeitnah zu realisieren?
4. Sehen Sie sich rechtlich verpflichtet, den Sicherheitsausbau der B317 weiter voranzutreiben?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Wenn ja, warum stoppen Sie diesen?
7. Wenn ja, warum handeln Sie gegen das Bundesstraßengesetz?
8. Sehen Sie sich rechtlich dazu verpflichtet, den Sicherheitsausbau anderer Bundes- und Schnellstraßen weiter voranzutreiben?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. Wenn ja, welche treiben Sie voran?
11. Welche Stellungnahme geben Sie bezüglich der Ihnen drohenden Amtshaftungsklage und der zivilrechtlichen Schritte gegen die Asfinag ab?
12. Welche Stellungnahme geben Sie betreffend die drohende Amtshaftungsklage ab?
13. Welche Erfolgsaussichten räumen Sie dieser drohenden Amtshaftungsklage ein?
14. Wie werden Sie sich im Falle einer Amtshaftungsklage verteidigen?
15. Welche Stellungnahme geben Sie bezüglich des dem Bundesland Kärnten erwachsenen Schadens durch den Baustopp ab?
16. Wie hoch schätzen Sie diesen Schaden (in Bezug auf Transporteinbußen, Sicherheitseinbußen, wirtschaftlicher Schaden Privater und Kosten, die dem Land Kärnten durch weitere Verzögerungen des Sicherheitsausbaus erwachsen) ein?
17. Mit welchen Schadenersatzansprüchen rechnen Sie?
18. Warum messen Sie dem Ausbau dieser unfallträchtigen Strecke keine Bedeutung bei?
19. Wie begründen Sie diesen Standpunkt in diesem Zusammenhang?
20. Welche Stellungnahme geben Sie gegenüber der Feststellung ab, wonach die Strecke nicht den heutigen Sicherheitsstandards entspricht?
21. Wie verantworten Sie es in diesem Zusammenhang, dass in den vergangenen 20 Jahren allein hier über 340 Unfälle mit 529 Verletzten und 17 Todesopfern gegeben hat?
22. Welche politischen und ideologischen Ziele verfolgen Sie durch den Stopp des Ausbaus dieser Strecke?
23. Können Sie es ausschließen, dass es sich dabei lediglich um ideologisch motivierte Ziele betreffend Klimaschutz handelt?
24. Geben Sie in diesem Zusammenhang dem vermeintlichen Klimaschutz den Vorzug gegenüber der Sicherheit der Streckennutzer?