9749/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.02.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Follow-up Prozess zur dritten universellen Menschenrechtsüberprüfung in Österreich

Der Universal Periodic Review (UPR), oder die universelle Menschenrechtsüberprüfung, des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen wurde 2006 ins Leben gerufen, um die Menschenrechte weltweit zu stärken. Alle 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen werden regelmäßig in einem komplexen Vorgang untersucht. Pro Jahr schaffen die Vereinten Nationen die Überprüfung von etwa 40 Ländern, d. h. jedes Land wird alle 4,5 Jahre überprüft. Beim UPR handelt es sich um ein sogenanntes „Peer-Review“-Verfahren. Das bedeutet, es ist ein System der Überprüfung von Staaten durch Staaten. Jeder einzelne der Mitgliedstaaten der UNO wird im Rahmen des UPR-Zyklus von allen anderen Staaten hinsichtlich seiner Menschenrechtsprobleme überprüft.

Den Ausgangspunkt für die Überprüfung bilden drei Berichte: Ein Bericht kommt vom Staat selbst, der überprüft wird, einer vom Hochkommissariat für Menschenrechte und einer setzt sich aus Berichten der Zivilgesellschaft zusammen. Das Herzstück des UPR-Verfahrens ist ein dreistündiger interaktiver Dialog zwischen einer Delegation des betreffenden Staates und der UPR-Arbeitsgruppe, in welcher Delegierte aller 47 Mitgliedsstaaten des Menschenrechtsrats Einsitz nehmen. Für die Überprüfung jedes Staates hat eine sogenannte Troika die Federführung, d.i. eine Gruppe von drei Delegierten von zufällig ausgewählten Staaten. Diese drei Berichterstatter_innen verfassen einen Bericht zu den Ergebnissen des Dialogs. Der Bericht enthält die definitiven Empfehlungen sowie die zustimmende oder ablehnende Stellungnahme des betreffenden Staates zu jeder einzelnen Empfehlung. Der Bericht der Troika wird dann in der folgenden Plenarsitzung des UNO-Menschenrechtsrats nochmals zur Diskussion gestellt und verabschiedet.

Im nächsten Prüfungszyklus, der nach vier Jahren beginnt, wird der Schwerpunkt auf den Umsetzungsstand der angenommenen Empfehlungen gelegt. Die Umsetzung der Empfehlungen kann zu einer tatsächlichen Stärkung und Verbesserung der Menschenrechte in dem jeweiligen Land führen.

Am 22. Jänner 2021 fand in Österreich die dritte universelle Menschenrechtsüberprüfung statt. Um die angenommenen Empfehlungen aus der dritten UPR Österreichs umzusetzen, braucht es einen wirksamen und transparenten Follow-up Prozess, der die Zivilgesellschaft effektiv einbindet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Welche Austauschformate gibt es mit der Zivilgesellschaft zum Thema Asyl?
    1. Wie regelmäßig finden Austauschformate zu welchen Themenbereichen in welcher Form statt?
    2. Welche Organisationen oder andere Akteur_innen sind jeweils Teil davon?
    3. Wann hat der letzte Austausch zu welchem Thema in welcher Form stattgefunden?

                                          i.    Welche Organisationen oder andere Akteur_innen haben daran teilgenommen?

    1. Welche Ergebnisse ergaben diese jeweils wann und wie sind diese in Ihre Arbeit eingeflossen?
    2. Wenn es keine Austauschformate dazu gibt:

                                          i.    Warum nicht?

                                        ii.    Sind Austauschformate zu diesen Themen geplant?

1.    Wenn ja, welche mit welchen Akteur_innen jeweils wann?

  1. Welche Austauschformate gibt es mit der Zivilgesellschaft zum Thema unabhängige Rechtsberatung für Asylwerber_innen?
    1. Wie regelmäßig finden diese in welcher Form statt?
    2. Welche Organisationen oder andere Akteur_innen sind Teil davon?
    3. Wann hat der letzte Austausch in welcher Form stattgefunden?

                                          i.    Welche Organisationen oder andere Akteur_innen haben daran teilgenommen?

    1. Welche Ergebnisse ergaben diese jeweils wann und wie sind diese in Ihre Arbeit eingeflossen?
    2. Wenn es keine Austauschformate dazu gibt:

                                          i.    Warum nicht?

                                        ii.    Sind Austauschformate zu diesen Themen geplant?

1.    Wenn ja, welche mit welchen Akteur_innen jeweils wann?

    1. Welche Akteur_innen sind Teil des Qualitätsbeirats?

                                          i.    Welche Empfehlungen hat der Qualitätsbeirat bisher an Sie herangetragen?

  1. Welche Austauschformate gibt es mit der Zivilgesellschaft zum Thema Polizeigewalt?
    1. Wie regelmäßig finden Austauschformate zu welchen Themenbereichen in welcher Form statt?
    2. Welche Organisationen oder andere Akteur_innen sind Teil davon?
    3. Wann hat der letzte Austausch in welcher Form stattgefunden?

                                          i.    Welche Organisationen oder andere Akteur_innen haben daran teilgenommen?

    1. Welche Ergebnisse ergaben diese jeweils wann und wie sind diese in Ihre Arbeit eingeflossen?
    2. Gibt es ein Austauschformat bezüglich der Errichtung einer Beschwerdestelle zur Beendigung von und Rechtsschutz bei Polizeigewalt?

                                          i.    Wenn ja, wann hat der Austausch jeweils wann in welcher Form mit welchen Akteur_innen stattgefunden?

                                        ii.    Was waren jeweils die Ergebnisse?

1.    Welche Maßnahmen setzten Sie bzw. planen Sie aufgrund der jeweiligen Ergebnisse umzusetzen?

                                       iii.    Wenn es keine Austauschformate dazu gibt:

1.    Warum nicht?

2.    Sind Austauschformate zu diesen Themen geplant?

  1. Welche Austauschformate gibt es mit der Zivilgesellschaft zum Thema Bekämpfung von Racial Profiling?
    1. Wie regelmäßig finden diese in welcher Form statt?
    2. Welche Organisationen oder andere Akteur_innen sind Teil davon?
    3. Wann hat der letzte Austausch in welcher Form stattgefunden?

                                          i.    Welche Organisationen oder andere Akteur_innen haben daran teilgenommen?

    1. Welche Ergebnisse ergaben diese jeweils wann und wie sind diese in Ihre Arbeit eingeflossen?
    2. Wenn es keine Austauschformate dazu gibt:

                                          i.    Warum nicht?

                                        ii.    Sind Austauschformate zu diesen Themen geplant?

                                       iii.    Wenn ja, welche mit welchen Akteur*innen jeweils wann?

  1. Welche Austauschformate gibt es mit der Zivilgesellschaft zum Thema Beendigung von Folter?
    1. Wie regelmäßig finden diese in welcher Form statt?
    2. Welche Organisationen oder andere Akteur_innen sind Teil davon?
    3. Wann hat der letzte Austausch in welcher Form stattgefunden?

                                          i.    Welche Organisationen oder andere Akteur_innen haben daran teilgenommen?

    1. Welche Ergebnisse ergaben diese jeweils wann und wie sind diese in Ihre Arbeit eingeflossen?
    2. Wenn es keine Austauschformate dazu gibt:

                                          i.    Warum nicht?

                                        ii.    Sind Austauschformate zu diesen Themen geplant?

                                       iii.    Wenn ja, welche mit welchen Akteur*innen jeweils wann?

  1. Welche Austauschformate gibt es mit der Zivilgesellschaft zu den Auswirkungen von COVID-19 auf den Menschenrechtsschutz?
    1. Wie regelmäßig finden diese in welcher Form statt?
    2. Welche Organisationen oder andere Akteur_innen sind Teil davon?
    3. Wann hat der letzte Austausch in welcher Form stattgefunden?

                                          i.    Welche Organisationen oder andere Akteur_innen haben daran teilgenommen?

    1. Welche Ergebnisse ergaben diese jeweils wann und wie sind diese in Ihre Arbeit eingeflossen?
    2. Wenn es keine Austauschformate dazu gibt:

                                          i.    Warum nicht?

                                        ii.    Sind Austauschformate zu diesen Themen geplant?

                                       iii.    Wenn ja, welche mit welchen Akteur_innen jeweils wann?