9731/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.02.2022
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ANFRAGE
der Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Türkis-Grüner „Sideletter“ zur Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden
Neben der Zukunft des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) und der Bestellung des ÖVP-Spitzenbeamten Dr. Ulrich Herzog zum Sektionschef der Sektion III steht auch die seinerzeitige Gesetzesnovelle betreffend Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden im begründeten Verdacht, Resultat eines türkis-grünen „Sideletters“ gewesen zu sein.
Zur Erinnerung an die im Herbst 2020 stattgefundene Diskussion rund um das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz:
FPÖ – Wurm: Grüne Parlamentsfraktion zeigt hässliches Gesicht des Konzern-Lobbyismus
Novelle zum Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz ist weiterer grüner Sündenfall
„Im gestrigen Ausschuss für Konsumentenschutz hat die grüne Parlamentsfraktion wieder einmal das hässliche Gesicht des Konzern-Lobbyismus gezeigt. Bei der Novelle zum Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz wurde mit Wissen und Willen der Grünen einfach die Zuständigkeit der weisungsungebundenen Bundeswettbewerbsbehörde bei Verbraucherschutzverfahren ausgehebelt und stattdessen das weisungsgebundene Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen gesetzlich bevollmächtigt“, erklärte heute FPÖ-Konsumentenschutzsprecher NAbg. Peter Wurm.
„Den Konzernlobbyisten in der ÖVP war das beherzte Agieren der Bundeswettbewerbsbehörde unter Direktor Theo Thanner immer wieder ein Dorn im Auge. Thanners Behörde scheute in der Vergangenheit auch nicht vor Verfahrensschritten gegen führende ÖVP- und Sebastian Kurz-Unterstützer im Wirtschaftsbereich zurück, wenn es darum ging, Verbraucherinteressen zu schützen und den Wettbewerb in Österreich zu gewährleisten. Das hat der Bundeswettbewerbsbehörde jetzt offensichtlich einen Platz auf der ‚schwarzen Liste‘ des ÖVP-Wirtschaftsflügels verschafft und man schritt zur Abstrafung im Zuge der Novelle zum Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz“, so Wurm.
„Von der ÖVP, insbesondere dem Hochfinanz- und Konzernflügel haben wir uns als FPÖ nichts anderes erwartet. Dass aber die Grünen, allen voran die Abgeordnete Elisabeth Götze, die Kompetenzverschiebung in Verbraucherschutzverfahren von der Bundeswettbewerbsbehörde zum Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen mit der Frage eines ‚Vertrauens‘ in die jeweiligen Behörden erklären, hat endgültig zur Demaskierung des kleineren Regierungspartners geführt. Wenn man sich bei den Grünen Fragen des ‚Vertrauens‘ stellt, dann ist man sehr schnell bei Fragen der behördlichen Willfährigkeit, der verbotenen Intervention, ja sogar des Amtsmissbrauchs. Denn auf was soll ein Normadressat in der Gedankenwelt der grünen Konzern-Lobbyisten ‚vertrauen‘, etwa darauf, dass die Behörde schön brav wegschaut, wenn es um Gesetzeswidrigkeiten geht? Hier haben die Grünen einmal mehr die Maske fallen lassen, und sich in die ÖVP-Kolonne des potentiellen Machtmissbrauchs, der Rechtsbeugung und der hemmungslosen Durchsetzung eigener politischer und ökonomischer Interessen eingereiht“, so der FPÖ-Konsumentenschützer weiter.
„Für uns besteht im Zusammenhang mit dieser kompetenzrechtlichen Ho-Ruck-Aktion zu Lasten der Bundeswettbewerbsbehörde und zu Gunsten des in der ÖVP-Weisungskette des Wirtschaftsministeriums stehenden Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen einmal mehr der ‚Anfangsverdacht‘ potentieller zukünftiger Rechtsbeugungen und Gesetzesverstöße. Und bei diesen Vorgängen werden wir den zuständigen grünen Konsumentenschutzminister, aber auch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen unter politische, aber auch rechtliche Dauerobservation stellen. Sollte hier auch nur der geringste Anlass durch die Organwalter im Konsumentenschutzministerium, im Wirtschaftsministerium oder im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen gesetzt werden, dann werden wir nicht nur parlamentarisch, sondern auch durch entsprechende Erhebungsberichte und Sachverhaltsdarstellungen gegenüber den Justizbehörden auf volle Aufklärung dringen“, so Wurm abschließend.[1]
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1) Hat Sie Ihr Vorgänger Bundesminister a.D. Rudolf Anschober über die Existenz eines „Sideletter“ bzw. einer Nebenabsprache betreffend, Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden, informiert?
2) Wenn ja, wann?
3) Wenn nein, warum nicht?
4) Haben Sie aus den durch Ihren Vorgänger Bundesminister a.D. Rudolf Anschober an Sie weitergeleiteten Aktenkonvolut betreffend Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden Kenntnis von einem solchen „Sideletter“ bzw. einer solchen Nebenabsprache?
5) Wie bewerten Sie generell konsumentenschutzpolitisch die Tatsache, dass man Konsumentenschutzagenden an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen abgetreten hat?
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201112_OTS0133/fpoe-wurm-gruene-parlamentsfraktion-zeigt-haessliches-gesicht-des-konzern-lobbyismus