976/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.02.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Brandstätter, Dr. Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Grenzschutz Assistenzeinsatz

 

Ende 2017 gab es laut den Vereinten Nationen (UNO) weltweit fast 260 Millionen Migrant_innen, ein Plus von fast 50 Prozent gegenüber 2000. Expert_innen erwarten, dass bis Mitte des Jahrhunderts die Heimat von Millionen Menschen aufgrund des Klimawandels unbewohnbar sein wird – bis 2100 wird ein geschätzte Viertels Milliarde Menschen migrieren bzw. flüchten müssen.

Als Antwort auf diese Herausforderungen haben die Vereinten Nationen unter federführender Mitarbeit österreichischer Diplomat_innen den „Globalen Pakts für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ erarbeitet, aus dem die Bundesregierung im letzten Moment aber ausgestiegen ist.

Statt internationaler Zusammenarbeit setzt das Regierungsprogramm verstärkt auf den Schutz der Binnengrenze, der im Falle von größeren Menschenbewegungen wohl mit Assistenzeinsätzen des Bundesheeres zu gewährleisten wäre.

Am 28.1.2020 berichtete die Tageszeitung Kurier, dass an der serbisch-ungarischen Grenze Warnschüsse auf eine Gruppe von etwa 60 Migrant_innen und Flüchtlingen abgegeben wurden. Auch in Österreich birgt die Verlagerung des Migrationsmanagements von internationalen Foren zur Grenze das Risiko einer ähnlichen Militarisierung an unseren Grenzen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.    Im Falle einer Wiederholung der Situation von 2015, als eine große Zahl von hauptsächlich syrischen Kriegsflüchtlingen an Österreichs Außengrenzen den regulären Grenzschutz überlastete, kann das Bundesheer zur Planung auf Vergleichswerte aus 2015 zurückgreifen? Wurde der Assistenzeinsatz von 2015-16 (und/oder späterer Jahre) analysiert?

a.    Welche Kosten hat der Grenzassistenzeinsatz 2015-16 verursacht?

b.    Aus den Budgets welcher Ministerien wurden diese gedeckt (bitte um Aufschlüsselung nach Ministerium)?

2.    In Anbetracht der angespannten Budgetlage des Bundesheeres: verfügt das Heer über das benötigte Gerät, um einen Einsatz in einer Größenordnung zu gewährleisten, der die Mittel von Polizei/Grenzwache übersteigt?

a.    Welche Aufgaben hat das Bundesheer 2015-16 erfüllt, die über die Kapazitäten der Grenzpolizei hinausgingen?

b.    Welches Gerät wurde 2015-16 zum Einsatz gebracht?

c.    Hat eine Analyse der Assistenzeinsätze Mängel oder Unzulänglichkeiten im Materialbestand des Bundesheeres aufgezeigt?

3.    Das Regierungsprogramm und mehrere Anmerkungen von Mitgliedern der Bundesregierung sehen vor, eine Wiederholung der Situation von 2015-16 zu verhindern und signifikante Flüchtlings- und Migrationsbewegungen an der Grenze aufzuhalten. Was für Maßnahmen sieht das Bundesheer vor, um diese politische Vorgabe zu erreichen?

a.    Gibt es Einsatzpläne, um bei hoher Anzahl von emigrierenden bzw. flüchtenden Zivilisten, inklusive Kindern, Frauen, kranken, ältlichen, gebrechlichen und behinderten Personen diese Menschen an der Grenze zu registrieren und entsprechend zu versorgen?

b.    Ist angedacht, dass das Bundesheer gegebenenfalls Waffengewalt einsetzt, um Regierungsvorgaben hinsichtlich des Grenzschutzes erfüllen zu können?

c.    Wenn nein, was sind die Alternativpläne?

4.    Nachbarländer wie Ungarn und Italien setzen ihrerseits auf restriktive Maßnahmen gegen Migration und Flüchtlinge. Sollte eine signifikante Zahl von Migrant_innen bzw. Flüchtlingen aus einem dieser Nachbarstaaten an Österreichs Grenzen gelangen, aber trotz geltender Rechtsprinzipien (sicheres Erstankunftsland) und Abkommen aufgrund der Weigerung dieser Staaten in diese nicht zurückkehren können, wie planen Sie damit umzugehen?