9746/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.02.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Follow-up Prozess zur dritten universellen Menschenrechtsüberprüfung in Österreich

 

Der Universal Periodic Review (UPR), oder die universelle Menschenrechtsüberprüfung, des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen wurde 2006 ins Leben gerufen, um die Menschenrechte weltweit zu stärken. Alle 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen werden regelmäßig in einem komplexen Vorgang untersucht. Pro Jahr schaffen die Vereinten Nationen die Überprüfung von etwa 40 Ländern, d. h. jedes Land wird alle 4,5 Jahre überprüft. Beim UPR handelt es sich um ein sogenanntes „Peer-Review“-Verfahren. Das bedeutet, es ist ein System der Überprüfung von Staaten durch Staaten. Jeder einzelne der Mitgliedstaaten der UNO wird im Rahmen des UPR-Zyklus von allen anderen Staaten hinsichtlich seiner Menschenrechtsprobleme überprüft.

Den Ausgangspunkt für die Überprüfung bilden drei Berichte: Ein Bericht kommt vom Staat selbst, der überprüft wird, einer vom Hochkommissariat für Menschenrechte und einer setzt sich aus Berichten der Zivilgesellschaft zusammen. Das Herzstück des UPR-Verfahrens ist ein dreistündiger interaktiver Dialog zwischen einer Delegation des betreffenden Staates und der UPR-Arbeitsgruppe, in welcher Delegierte aller 47 Mitgliedsstaaten des Menschenrechtsrats Einsitz nehmen. Für die Überprüfung jedes Staates hat eine sogenannte Troika die Federführung, d.i. eine Gruppe von drei Delegierten von zufällig ausgewählten Staaten. Diese drei Berichterstatter_innen verfassen einen Bericht zu den Ergebnissen des Dialogs. Der Bericht enthält die definitiven Empfehlungen sowie die zustimmende oder ablehnende Stellungnahme des betreffenden Staates zu jeder einzelnen Empfehlung. Der Bericht der Troika wird dann in der folgenden Plenarsitzung des UNO-Menschenrechtsrats nochmals zur Diskussion gestellt und verabschiedet.

Im nächsten Prüfungszyklus, der nach vier Jahren beginnt, wird der Schwerpunkt auf den Umsetzungsstand der angenommenen Empfehlungen gelegt. Die Umsetzung der Empfehlungen kann zu einer tatsächlichen Stärkung und Verbesserung der Menschenrechte in dem jeweiligen Land führen.


 

Am 22. Jänner 2021 fand in Österreich die dritte universelle Menschenrechtsüberprüfung statt. Um die angenommenen Empfehlungen aus der dritten UPR Österreichs umzusetzen, braucht es einen wirksamen und transparenten Follow-up Prozess, der die Zivilgesellschaft effektiv einbindet.
 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wie ist der Follow-Up Prozess zum dritten UPR Österreichs genau gestaltet?
  2. Welche Stellung nimmt Ihr Ressort im Zuge des Follow-Up Prozesses ein? Nimmt Ihr Ressort eine koordinierende Tätigkeit ein?
    1. Wenn nein, wer ist in Österreich federführend im Follow-Up Prozess? 
  1. Welche Schritte unternimmt Ihr Ressort um den Follow-Up Prozess (auch in den anderen Ressorts) voranzutreiben?
  2. Überprüft Ihr Ressort die Umsetzungen der Empfehlungen? 
    1. Sollte es zu einer unzureichenden Umsetzung der Empfehlungen kommen, was unternimmt Ihr Ressort in diesem Fall? 
  1. Wie stellt Ihr Ressort im Allgemeinen sicher, dass es zu einem wirksamen Follow-Up Prozess kommt?
  2. Steht Ihr Ressort in Bezug auf den Follow-Up Prozess zum dritten UPR Österreichs in Austausch mit der UNO?