9771/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.02.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien
betreffend
Umsetzung der Istanbul Konvention

Jede Frau und jedes Mädchen hat das Recht auf ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben, dennoch sind Frauen und Mädchen täglich Gewalt ausgesetzt, ln Österreich ist jede fünfte Frau im Laufe ihres Lebens von Gewalt betroffen. Im vergangenen Jahr 2021 wurden über 30 Frauen von ihren (Ex-)Partnern oder Männern aus dem Familienumfeld ermordet, über 50 Mordversuche wurden verübt.

Um den Gewaltschutz in Österreich tatsächlich weiterzuentwickeln und sinnvolle Gewaltschutzmaßnahmen umzusetzen, ist neben einem Neustart zum Gewaltschutzpaket eine Vielzahl zusätzlicher Maßnahmen notwendig. Grundlage für echte qualitative Verbesserungen im Opfer- und Gewaltschutz ist eine aktuelle Bestandsaufnahme sowie die weitere Erhöhung der Budgetmittel.

Österreich hat die Istanbul Konvention bereits vor Jahren unterzeichnet und ratifiziert. Unsere Vorreiter*innenrolle im Bereich des Gewaltschutzes verblasst jedoch zunehmend, da die bisher gesetzten weiterführenden Maßnahmen und Strategien nicht ausreichen, um Frauen entsprechend zu schützen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.        Sind Sie im Austausch mit jenen EU-Ländern bzw. Frauenminister*innen, die die Istanbul Konvention noch nicht ratifiziert haben?

a.     Wenn ja, wie gestaltet sich der Austausch? Wie sehen die bisherigen Ergebnisse aus?

b.     Wenn nein, ist ein solcher Austausch geplant?

2.        Sind Sie mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten und der Bundesministerin für Europa im Austausch bezüglich der europaweiten Dimension der Istanbul Konvention?

3.        Welche Anstrengungen unternehmen Sie, um weitere Länder dazu zu bringen, die Istanbul Konvention zu unterschreiben?

4.        Welche Anstrengungen unternehmen Sie, um weitere Länder dazu zu bringen, die die Istanbul Konvention bereits unterzeichnet haben, zu ratifizieren?

5.       Welche konkreten Schritte planen Sie, um die EU-weite Ratifizierung der Istanbul Konvention voranzutreiben?

6.        Inwiefern kommt Österreich ausreichend dem Artikel 11, der Datensammlung zu allen in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt, nach?

7.        Im Rahmen der Istanbul Konvention kommt Ihnen als Frauenministerin eine koordinierende Funktion im Bereich der geschlechterspezifischen Gewalt zu. Inwiefern kooperieren Sie mit anderen Ministerien im Bereich des Gewaltschutzes?

a.     Gibt es dazu eine interministerielle Arbeitsgruppe? Wenn ja, wer ist in dieser vertreten? (Bitte um Aufzählung)

b.     Wie oft trifft sich diese Arbeitsgruppe?

c.     Gibt es von den Sitzungen Protokolle?

d.     Was ist das Ergebnis der letzten Sitzung?

e.     Wenn nein, warum gibt es keine?

8.        Die Institutionalisierung der Koordinierungsstelle, wie in Artikel 10 der Istanbul Konvention vorgesehen, sowie deren Ausstattung mit klar definierten Aufgaben und Kompetenzen und den notwendigen finanziellen und personellen Mitteln ist ein wesentlicher Baustein. Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um dieser Empfehlung nachzukommen? Bitte um Auflistung der geplanten Maßnahmen inkl. Zeitplan für deren Umsetzung.

a. Wenn keine Maßnahmen gesetzt wurden, warum nicht?

9.        Wo sehen Sie noch Lücken in der Umsetzung der Istanbul Konvention in Österreich?

a. Wie und bis wann wollen Sie diese schließen?

10.     Wie sorgen Sie als Frauenministerin dafür, dass Österreich seiner internationalen Verpflichtung zum effektiven Schutz von Opfern häuslicher Gewalt nachkommt?

11.     Wie sorgen Sie als Frauenministerin dafür, dass Österreich seiner internationalen Verpflichtung zur multi-institutionaiisierten Zusammenarbeit im Gewaltschutz nachkommt?

12.     Ein alarmierender Anstieg der Mordfälle an Frauen ist zu verzeichnen - wie werden diese Mordfälle analysiert?

13.     Welche Handlungsableitungen resultieren daraus und wie werden die Einschätzungen und die Schutzmaßnahmen von Hochrisikofällen optimiert?

14.     Welche Strategien, Maßnahmen und Projekte setzt bzw. fördert Ihr Ressort im Jahr 2022 im Bereich Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt?

a. Wenn ja, bitte um Auflistung der Projekte?

15.     Insbesondere Frauen mit Behinderungen oder auch Frauen mit Fluchterfahrung sind von Gewalt betroffen oder bedroht. Die Istanbul Konvention sieht für sie besondere Schutzmaßnahmen vor. Welche Maßnahmen haben Sie umgesetzt, veranlasst und geplant, um etwaige rechtliche oder praktische Hürden zu beseitigen, die derzeit Frauen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen oder aufgrund ihres Aufenthaltstitels hindern, Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen und Frauenhäuser aufzusuchen? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung.

a.     Unter Einbindung welcher Expert*innen wurden diese Maßnahmen ausgearbeitet?

b.     Bis wann sollen sie umgesetzt werden?

c.     Wenn bislang keine Maßnahmen umgesetzt, veranlasst oder geplant worden sind, wieso nicht?

16.     Eine besonders vulnerable Gruppe stellen Kinder, die Zeug*innen von Gewalt wurden dar. Sie erhalten nach wie vor nicht ausreichend Betreuung und Unterstützung. Planen Sie Maßnahmen, um für Kinder, die Zeug*innen von häuslicher Gewalt geworden sind, adäquate Betreuungsangebote zu schaffen?

a.     Wenn ja, welche?

b.     Wenn nein, wieso nicht?