9751/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.02.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend des Kostenersatz nach dem Epidemiegesetz aufgrund abgesonderter Mitarbeiter
In einer Presseaussendung Anfang Dezember 2021 kritisierte die Wirtschaftskammer Kärnten das Chaos bei der Ausstellung von Corona-Bescheiden, das angeblich zu Mehrkosten in Milliardenhöhe führen würde. „Neben dem Chaos mit den PCR-Tests und dem de-facto-Zusammenbruch der Kontakt-Nachverfolgung ist es die verspätete Bescheiderteilung für abgesonderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Firmen hohe Mehrkosten beschert. Denn nur mit einem behördlichen Bescheid können Firmen den Kostenersatz nach dem Epidemiegesetz geltend machen.“ „Das beeinträchtigt betriebliche Abläufe massiv und erschwert die Rückerstattung der Lohnkosten, worauf die Betriebe nach dem Epidemiegesetz Anspruch haben“, so WK-Präsident Jürgen Mandl. Die offenen Forderungen der heimischen Arbeitgeber würden mittlerweile in die Millionen gehen.[1]
„Wird ein Mitarbeiter abgesondert, hat der Unternehmer diesem den Lohn entsprechend dem Entgeltfortzahlungsgesetz auch während der Absonderung auszuzahlen. Mit der Auszahlung erwirbt der Arbeitgeber einen Anspruch auf Vergütung des während der Absonderung ausbezahlten Lohnes. Dieser Vergütungsanspruch umfasst auch den Dienstgeberanteil in der gesetzlichen Sozialversicherung. Voraussetzung dafür ist, dass die Behörde einen sogenannten Absonderungsbescheid erlassen hat.“[2]
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
folgende
ANFRAGE
1) Wie viele Unternehmen haben im November und Dezember 2021 den Kostenersatz nach dem Epidemiegesetz aufgrund abgesonderter Mitarbeiter geltend gemacht? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich)
2) Wie viele Anträge haben diese Unternehmen insgesamt gestellt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich)
3) Wie viele Unternehmen haben im Jänner und Feber 2022 den Kostenersatz nach dem Epidemiegesetz aufgrund abgesonderter Mitarbeiter geltend gemacht? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich)
4) Wie viele Anträge haben diese Unternehmen insgesamt gestellt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich)
5) Wie viele Unternehmen haben im November und Dezember 2021 den Kostenersatz nach dem Epidemiegesetz aufgrund abgesonderter Mitarbeiter genehmigt und ausbezahlt bekommen? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich)
a) Wie hoch war die ausbezahlte Summe? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich)
6) Wie viele Fälle davon wurden nicht genehmigt, warum und um welche Auszahlungssumme hätte es sich gehandelt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich)
7) Wie viele Unternehmen haben im Jänner und Feber 2022 den Kostenersatz nach dem Epidemiegesetz aufgrund abgesonderter Mitarbeiter genehmigt und ausbezahlt bekommen? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich)
a) Wie hoch war die ausbezahlte Summe? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich)
8) Wie viele Fälle davon wurden nicht genehmigt, warum und um welche Auszahlungssumme hätte es sich gehandelt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich)
9) Wurden mittlerweile alle offenen Forderungen für November und Dezember 2021 ausbezahlt?
a) Wenn ja, bis wann waren sie ausbezahlt?
b) Wenn nein, warum nicht und wie lange wird es noch dauern, bis alle Forderungen beglichen sind?
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211203_OTS0088/kaerntens-wirtschaftskammerpraesident-mandl-chaos-bei-corona-bescheiden-kosten-unternehmen-unsummen
[2] https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/entschaedigung-verdienstentgang-absonderung.html#heading_Ein_Mitarbeiter_wurde_abgesondert