9807/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.02.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Aktueller Stand bei der Umsetzung der Arbeitsvereinbarung mit Serbien

 

Herbert Kickl hat in seiner Zeit als Innenminister mit Serbien einen Arbeitsvereinbarung ausverhandelt, welche am 24. April 2019 unterzeichnet wurde, wonach in Österreich aufhältige Fremde, bei denen eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung vorliegt, die Abschiebung in den Herkunftsstaat nicht möglich ist und ein ausreichender Bezug des Fremden zur Republik Serbien besteht, in einem Abschiebezentrum in Serbien untergebracht werden können. In entsprechenden parlamentarischen Anfragebeantwortungen hat Ihr Vorgänger darauf verwiesen, dass ein Konzept zur Umsetzung der Arbeitsvereinbarung in Ausarbeitung sei. Detailangaben sowie die abschließende Ausgestaltung seien noch nicht definiert, teilte er im April 2020 mit. In einer Folgeanfrage vom September 2020 verwies er erneut auf die Ausarbeitung ebendieses Konzeptes.

(Quellen: 923/AB vom 14.04.2020 zu 866/J [XXVII. GP] und 2917/AB vom 22.09.2020 zu 2912/J [XXVII. GP])

 

Im Zuge der Anfragebeantwortung 5312/AB vom 12.04.2021 zu 5325/J (XXVII. GP) wurde wie folgt mitgeteilt: „Die Ausarbeitung des Konzepts zur Umsetzung der Arbeitsvereinbarung ist aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und den diesbezüglichen faktischen Einschränkungen sistiert.“ Ansonsten lieferte diese Anfragebeantwortung, gleich wie die 6845/AB vom 09.08.2021 zu 6904/J (XXVII. GP), aufgrund von unzähligen Querverweisen zu älteren Anfragebeantwortungen, keine erhellenden Erkenntnisse.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Schritte wurden seitens des BMI seit August 2021 gesetzt, um die Ausarbeitung des Konzepts zur Umsetzung der Arbeitsvereinbarung voranzubringen?

2.    Gab es seitens des BMI seit August 2021 mit der Republik Serbien Gespräche, Telefonate, Videotelefonate, Schriftverkehr oder sonstige Kontakte, welche die Ausarbeitung des Konzepts zur Umsetzung der Arbeitsvereinbarung zum Inhalt hatten?

3.    Wenn ja, von wem gingen diese aus?

4.    Wenn ja, mit wem wurde dahingehend korrespondiert?

5.    Wenn ja, wie oft und in welcher Form haben diese Kontakte stattgefunden?

6.    Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Ausarbeitung des Konzepts zur Umsetzung der Arbeitsvereinbarung?

7.    Wenn ja, bis wann ist mit der Umsetzung der Arbeitsvereinbarung zu rechnen?

8.    Wenn nein, warum gab es seitens des BMI seither mit der Republik Serbien keine Gespräche, Telefonate, Videotelefonate, keinen Schriftverkehr oder sonstige Kontakte, welche die Ausarbeitung des Konzepts zur Umsetzung der Arbeitsvereinbarung zum Inhalt hatten?

9.    Wenn nein, wann werden seitens des BMI mit der Republik Serbien endlich Gespräche, Telefonate, Videotelefonate, ein Schriftverkehr oder sonstige Kontakte aufgenommen, welche die Ausarbeitung des Konzepts zur Umsetzung der Arbeitsvereinbarung zum Inhalt haben?

10. Wird seitens des BMI überhaupt noch an der Ausarbeitung des Konzepts zur Umsetzung der Arbeitsvereinbarung gearbeitet?

11. Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand dahingehend?

12. Wenn nein, warum wird daran nicht mehr gearbeitet?