9760/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.02.2022
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Anfrage

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Belastung der Exekutivarbeit durch diverse Vereinstätigkeiten

 

In Österreich gibt es diverse Vereine, die sich in Bezug auf kriminelle Fremde für deren Menschenrechte, Betreuung und „Resozialisierung“ einsetzen.

Auf der Homepage des Vereins Derad ist zum Beispiel zu lesen:

„Beratung, Interventionsgespräche, Betreuung, Seminare, Workshops, Weiterbildung, Ausstiegsbegleitung, Abklärungsgespräche und Gefährdungseinschätzung.

Extremismusprävention in Justizanstalten, Betreuung von Personen, die nach Paragraph 278b und c verurteilt wurden oder angeklagt sind.

Vorträge, Seminare und Workshops zu Antisemitismus, Interkulturelle Kompetenz, politischer Extremismus, Geschichte des Islam und religiöser Extremismus. Wissenschaftliche Studien zu Extremismus.“

dIn diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

1.    Wurden die Häftlinge 2020 und 2021 nach wie vor von den Vereinen „ARGE Rechtsberatung“ und „Verein Menschenrechte Österreich“ in rechtlich u/o sozialen Belangen beraten?

a.    Wenn nein, von wem wurden die Häftlinge beraten?

2.    Gibt es noch andere Vereine die 2020 und 2021 in der Beratung der Häftlinge tätig waren?

a.    Wenn ja, welche? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Justizanstalten, Vereinen und deren Beratungstätigkeiten)

3.    Wenn die Beratungstätigkeiten mit Pauschalentgelten abgegolten werden, wie hoch waren dann die Gesamtkosten in den Jahren 2020 und 2021 für die Justizanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und nach Justizanstalten)

4.    Wie häufig führen die von ihnen genannten Vereine in den Jahren 2020 und 2021 div. Beratungen von Strafgefangenen durch? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten, Beratungen und Jahren)

5.    Wurden solche Ausführungen auch von Polizisten durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Justizanstalten)

a.    Wenn ja, wie viele?

6.    Wie lange dauert im Durchschnitt so eine Ausführung? (Dauer zwischen Abfahrt und Rückkehr der eingesetzten Beamten an ihre Dienststelle)

7.    Wurden 2020 und 2021 Amtshandlungen unter Verwendung von technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl durchgeführt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wie viele? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalt und Anzahl der durchgeführten Amtshandlungen mit technischen Hilfsmittel)

8.    Fanden in den Jahren 2020 und 2021 auch Termine mit der „ARGE Rechtsberatung“ in den Justizanstalten statt?

a.    Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten, Jahren, Vereinen und nach Anzahl der Beratungen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, wo fanden diese Beratungen statt?

9.    Finden Beratungen mit der „ARGE Rechtsberatung“ unter Verwendung von technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung in den Justizanstalten statt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten, Jahren und nach Anzahl der Beratungen)

a.    Wenn nein, warum nicht?

10. Finden auch Beratungen mit dem „Verein Menschenrechte Österreich“ in den Justizanstalten statt?

a.    Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten, Jahren, Vereinen und nach Anzahl der Beratungen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, wo finden diese Beratungen statt?

11. Finden Beratungen mit der „Verein Menschenrechte Österreich“ unter Verwendung von technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung in den Justizanstalten statt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten, Jahren und nach Anzahl der Beratungen)

a.    Wenn nein, warum nicht?

12. Werden in der Zukunft mehr Beratungen der Vereine und des BFA mit technischen Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung in den Justizanstalten stattfinden?

a.    Wenn nein, warum nicht?

13. Welche Maßnahmen hinsichtlich der Ausführungen, werden sie für die Zukunft setzen, damit die Justizanstalten entlastet werden?