972/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.02.2020
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Dr. Reinhard Bösch, Michael Schnedlitz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend neue Erkenntnisse in der Causa Eurofighter

 

 

Im Rahmen einer Einigung mit den Justizbehörden in Frankreich, Großbritannien und den USA gab der Rüstungskonzern Airbus Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem Eurofighter-Verkauf 2003 an die Republik Österreich zu. Laut „Profil“ steht eine Summe von 55 Millionen Euro an politischen Zuwendungen im Raum, welche an 14 Einzelpersonen, Berater oder Organisationen geflossen sein soll (https://www.profil.at/wirtschaft/politische-zuwendungen-eurofighter-gestaendnis-11338785).

 

Obgleich Personen und Firmen in den Akten anonymisiert sind, wird im „Profil“ ausgeführt, dass es sich in einem Fall „allem Anschein nach um den früheren EADS-Lobbyisten Erhard Steininger“ handelt. Als zweiter Fall wird offenbar die Zahlung Steiningers an die Firma von Anna Maria Frühstück-Wolf, der Frau des damaligen Kommandanten der Luftstreitkräfte Erich Wolf, angeführt. Hierzu wurden Ermittlungen in Österreich bereits geführt und eingestellt.

 

Laut „Kronen Zeitung“ wurden die 14 natürlichen oder juristischen Personen den österreichischen Behörden von der Eurofighter-Herstellerfirma Airbus bekannt gegeben, ebenso wie die einzelnen Zahlungsströme. Wörtlich heißt es in dem Bericht vom 19.02.2020 (https://www.krone.at/2101056):

 

„Die entsprechenden Namen und die einzelnen Zahlungen sind der Staatsanwaltschaft in Wien bereits seit Jahren bekannt“, wurde betont: „Ungeachtet dessen haben wir heute auf Nachfrage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien die Namen der 14 Empfänger und die Höhe der einzelnen Zahlungen der Behörde genannt.“


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

  1. Wann und auf welchem Weg haben die zuständigen Beamten (SC, GL usw.) Ihres Ministeriums bzw. die für das Eurofighter-Verfahren zuständige Staatsanwaltschaft von den Ergebnissen der Einigung zwischen Airbus und den amerikanischen, britischen und französischen Behörden erfahren?

 

  1. Wann und auf welchem Weg haben Sie davon erfahren?
  2. Gab es diesbezüglich Informationen an österreichische Justizbehörden, die von ausländischen Behörden übermittelt wurden?
    1. Wenn ja, wann und von welchen Behörden wurden diese übermittelt?
    2. Wenn ja, auf wen bzw. auf welche Sachverhalte bezogen sich diese Informationen?
  3. Gab es von ausländischen Ermittlungsbehörden in der Causa Eurofighter Amtshilfeersuchen an österreichische Ermittlungsbehörden?
    1. Wenn ja, von welchen Ländern und welchen Behörden?
    2. Wenn ja, welche Sachverhalte umfassten diese Amtshilfeersuchen?
  4. Gab es von der StA Wien (als diese noch mit den Ermittlungen betraut war) Amtshilfeersuchen in andere Staaten?
    1. Wenn ja, wie viele?
    2. Wenn ja, an welche Behörden?
    3. Wenn ja, welche Sachverhalte waren betroffen?
  5. Wurden der WKStA von der StA Wien sämtliche den Kreis der 14 Personen und Organisationen betreffenden Akten inklusive der Vorhalte zur Verfügung gestellt?
    1. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
    2. Wenn nein, warum nicht?
    3. Wenn nein, gab es durch die WKStA bereits den Versuch diese Akten über ein Amtshilfeverfahren zu bekommen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

                                        ii.    Wenn nein, warum wurde dieser Versuch unterlassen?

  1. Wurde von der StA Wien gegen die 14 Personen bzw. Organisationen ermittelt?
    1. Wenn ja gegen wie viele?
    2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    3. Wenn ja, wegen welcher strafrechtsrelevanten Tatbestände?
    4. Wenn ja, wie viele dieser Verfahren wurden bereits durch die StA Wien abgeschlossen?
    5. Wenn ja, wie viele der abgeschlossenen Verfahren mündeten jeweils in einer Einstellung, einer Anklage, einer Verurteilung bzw. in einer sonstigen Erledigung?
    6. Wenn nein, warum nicht?
  2. Wurden offene Verfahren gegen den Kreis der 14 Personen oder Organisationen Anfang 2019 an die WKStA übergeben?
    1. Wenn ja, wie viele?
    2. Wenn ja, wie viele davon wurden in der Zwischenzeit abgeschlossen
    3. Wenn ja, wie viele der abgeschlossenen Verfahren mündeten jeweils in einer Einstellung, einer Anklage, einer Verurteilung bzw. in einer sonstigen Erledigung?
  3. Warum muss sich die WKStA die Namen der 14 Personen bzw. Organisationen besorgen, wenn diese doch schon seit Jahren im Akt sein müssten?
  4. Um welche konkreten Vorfälle handelt es sich im Kontext der Zahlungen an die erwähnten 14 Personen oder Organisationen?
  5. Wie viele dieser Vorfälle waren oder sind bereits Teil von Ermittlungen in Österreich gewesen?
  6. Waren sämtliche Vorfälle bereits den Justizbehörden bekannt oder konnten diese durch die jüngste Übermittlung durch Airbus bzw. die Informationen aus den USA neue Erkenntnisse oder Anhaltspunkte gewinnen?
  7. Hat die WKStA nach dem Erhalt der von Airbus übermittelten Unterlagen neue Ermittlungsschritte gesetzt?
    1. Wenn ja, welche?
  8. Wie viele der 14 Personen wurden oder werden als Beschuldigte geführt?
  9. Welche natürlichen und/oder juristischen Personen sind mit welchen Zahlungsflüssen in Verbindung zu bringen?
  10. Bei wie vielen jener Vorfälle, die bereits Teil von Ermittlungsverfahren waren, wurden die Verfahren eingestellt?
  11. Gegen wie viele der genannten Personen, kann keine Anklage wegen Verjährung erhoben werden?
  12. Gegen wie viele Personen konnte oder kann nicht mehr im vollem Umfang wegen teilweiser Verjährung Anklage erhoben werden?
  13. Wegen welcher strafrechtsrelevanten Tatbestände konnte oder kann nicht mehr Anklage erhoben werden?
  14. Wegen welcher strafrechtsrelevanten Tatbestände wird noch Anklage erhoben?
  15. Wegen welcher Delikte wird von der WKStA weiter ermittelt?
  16. Waren die Aussagen von Sektionschef Pilnacek in einer Dienstbesprechung vom 1. April 2019 mit der WKStA („Ich mach‘ ein Auge zu, und wir stellen irgendwelche Dinge ein.“, „Setzt euch zusammen und daschlogt’s es!“) auch auf Verfahren gegen einen oder mehrere Verdächtige oder Beschuldigte aus dem Kreis der 14 Personen und Organisationen bezogen, die Geldbeträge empfangen haben sollen?
    1. Wenn ja, auf welche?
    2. Wenn ja, wegen welcher strafrechtsrelevanten Tatbestände?
    3. Wenn ja, gegen welche konkreten Personen oder Organisationen?
  17. Welche Initiativen werden Sie nun in Hinblick auf die in Österreich noch offenen Verfahren in der Causa Eurofighter setzen?