9765/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.02.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abg. Petra Bayr, MA MLS
an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Nationale Strategie gegen Antisemitismus - Entscheidung der StA betreffend den Vergleich der Wannseekonferenz mit der Impfpflicht der Twitter-Gruppe „Aktive Arbeitslose"

Auf Twitter hat die Gruppe „AKTIVE ARBEITSLOSE" am 20. Januar 2022 einen Tweet „Niemals vergessen! Genau HEUTE vor 80 Jahren: #wannseekonferenz. [...] #keineimpfpflicht #impfpflichtgesetz veröffentlicht. Dies wurde von einer Abgeordneten an die Staatsanwaltschaft zwecks Prüfung einer Strafverfolgung gemeldet. Die Staatsanwaltschaft hat telefonisch bekanntgegeben, den Fall nicht weiterzuverfolgen.

 


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.      Ist Ihnen der konkrete Sachverhalt bekannt {siehe beigefügter Screenshot)? Ist Ihnen auch bekannt, dass der Sachverhalt von der Staatsanwaltschaft geprüft wurde und diese keinen Anfangsverdacht für eine Verfolgung gesehen hat?

2.     Welche Schritte sind aus ihrer Sicht auf welcher Ebene erforderlich, um Antisemitismus und Extremismus effizient strafrechtlich verfolgen zu können?

3.      Werden für eine effiziente Verfolgung auch gesetzliche Maßnahmen, wie die Einführung eines neuen Straftatbestandes, notwendig werden?

4.      Sind Ihnen auch andere Beispiele bekannt, bei welchen antisemitische Handlungen und Äußerungen nicht ausreichend verfolgt werden können?

a. Wenn ja, was genau waren die rechtlichen Gründe?

5.      Werden Sie an die Staatsanwaltschaften herantreten, um sich umfassend und laufend über solche Sachverhalte berichten zu lassen?

6.      Worin bestehen die Aktivitäten und Beiträge Ihres Ressorts zur Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus?