9720/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.02.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend: Bestellung von Stephan Tauschitz zum Leiter des LVT Kärnten
In den vergangenen Tagen wurde die Bestellung des Leiters im Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) in Kärnten, Stephan Tauschitz, breit in den Medien besprochen, nachdem der ehemalige ÖVP Klubobmann im Kärntner Landtag auch in den Jahren 2008 und 2010 auf dem Ulrichsbergtreffen, das weithin als Treffen von Alt- und Neonazis bekannt ist, gesprochen hatte. In diesen Zeitraum fiel auch die Absage der Teilnahme des Bundesheers am Ulrichsbergtreffen durch den damaligen Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ)[1], der damit die eindeutige Prägung des Treffens in der öffentlichen Debatte beförderte.
Dass die Teilnahme an diesem berüchtigten Treffen, für Wellen sorgt, ist insbesondere deshalb nachvollziehbar, weil Tauschitz als Leiter des LVT Kärnten auch einen Blick auf rechtsextreme Entwicklungen im Bundesland haben muss und keinen noch so kleinen Anschein von Berührungspunkten haben darf. Somit braucht er aber einen objektiven Blick auf das Ulrichsbergtreffen und die rechtsextremen Umtriebe in dessen Umfeld – ob dieser gegeben ist, lassen seine mehrfachen Auftritte dort und die veröffentlichte Stellungnahme dazu bezweifeln. Die Kritik des Kärntner Landeshauptmanns[2], der Israelitischen Kultusgemeinde[3], oder auch von SOS Mitmensch an seiner Bestellung verstärken die Zweifel an der Eignung von Tauschitz auf jeden Fall.
Zugleich muss im Zusammenhang mit der Besetzung aber auch auf eine weitere Facette hingewiesen werden, die die Entscheidung für ihn zumindest in einem schiefen Licht erscheinen lässt, insbesondere seit dem Bekanntwerden der Sideletter der türkis-grünen Bundesregierung. Die Zuständigkeit für die Bestellung des/der Leiter*in des LVT liegt in der Kompetenz des – seit Jahren durch die ÖVP geführten – Innenministeriums. Die Tätigkeit als Klubobmann der Kärntner Volkspartei im Landtag lässt keinen Zweifel an einer klaren Parteizugehörigkeit von Stephan Tauschitz zu.
Dass bereits wenige Tage nach der Bestellung die Wogen so hochgehen, lassen eine Eignung für das Amt des LVT-Leiters fraglich erscheinen, immerhin sind hierbei nicht nur sensible Themenfelder verantwortungsbewusst zu bearbeiten, sondern zudem auch gutes Einvernehmen mit vielen Partner*innen herzustellen. Pikant ist, dass noch im Jänner 2021, im Rahmen der Präsentation der BVT-Reform, vom damaligen Innenminister Nehammer eine erweiterte Vertrauenswürdigkeitsprüfung und mehr Transparenz sowie Objektivität von Postenbesetzungen versprochen wurde[4] – nun ist der Einfluss der ÖVP bei Besetzungen im Staatsschutz jedoch erneut klar sichtbar und jeder Posten mehr oder weniger eindeutig der Volkspartei zugeschlagen worden. Nachdem es hinsichtlich der Postenbesetzungen durch das Innenministerium bereits eine Reihe an grundsätzlichen Fragen gibt, stellen die unterfertigten Abgeordneten zur konkreten Bestellung von Stephan Tauschitz folgende
Anfrage
1) Wie viele Bewerber*innen gab es für die Funktion des/der Leiter*in des LVT Kärnten?
2) Haben im Rahmen der Bewerbungsfrist oder darüber hinaus Bewerber*innen ihre Bewerbungen zurückgezogen?
a. Wenn ja: Wie viele und aus welchen Gründen?
3) Können Sie ausschließen, dass die Bewerber*innen die ihre Bewerbungen zurückgezogen haben, dies getan haben, weil sie politisch unter Druck gesetzt wurden?
a. Wenn ja: Wodurch können Sie die Ausübung von (politischem) Druck auf die Bewerber*innen ausschließen?
b. Wenn ja: was werden sie in Hinkunft tun um zu überprüfen, ob bei Einzelbewerbungen für Leitungsfunktionen nicht allfällige parteipolitische Einflussnahmen im Vorfeld vorliegen?
c. Wenn nein: Werden Sie interne Ermittlungen anordnen, um die Personalentscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit insbesondere auf allfällige parteipolitische Einflussnahmen hin zu überprüfen?
4) Gab es in Ihrem Ressort Interventionen für eine*n Bewerber*in für die Leitung des LVT Kärnten?
a. Wenn ja: Durch wen und für welche*n Bewerber*in?
b. Wenn ja: Wie werden Sie in Zukunft sicherstellen, dass derartige Interventionen einem transparenten und nachvollziehbaren Bestellungsprozess Platz machen?
c. Wenn nein: Wie können Sie sicherstellen, dass es keine Interventionen zugunsten von Stephan Tauschitz gegeben hat?
d. Wenn nein: Ist es üblich, dass für derartige Spitzenpositionen nur Einzelbewerbungen vorliegen?
5) Erkennen Sie in den Auftritten von Stephan Tauschitz beim Ulrichsbergtreffen eine Unvereinbarkeit mit seiner Funktion als Leiter des LVT?
a. Wenn ja: Wieso wurde er dann auf den Posten des Leiters des LVT Kärnten bestellt?
b. Wenn ja: Wie werden Sie darauf reagieren?
c. Wenn nein: Warum erkennen Sie hinsichtlich der als neonazistisch bekannten Ulrichsberggesellschaft, die die Treffen ausrichtet und der Aufgabe des LVT-Chefs extremistische Tendenzen zu beobachten und zu verhindern keine Unvereinbarkeit?
6) Können Sie sicherstellen, dass es beim Leiter des LVT Kärnten keine Nähe zu rechtsextremem Gedankengut gibt?
a. Wenn ja: Wie?
7) Die Bediensteten des Verfassungsschutzes müssen sich nach § 2a des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes einer Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung unterziehen, bevor sie ihren Dienst antreten. Wurde diese auch bei Stephan Tauschitz durchgeführt?
a. Falls nein: Warum nicht?
b. Falls ja: Wurde darin seine Teilnahme am Ulrichsbergtreffen erwähnt?
c. Falls ja: Wurden die hohen ÖVP-Funktionen bzw. die ÖVP-Mitgliedschaft bewertet?
8) Was waren die konkreten Ergebnisse, die bei der Vertrauenswürdigkeitsprüfung zu Tage gebracht wurden und hatten diese Einfluss auf die Bestellung von Stephan Tauschitz?
[1] https://www.derstandard.at/story/1250691154947/ulrichsberg-darabos-sagt-teilnahme-des-bundesheeres-ab
[2] https://kurier.at/politik/inland/tauschitz-am-ulrichsberg-weiterhin-aufruhr-um-lvt-kaernten-leiter/401897636
[3] https://twitter.com/DeutschOskar/status/1490046558066425857
[4] https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=53665A66495836786B69493D