971/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.02.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten David Stögmüller, Agnes Prammer, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Causa Eurofighter - Airbus nennt Namen der Geldempfänger

BEGRÜNDUNG

Am 19. Februar 2020 wurde auf APA-Anfrage bekannt, dass der Eurofighter-
Hersteller Airbus die Namen der 14 Geldempfänger*innen, an die im Zuge des Eurofighterkaufs erst kürzlich eingestandene Zahlungen in Höhe von 55 Millionen
Euro flössen, der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nannte.
Airbus sagt in Richtung WKStA diesbezüglich folgendes:
„Die entsprechenden
Namen und die einzelnen Zahlungen sind der Staatsanwaltschaft in Wien bereits seit Jahren bekannt“

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Hat Airbus die 14 Namen an die WKStA tatsächlich bekannt gegeben?

a.    Wenn Ja, wann?

2.    Sind Ihnen oder der Staatsanwaltschaft die Namen der 14 Geldempfänger bekannt?

a.    Wenn Ja, seit wann?

b.    Wenn Ja, wie viele Namen waren bereits vor der jetzt durch Airbus erfolgten Mitteilung bekannt?

c.    Wenn Ja, gegen wie viele davon wird bereits ermittelt? Und seit wann?

3.    Wurden die Namen von Airbus durch selbständiges Herantreten an die
WKStA genannt, oder auf Anfrage der WKStA an Airbus?

4.    Decken sich die bisherigen Ermittlungsergebnisse der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft über die Namen der Geldempfänger mit jenen,
die von Airbus genannt wurden?

5.    Wurden zu allen 14 Namen konkrete Geld- bzw. Sachleistungen genannt?

a.    Falls Nein, wurden zu einzelnen Personen der 14 Betroffenen Geld- bzw. Sachleistung genannt?

b.    Wie hoch ist der Geld- bzw. Sachbetrag, der jeweils zu den einzelnen
Namen genannt wurde.

c.    Wie hoch ist die Summe der genannten Geld- oder Sachleistungen?

6.    Wurde bereits gegen die von Airbus genannten Personen in dieser Causa ermittelt, bevor die Namen jetzt genannt wurden?

a.    Wenn Ja, wie ist der Verhandlungsstand?

b.    Wenn Ja, gegen wie viele Personen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

c.    Wenn Ja, wurden gegen betroffene Personen Verfahren bereits
eingestellt?