9753/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.02.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend die Beschädigungen in den Räumen der Akademie der bildenden Künste

 

 

Laut eines Artikels vom "Kurier" vom 26.01.2022 soll es nach Beendigung der dreijährigen Sanierungsmaßnahmen in manchen Räumen der Akademie der bildenden Künste so aussehen, als wären nie Aufwendungen i.H.v. Euro 70 Millionen in eine Sanierung geflossen.

Besonders hervorgehoben wurde die detailverliebte und aufwendige Ausgestaltung und Bemalung mancher Räume. Der Lehrbetrieb der Universität ging aber offensichtlich eher achtlos mit dem Prachtbau um. Bereits jetzt nach einem Semester sehen manche Parkettböden aus, als ob sie nie eine Sanierung erlebt hätten. Auch am Mauerwerk und an den Türen finden sich teils erhebliche Beschädigungen, die vom Rektorat als Umzugsschäden abgetan wurden.

Die Arbeitsräume scheinen in der Benutzung unzureichend oder gar nicht gegenüber Farbspritzern und anderweitigen Beschädigungen geschützt zu werden. Ein teils respektloser Umgang mit dem Gebäude mitsamt Inventar ist zu erkennen.

Ob die für viel Geld sanierten Böden für diese Art der Benutzung tauglich und letztendlich wirtschaftlich tragbar sind, ist zu bezweifeln.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nachstehende 

 

 

 

Anfrage

 

1.     Wann wurde die letzte Auflistung der Beschädigungen in der Akademie der bildenden Künste gemacht?

1.1      Wenn noch nicht vorhanden, wann wird die nächste Bestandsaufnahme der Beschädigungen durchgeführt werden?

2.     Wie viele Beschädigungen sind zum heutigen Tage bekannt?

3.     Auf wie viele Räume erstrecken sich die Beschädigungen?

4.     Um welche Art der Beschädigungen handelt es sich?

5.     Wie viele der Beschädigungen sind jeweils als leicht, mittel oder schwer zu beziffern?

6.     Wie viele der Beschädigungen können jeweils nach Unachtsamkeit, Vandalismus oder unvermeidbar kategorisiert werden?

7.     Wie hoch werden die Kosten der Beseitigung der bekannten Beschädigungen geschätzt?

8.     Wie lange soll die erneute Sanierung dauern, um alle erfassten Beschädigungen zu beheben und wann soll diese beginnen?

9.     Wird der Universitätsbetrieb durch die Behebung der Beschädigungen beeinträchtigt?

10.  Warum wurden die „Umzugsschäden“ an Wänden und Türen nach über einem halben Jahr noch nicht behoben?

11.  Sind diese angeblichen „Umzugsschäden“ auf den Umzug zurückzuführen oder sind sie vielmehr während des universitären Betriebes entstanden?

12.  Konnten Verursacher der Beschädigungen ausfindig gemacht werden?

13.  Wurden schadenersatzrechtliche Ansprüche gegen die Verursacher geltend gemacht?

14.  Ist seitens der Universitätsleitung geplant, die aufwendig sanierten Wände, Türen und Böden vor übermäßiger Abnutzung, mutwilliger Beschädigung oder gar Vandalismus zu schützen?

15.  Kann im Hinblick auf die enormen Beschädigungen und die Aufwendungen zur Sanierung von Euro 70 Millionen von einem geeigneten Ort für die Universität gesprochen werden oder ist ein eigens errichteter Zweckbau nicht passender?

16.  Kann das Lehrpersonal wegen Verletzung der Aufsichtspflicht für die Beschädigungen in den Räumen verantwortlich gemacht werden?