9799/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.02.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Situation der Alleinerziehenden

 

 

Die vom Sozialministerium beauftragte Studie „Armutsgefährdung und soziale Ausgrenzung von Ein-Eltern-Haushalten in Österreich“ von Karin Heitzmann und Astrid Pennerstorfer vom Institut Economics of Inequality der Wirtschaftsuniversität zeigt: Alleinerziehende sind deutlich häufiger armutsgefährdet oder sozial ausgegrenzt als Mitglieder anderer Haushaltstypen. 2019 waren fast die Hälfte (46%) der Mitglieder von Ein-Eltern-Haushalten von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen. Das ist eine fast dreimal höhere Betroffenheit als im österreichischen Durchschnitt (17%). Das Sozialministerium finanziert aus Mitteln der COVID 19 Armutsbekämpfung eine Reihe an Projekten, die Alleinerziehenden und ihren Kindern Unterstützung anbieten. Aktuell werden rund 2,8 Mio. Euro für mehrere Förderprojekte zur Verfügung gestellt.

 

Inhaltliche Schwerpunkte und Ziele der fünf geförderten Projekte sind u.a.

 

-       Unterstützung und Entlastung im Alltag (z.B. Kinderbetreuung, Lernhilfen, Hilfe im Haushalt, Einkaufsdienste)

-       Bedarfsorientierte Unterstützung von Alleinerziehenden in Notsituationen (z.B. Verbesserung der Wohnsituation)

-       Eine online Vernetzungs- und Informationsdrehscheibe

-       Kostenlose rechtliche und psychosoziale Beratungs- und Interventionsgespräche (z.B. bei Scheidung, Unterhalt)

-       Maßnahmen gegen soziale Isolation (Freiwillige als Begleiter bei Ämtern, Behörden, in Gesundheitseinrichtungen etc.) und dadurch weniger Ängste, Stress und psychosozialer Druck bei Terminen[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage

 

 

1)    Um welche fünf geförderten Projekte handelt es sich im Detail? Bitte um Auflistung der Namen, Zugriffsmöglichkeiten (Homepage, App, telefonische Beratung etc.), ihre detaillierten Ziele und Höhe der jeweiligen finanziellen Zuwendungen.

2)    War/ist Ihr Ministerium mit weiteren Ministerien zur Eindämmung von Armutsgefährdung in Kontakt?

a)    Wenn ja, mit welchen?

b)    Wie ist der aktuelle Stand dieser Zusammenarbeit?

3)    Wie viele Budgetmittel wurden bisher Ihrerseits für Projekte, Konzepte, Studien, Umfragen etc. zur Eindämmung von Armutsgefährdung budgetiert?

4)    Welche Agenturen, Organisationen etc. beraten Ihr Ministerium in welchem Umfang bei der Planung und Umsetzung für Maßnahmen beziehungsweise Pläne zur Eindämmung von Armutsgefährdung?

5)    Wie hoch waren die Ausgaben diesbezüglich Ihrerseits in den Jahren 2016 bis 2021? Bitte um Auflistung nach Jahren.



[1] siehe: www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220201_OTS0128/mueckstein-sozialministerium-forciert-weiter-unterstuetzung-fuer-alleinerziehende